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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Rotti am 08. Mai 2024, 21:06:58

Titel: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: Rotti am 08. Mai 2024, 21:06:58
Die Richterbesoldung in Deutschland ist so niedrig, dass es schon Rügen aus Brüssel gab. Nun hält das VG Hamburg das dortige Besoldungsgesetz für verfassungswidrig und legt die Frage dem BVerfG vor – nicht der erste Fall dieser Art.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hamburg-20b1421-richter-besoldung-richterbesoldung-bverfg-beamte/
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: AlterGaul am 08. Mai 2024, 22:13:58
Absolut nichts neues. Dieses hat das BVerfG in ähnlicher Form bereits 2020 festgestellt, das Beamte, Soldaten und folglich auch Richter zu niedrig besoldet werden. Bei mehr als der Hälfte der Felder einer Besoldungstabelle bekommt eine Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) mehr als die Familie eines Beamten.
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: selbiger am 09. Mai 2024, 07:14:02
war grade vor kurzem im mainstream..das es klarre bedenken gibt in sachen beamtenbesoldung..grade was renten bzw.ruhestand usw angeht..da wird von einem verlangt der im tiefbau ist..mit den knochen durch ist,bis 67 zu arbeiten..während die sesselfurzer und schreibtischtäter schon mit 50 in den ruhestand gehen können..da bin ich deren meinung da muss sich was ändern..
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 08:55:26
Wer geht denn mit 50 in den Ruhestand?
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: orpheus am 09. Mai 2024, 09:41:03
Zitat von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 08:55:26Wer geht denn mit 50 in den Ruhestand?

Na die imaginären "Sesselfurzer", die sowieso nicht wissen, was Arbeit ist.
Und bevor es hier zu Mißverständnissen kommt - das war ironisch gemeint. Ich habe kein Verständnis für solche Bezeichnungen und sehe darin nur eins, nämlich Respektlosigkeit gegenüber der Arbeitsleistung anderer Menschen, sehr vieler anderer Menschen.
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: selbiger am 09. Mai 2024, 10:53:56
Zitat von: orpheus am 09. Mai 2024, 09:41:03
Zitat von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 08:55:26Wer geht denn mit 50 in den Ruhestand?

Na die imaginären "Sesselfurzer", die sowieso nicht wissen, was Arbeit ist.
Und bevor es hier zu Mißverständnissen kommt - das war ironisch gemeint. Ich habe kein Verständnis für solche Bezeichnungen und sehe darin nur eins, nämlich Respektlosigkeit gegenüber der Arbeitsleistung anderer Menschen, sehr vieler anderer Menschen.


alsom respekt habe ich nur von beamten die in der tat bürgernah sind..bemate die einem nciht aufm kiker haben weil einem die nase oder was auch immer nicht passt..oder beamte die sachen nicht koregt bearbeiten..frei dem motto..komme ich nicht heute dan ebend morgen..in der ruhe liegt die kraft..oder entscheidungen treffen die einem nachhaltig schaden zufügen..wo man als betroffener den jahre beschäftigt ist den scherbenhaufen zusammenzukehren den andere hinterlassen haben..

Zitat von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 08:55:26Wer geht denn mit 50 in den Ruhestand?

nun..das hat das fernsehen gesagt..eure heisgeliebten sender..sind das gewesen..denn kann das doch nur stimmen was das tv sagt..meinste nicht..??
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: Else Kling am 09. Mai 2024, 12:28:39
Zitat von: selbiger am 09. Mai 2024, 10:53:56nun..das hat das fernsehen gesagt

Das ist natürlich als Quelle ausreichend - deiner Meinung nach. Für mich klingt das eher unseriös. Es ist nicht nachvollziehbar. Man kann es also glauben oder nicht.
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 13:17:14
Zitat von: selbiger am 09. Mai 2024, 10:53:56nun..das hat das fernsehen gesagt..eure heisgeliebten sender..sind das gewesen..denn kann das doch nur stimmen was das tv sagt..meinste nicht..??
Magst du die Quelle mal posten, in der das "fernsehen" es gesagt hat. Für den Fall das du keine Quelle postest unterstelle ich dir, dass du ein Lügner bist und nur lügst.
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: selbiger am 09. Mai 2024, 13:39:33
Zitat von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 13:17:14Magst du die Quelle mal posten, in der das "fernsehen" es gesagt hat. Für den Fall das du keine Quelle postest unterstelle ich dir, dass du ein Lügner bist und nur lügst.

dir geht es ausnamlos um zu provozieren..wenns um beamte geht..biste auf der matte ansonsten liest man fast garnichts von dir..und wenn nur um zu provozieren..um anderen als lügner hinzustellen weil man nicht selber in der lage ist sich selber die nötigen infos zu holen..ich habe das in einer repo gesehen..im tv..daher habe ich das das ist meine quelle..fasl du nicht gelesen hast woher ich das habe..habe nicht auf den jeweiligen sender geachtet und auch nicht die ganze senung komplet gesehen..aber mich als lüger hinzustellen ist die lüge..ich denke mir das nicht aus.. :wand:

Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: ijctsh am 09. Mai 2024, 14:50:39
Is hier das Beamtenforum?
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: selbiger am 09. Mai 2024, 16:26:35
Zitat von: ijctsh am 09. Mai 2024, 14:50:39Is hier das Beamtenforum?

ja ..ein herz für beamte..es sind immer die selben die helhörig werden und aus ihren löchern springen wenns um beamte geht..denen es ja soo schlecht geht..was zählt den denn da schon der handwerker.. :weisnich:
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 17:00:07
Zitat von: selbiger am 09. Mai 2024, 16:26:35
Zitat von: ijctsh am 09. Mai 2024, 14:50:39Is hier das Beamtenforum?

ja ..ein herz für beamte..es sind immer die selben die helhörig werden und aus ihren löchern springen wenns um beamte geht..denen es ja soo schlecht geht..was zählt den denn da schon der handwerker.. :weisnich:
Das erzähle mal einem Justizvollzugsbeamten oder einem Feuerwehrmann in einer Großstadt. Dieser bekommt weniger als Familie, als eine Familie mit Bürgergeld.
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: Bundspecht am 09. Mai 2024, 17:06:16
Zitat von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 17:00:07Das erzähle mal einem Justizvollzugsbeamten oder einem Feuerwehrmann in einer Großstadt. Dieser bekommt weniger als Familie, als eine Familie mit Bürgergeld.

