:smile:
Hallo ,
ich habe Verwandte an der Ostsee/ Lübecker bucht.
Dort könnte ich für fast 9 Eur Badeurlaub machen.
Daraus ergeben sich Fragen:
Kann ich als Aufstocker Urlaub machen ?
Wie Lange ?
Muss ich das dem Jobcenter melden ?
Formular dazu nötig ?
Gruss aus Hamburg
Urlaub vom Jobcenter gibt es nicht. Das nennt sich Ortsabwesenheit. Man darf 21(?) Tage dem JC nicht zur verfügung stehen - nach Antrag.
Nun bist du Aufstocker. D.h. du hast einen Arbeitsvertrag mit Urlaub. Je nach Tarif und Arbeit meist zwischen 24 und 36 Tagen.
Du kannst also im Jahr diesen Urlaub in Anspruch nehmen - wann und wie du willst. Fährst du die 36 Tage weg, muss dir das JC diese 36 Tage Ortsabwesenheit auch genehmigen.
Ca. 10-14 Tage vor Urlaubsantritt Antrag auf OA stellen. (Zumindest bei mir) Mail reicht. Genehmigung abwarten (wie gesagt, bei Jobs kein Grund für Versagung) und je nach SB nach dem Urlaub wieder anwesend melden.
Hamburger 171189
Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24)
Dem muss das JC zustimmen da du nur Aufstocker bist.
MfG FN
Streng genommen musst reicht nur die Information: Ich bin von x-x im Urlaub.
Als Aufstocker ist deine Priorität deinen Beruf nachzugehen. Betrachte die Frage doch mal Objektiv. Wie oft hat sich das Jobcenter während deiner Zeit als Aufstocker gemeldet wo ein zeitnahes handeln notwendig war? Selbst wenn, dann stellt der gesetzliche Erholungsurlaub wohl einen wichtigen Grund dar einen Termin nicht wahrzunehmen. Aber darüber könnte man wohl streiten, wäre interessant...
Zitat von: Hary am 11. Mai 2024, 09:45:08Streng genommen musst reicht nur die Information: Ich bin von x-x im Urlaub.
Das tut sie nicht.
Streng genommen reicht bei Erwerbstätigen, die ihren arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub nehmen, gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 4 S. 2 ErrV Folgendes aus:
ZitatVom ... bis ... nehme ich meinen arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub und verreise. Hiermit beantrage ich die Zustimmung zur Ortsabwesenheit für diesen Zeitraum.
möglicherweise wird das JC darauf nicht einmal antworten, denn das muss es nicht, da in diesem in § 7 Abs. 2 ErrV geregelten Fall (arbeitsvertraglicher Erholungsurlaub) die Zustimmung zur Ortsabwesenheit lt. § 4 Abs. 4 S. 2 ErrV mit dem Eingang des Antrages beim JC als bewilligt gilt.
Was ist mit dieser 2,5 Stunden ?
:cool:
Bei meinen Verwandten in Lübeck / Priwall.
Ich bin in ca 90 bis 120 Minuten ab Hamburg am Strand Lübeck.
Zu anderen Verwandten in Groessenbrode.
Nach Großenbrode brauch ich mit dem ZUG so ca 2 Stunden.
Waere das überhaopt Ortabwesentheit ?
Ich könnte ja am Morgen losfahren, die Ostsee geniessen und
am Abend zurück fahren anch Hamburg
:scratch:
Gruss aus Hamburg
Zitat von: Hamburger 171189 am 13. Mai 2024, 01:48:17Nach Großenbrode brauch ich mit dem ZUG so ca 2 Stunden.
Da fährt aber nur noch sev ab Lübeck. Die Bahnstrecke gibt es nicht mehr.
Es gibt keine Vorschrift den ÖPNV zu nehmen. Wenn man die Strecke mit dem Auto in unter 2,5h zurücklegen kann, wenn man 200km/h auf der Autobahn fährt und der Bekannte dir sagt, dass er dir in einem solchen Fall sein Auto leihen würde oder dich fahren würde, bist du auch nicht OAW.
