BWZ 09/2023 bis 02/2024
Ich brauche mal euren Rat, hat jemand eine Erklärung dafür, dass die zusätzlichen 2 Rückforderungsbeträge vom JC (in Januar und Februar) berechtigt sind?
Zum Sachverhalt:
Festsetzungsmäßig- also laut Berechnungsbögen -ist alles richtig, d.h der Bedarf insgesamt incl. Mehrbedarf WW und das anrechenbare Einkommen stimmen rein rechnerisch.
Im Erstattungsbescheid werden jedoch insgesamt drei Beträge zurückgefordert, also zwei weitere – in identischer Höhe für Jan und Feb.
1. Differenz des vorl. zum abschließenden Ergebnis . Ist okay.
2. vermutlich der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung / Höhe= 12,95 €
3. einen weiteren Betrag von: 40,51 €
Das JC hat nichts erläutert. Keine Begründung bezüglich der Rückforderung.
Ich habe einen Widerspruch eingelegt- vor 5 Wochen. Bisher keine Eingangsbestätigung des JC / Widerspruch erhalten.
Also meines Erachtens handelt es sich um einen offensichtlichen Fehler.
Oder irre ich mich?
Wie soll ich vorgehen?
Danke für eure Hilfe.
Hallo,
hat keiner eine Idee? Falls ich mich unverständlich ausgedrückt habe bitte mitteilen.
VG
Zitat von: Sonnenschein am 13. Mai 2024, 11:56:44hat keiner eine Idee?
Für Aussenstehende ist es schwierig, dazu Ideen zu haben ohne den Schriftverkehr (z. B. Erstattungsbescheid) gesehen zu haben.