Und da kann die Familie im BG nun was für !?????
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 18:40:41
Zitat von: Bundspecht am 09. Mai 2024, 17:06:16
Zitat von: AlterGaul am 09. Mai 2024, 17:00:07Das erzähle mal einem Justizvollzugsbeamten oder einem Feuerwehrmann in einer Großstadt. Dieser bekommt weniger als Familie, als eine Familie mit Bürgergeld.

Und da kann die Familie im BG nun was für !?????

Und da kann die Familie eines Beamten nun was für!?????
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: selbiger am 10. Mai 2024, 06:58:55
den beamten gehts in der regel blendent..besonders den jenigen die an schreitischen sitzen..um mal überspitzt zu sagen..über leben und tot entscheiden..sie gehen abends nach hause und haben nach ihrer dienstzeit alle ihre schäfchen im stall..der unliebsame und der der sich kaput macht..also körperliche aktive arbeit leistet..hat nach seiner nicht mal alt so viel vom rest seines lebensabens..weil körperlich im arsch..vieleicht noch auf pflege angewiesen..wegen den folgen seiner aktivitäten in der vergangenheit..

desweiteren ein feuerwehrmann löscht feuer..ein maurer mauert wände oder häuser..ein strassenbauer baut strassen..für mich die normalste sache der welt..sollten auch ordentlich entlohnt werden..aber warum ist der strassenbauer denn kein beamter und der feuerwehrmann schon..was macht den unterschied..??das er feuer löscht..??das machen die freiwilligen auch..aber haben bei weitem nicht den hintergrund eines reguleären feuerwermann.. :weisnich:
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: Quinky am 10. Mai 2024, 12:38:59
Alter Gaul,
in der heutigen Zeit kann man bei einer Familie NICHT von einem Alleinverdiener ausgehen. Um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, ist bei einer Nicht-Bürgergeld-Familie und einer Bürgergeld-Familie von ZWEI!!! Vollzeitverdienern auszugehen!
warum?
Bei einer Bürgergeld-Familie MÜSSEN BEIDE sehen, das sie einer Arbeit nachgehen, andernfalls werden sie bestraft (§ 31 SGBII). Somit muss bei einer Nicht-Bürgergeld-Familie auch das Einkommen von 2 Verdienern gegenübergestellt werden.
2 Beamte verdienen wesentlich mehr als 2 Bürgergeldempfänger!!!
Immer wieder wird ein Alleinverdiener herangezogen, was seit Jahrzehnten nicht mehr der Realität entspricht.
Daher hinkt die Behauptung mit dem Mindestabstand gigantisch!!!

Ernie
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: AlterGaul am 10. Mai 2024, 17:03:11
Zitat von: Quinky am 10. Mai 2024, 12:38:59Alter Gaul,
in der heutigen Zeit kann man bei einer Familie NICHT von einem Alleinverdiener ausgehen. Um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, ist bei einer Nicht-Bürgergeld-Familie und einer Bürgergeld-Familie von ZWEI!!! Vollzeitverdienern auszugehen!
warum?
Bei einer Bürgergeld-Familie MÜSSEN BEIDE sehen, das sie einer Arbeit nachgehen, andernfalls werden sie bestraft (§ 31 SGBII). Somit muss bei einer Nicht-Bürgergeld-Familie auch das Einkommen von 2 Verdienern gegenübergestellt werden.
2 Beamte verdienen wesentlich mehr als 2 Bürgergeldempfänger!!!
Immer wieder wird ein Alleinverdiener herangezogen, was seit Jahrzehnten nicht mehr der Realität entspricht.
Daher hinkt die Behauptung mit dem Mindestabstand gigantisch!!!

Ernie
Das sieht das BVerfG aber anders. Dieses geht ganz klar davon aus.
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: selbiger am 10. Mai 2024, 17:26:01
Zitat von: AlterGaul am 10. Mai 2024, 17:03:11BVerfG


die sind auch nicht das allerheiligste..schon garnicht götter..
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: Quinky am 10. Mai 2024, 21:09:10
Alter Gaul,
dann sind ALLE Jobs, die mit Mindestlohn ausgeschrieben sind, verfassungswidrig! Sie halten das Abstandsgebot nicht ein!
Damit das funktioniert, müßte der Mindestlohn 20-25€/Stunde betragen.
d.h. Millionen Jobs sind verfassungswidrig (die Entlohnung). Das nur auf die Beamtenbesoldung zu beziehen, ist einfach lächerlich.
Titel: Aw: Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt
Beitrag von: AlterGaul am 10. Mai 2024, 21:31:56
Seit wann gibt es bei einem Arbeitsvertrag ein Abstandsgebot? Das gab es nicht und wird es auch nicht geben. Vermische kein Arbeitsrecht mit Beamtenrecht.
Wie willst du denn bei Arbeitsverträgen das Abstandsgebot definieren? Im Bereich der Beamten hat das BVerfG dieses bereits getan.