Wobei das JC eh immer in der Beweispflicht ist (Kontoauszüge mit EC Karten Nutzung z.B.) wenn es etwas unterstellt, so lange der Kunde kein Geständnis ablegt.
Zitat von: Hamburger 171189 am 13. Mai 2024, 01:48:17Waere das überhaopt Ortabwesentheit ?
Ich könnte ja am Morgen losfahren, die Ostsee geniessen und
am Abend zurück fahren anch Hamburg
Es ist keine Ortsabwesenheit, wenn du täglich postalisch erreichbar bist.
Zitat von: Hamburger 171189 am 13. Mai 2024, 01:48:17die Ostsee geniessen
Gut, wenn man dann die Ostsee vor der Haustür hat :grins:
Nur die Touris stören im Sommer :lol: :zwinker:
Ok Danke euch...
Es geht also darum, das ich per Post oder Handy erreichbar bin.
Wenn ich also jeden Tag in den Ferien um 8 Uhr in Hamburg losfahre,
ca 9.30 am Priewall bin, die Ostsee geniessen, um 20 Uhr zurück fahre nach Hamburg,
wo ich ca 22.00 Uhr ankomme..
Ist keine Ortabwesenheit und das Jobcenter muss mir das beweisen ?
:clever:
Was sollen sie dir denn beweisen, man hat als Bürgergeldbezieher doch keinen Hausarrest? Es geht darum, dass du Termine wahrnehmen kannst, die dir per Post zugehen, auch wenn die Termine aufgrund längerer Postlaufzeiten schon am nächsten Tag sind.
Mit meiner PostDHLApp sehe ich immer, wenn ein Brief bei mir von wem auch immer ankommt.
ausser natürlich LVZ Post.
So lange die Einladung nicht per Einschreiben kommt, kommt die halt offiziell nach dem Urlaub an oder nie.
Und falls der Urlaub länger dauert, drohen maximal 10% Sanktion für 1 Monat (max. 56€). Das kann ein entspannter Urlaub einem schonomal wert sein.
Zitat von: 180 am 13. Mai 2024, 15:45:54Und falls der Urlaub länger dauert, drohen maximal 10% Sanktion für 1 Monat (max. 56€). Das kann ein entspannter Urlaub einem schonomal wert sein
aber nur wenn er nicht in der Anhörung schreibt, ich war im Urlaub und konnte den Termin nicht wahrnehmen wäre aber ehrlich das zuzugeben, der SB wird dann ein Auge zudrücken.
"Unverhofft kommt oft"
Zitat von: Rotti am 13. Mai 2024, 16:06:54wäre aber ehrlich das zuzugeben, der SB wird dann ein Auge zudrücken. "Unverhofft kommt oft"
Dann wird es eher zu einer 100% Rückforderung aller Leistungen inkl. KdU kommen. Kein SB wird da ein Auge zudrücken. Der SB würde sonst eine Abmahnung riskieren....
Hab mich nie abgemeldet wenn ich arbeiten, wieso auch, hab Urlaub von der Firma also fahre ich weg wenn mir der zusteht, dafür geh ich schließlich auch arbeiten.
Zitat von: Rotti am 13. Mai 2024, 15:41:11Mit meiner PostDHLApp sehe ich immer, wenn ein Brief bei mir von wem auch immer ankommt.
ausser natürlich LVZ Post.
Hamburger 171189
Zitat von: Hamburger 171189 am 13. Mai 2024, 14:40:49Es geht also darum, das ich per Post oder Handy erreichbar bin.
Nur per Post!
Die Ausnahme wäre wenn du etwas beim JC unterschrieben hast dass du auch mit telefonischen Kontakten einverstanden bist.
Kartenzahlungen sollte man aber vermeiden falls sich das mit einem WBA und der Pflicht der letzten drei Monate Kontoauszüge vorzulegen überschneiden würde.
