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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sonnenschein am 11. Mai 2024, 12:55:47

Titel: Schwan. Eink –absch. Fest –Erstattungsbescheid-Rückf höher als Fest.Berechnungen
Beitrag von: Sonnenschein am 11. Mai 2024, 12:55:47
 BWZ 09/2023 bis 02/2024
Ich brauche mal euren Rat, hat jemand eine Erklärung dafür, dass die    zusätzlichen  2 Rückforderungsbeträge vom JC (in Januar und Februar) berechtigt sind?
Zum Sachverhalt:
Festsetzungsmäßig- also laut Berechnungsbögen -ist alles richtig, d.h  der Bedarf insgesamt incl. Mehrbedarf WW und das anrechenbare Einkommen stimmen rein rechnerisch.
Im Erstattungsbescheid werden jedoch insgesamt  drei  Beträge zurückgefordert, also zwei weitere – in identischer Höhe für Jan und Feb.
1. Differenz des vorl. zum abschließenden Ergebnis . Ist okay.
2. vermutlich der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung / Höhe= 12,95 €
3. einen weiteren Betrag von: 40,51 €

Das JC hat nichts erläutert. Keine Begründung bezüglich der Rückforderung.
Ich habe einen Widerspruch eingelegt- vor 5 Wochen. Bisher keine Eingangsbestätigung des JC / Widerspruch erhalten.
Also meines Erachtens handelt es sich um einen offensichtlichen Fehler.
Oder irre ich mich?
Wie soll ich vorgehen?
Danke für eure Hilfe.
Titel: Aw: Schwan. Eink –absch. Fest –Erstattungsbescheid-Rückf höher als Fest.Berechnungen
Beitrag von: Sonnenschein am 13. Mai 2024, 11:56:44
Hallo,
hat keiner eine Idee? Falls ich mich unverständlich ausgedrückt habe bitte mitteilen.
VG
Titel: Aw: Schwan. Eink –absch. Fest –Erstattungsbescheid-Rückf höher als Fest.Berechnungen
Beitrag von: Sheherazade am 13. Mai 2024, 12:08:55
Zitat von: Sonnenschein am 13. Mai 2024, 11:56:44hat keiner eine Idee?

Für Aussenstehende ist es schwierig, dazu Ideen zu haben ohne den Schriftverkehr (z. B. Erstattungsbescheid) gesehen zu haben.