Da müsste man bloß wieder erklären das man da nur tagsüber dort war und wenn jeden Tag etwas von der Karte bezahlt wird ist das unglaubwürdig.
MfG FN
:grins: dank euch
Also erst ab 2 Stunden 30 Minuten ist man ortsabwesend ...
Und meine verpflegung aus Hamburg mitbringen oder
beim Edeka in bar zahlen.
:grins:
ja, ich habe in Grossenbrode angerufen,
die haben Schienenersatzverkehr, also BUS.
Nicht so schnell
Gruss aus Hamburg
Wenn dein Bekannter dir sagt, dass er ein Auto hat und dich damit in unter 2,5h nach Hause fahren kann, bist du auch nicht ortsabwesend. Auch wenn du tatsächlich 5h mit dem Zug fährst...
Es gibt zu viel Bullshit im SGB, den man ad absurdum führen kann, wenn man es hinterfragt.
Wenn man
a) von seinem Standort aus das JC innerhalb von 2,5 Std. erreichen und
b) werktäglich seinen Briefkasten so leeren und Mitteilungen des JC zur Kenntnis nehmen kann, dass man am Folgetag, wenn das JC öffnet, dort vor der Tür stehen kann,
ist man i.S.d. § 7b SGB II i.V.m. der ErrV erreichbar und hält sich im näheren Bereich des JC auf.
Da kommt man sich vor, wie ein Inhaftierter im offenen Vollzug, der sich rechtfertigen muss, wo er im Ausgang hin gehen will
Für mich ist und bleibt der größte Teil aus dem SGB II Verfassungswidrig
Zitat von: Chefkoch am 14. Mai 2024, 15:42:01Da kommt man sich vor, wie ein Inhaftierter im offenen Vollzug, der sich rechtfertigen muss, wo er im Ausgang hin gehen will
da musste ich sofort an Uli Höneß denken. :grins: Bin halt kein Bayern Fan
Zitat von: Ottokar am 14. Mai 2024, 09:11:57werktäglich seinen Briefkasten so leeren und Mitteilungen des JC zur Kenntnis nehmen kann, dass man am Folgetag, wenn das JC öffnet, dort vor der Tür stehen kann, ist man i.S.d. § 7b SGB II i.V.m. der ErrV erreichbar und hält sich im näheren Bereich des JC auf.
Man kann natürlich auch bei Jobcenter.digital seine Post empfangen, dann wäre man auch 400 km entfernt vom Briefkasten jederzeit in der Lage Post zu empfangen und zu reagieren. Das mit dem Folgetag einen Termin wahrnehmen ist wohl schwierig, da die Postlaufzeit ja nicht wirklich zu schätzen ist. Hier wird Briefpost nur noch Mittwochs ausgetragen. Wenn also Mittwoch das Jobcenter etwas schicken würde, dann wäre es frühstens eine Woche später da. Im Zweifel müsste ja der Absender mit der Aufforderung beweisen, wann etwas zugestellt wurde und selbst dann muss ja noch eine Karenzzeit dabei sein, da ich ja nicht alle 40 Minuten den Briefkasten kontrollieren muss. Heute schaue ich um 8 Uhr, das nächste mal Morgen um 21 Uhr...
Zitat von: Hary am 14. Mai 2024, 17:29:28Man kann natürlich auch bei Jobcenter.digital seine Post empfangen, dann wäre man auch 400 km entfernt vom Briefkasten jederzeit in der Lage Post zu empfangen und zu reagieren.
Aber nicht im sog. ortsnahen Bereich.
Zitat von: Hary am 14. Mai 2024, 17:29:28dann wäre man auch 400 km entfernt vom Briefkasten jederzeit in der Lage Post zu empfangen und zu reagieren
Was geht ein JC an, was näherer Bereich ist?
Solange ich werktäglich meinen Briefkasten anglotzen kann, spielt es keine Rolle.
Und wenn ich jeden Tag nach London fliege. (macht natürlich keiner)
Blöd wäre dann nur, man bekommt z.B. dort einen Herzkasper.
Wozu beim JC für einen Tag OA Betteln gehen, wenn ich früh und nachts zu Hause bin?
Zitat von: Hary am 14. Mai 2024, 17:29:28Hier wird Briefpost nur noch Mittwochs ausgetragen
Schon ganz schön wenig, aber eben schlecht für das JC :grins:
danke euch
:coffee:
Danke euch,
es gut die Auslegung der 2,5 Stunden Regelung zu wissen.
Und das das Jobcenter in der Beweispflicht ist
:lol:
Zitat : Wenn dein Bekannter dir sagt, dass er ein Auto hat und dich damit in unter 2,5h nach Hause fahren kann, bist du auch nicht ortsabwesend. Auch wenn du tatsächlich 5h mit dem Zug fährst...
:grins:
Das sind 126 km Autobahn bis zum JC.
In Grossenbrode herrscht Wohlstand..Einige Kunden meiner Verwandten haben
7er BMW und 911 Porsche, das sollte reichen.... :sehrgut:
Danke euch
Zitat von: Hamburger 171189 am 27. Mai 2024, 01:55:47Das sind 126 km Autobahn bis zum JC.
JC mit Autobahnanbindung, interessant.
Für 126km brauchts aber keinen BMW oder Porsche, da tut es auch ein Polo, um die Entfernung in unter 2 1/2 Std. ganz entspannt zurückzulegen.
:smile:
Das JC Marie-Bautz-Weg liegt nicht direkt an der Autobahn, wahrscheinlich verbrauchen
die letzten Kilometer der Ringstrasse viel Minuten...letzte Meile...
Was die Geschwindigkeit betrifft, es ging ja um die Frage, wie schnell man
von Grossenbrode nach JC/Hamburg kommen könnte
Gruss aus Hamburg/Barmbek :yes:
Die Wahrscheinlichkeit das Ziel gar nicht zu erreichen steigt mit dem erhöhen der Geschwindigkeit.
Bei 130 Km Strecke und 60 Schnitt geh mal von 2 Stunden aus, senkst du die Höchstgeschwindigkeit
erhöht sich wahrscheinlich Die Durchschnittsgeschwindigkeit, ausprobieren.
Auf langen Strecken ist langsamer fahren immer mit Zeitgewinn verbunden.
Von Konstanz bis Hamburg bist du mit Käfer und 80 KmH schneller als jeder Porsche.
Selber getestet, 3 mal hat der mich überholt das letzte mal kurz vor Hamburg.
:smile:
Es geht ja nur um die Frage,
ab wann man "ortabwesend" ist.
Ich arbeite als "Honorarkraft" im Bildungsbereich und
habe daher praktisch 6 Wochen nix zu tun während der Sommerferien. :mail:
Daher auch diese 2,5 Stunden Regel.
Ich mag die Ostsee, auch die Nordsee oder
Urlaub am Mittelmeer.
Ich habe eh ein Deutschlandticket und Verwandte in Schleswig Holstein.
In Lübeck am Priwall, das sind ca 60 min. mit der RE 8 Bahn,
und dann etwas nobler in Grossenbrode und auf Fehmarn. :help:
Als Aufstocker hat man wenig Geld, daher Strandurlaub so preiswert
wie möglich.
:teuflisch:
Grossenbrode ist theo. Zeitkritisch, obwohl der x85 Bus zuverlässig fährt.
:mocking:
Und theo. kann ich ab Grossenbrode mit Auto rechtzeit beim JC sein... :lol:
Und man sollte keine digitalen Spuren auf der
Kontoauszügen für die WBA hinterlassen.
:danke:
Am Priwall gibt es einen EDEKA und 3 Imbisse
:ok:
Daher ich sehr gut informiert und kann mich clever verhalten