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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: irgendjemand am 12. Mai 2024, 13:43:37

Titel: Bei Übernahme der Bestungskosten ,Anrechnung von Pflegegeld ?
Beitrag von: irgendjemand am 12. Mai 2024, 13:43:37
Da ich durch den Tod meiner Mutter einen Antrag auf Bestattungskosten stellen musste , habe ich mal eine Frage.
Die Übernahme wurde zwar grössenteil bewilligt, aber es wurde jedoch ,das an sie gezahlte Pflegegeld ,angerechnet.
Das heisst es wurde ein Nachlass von einigen hundert Euro errechnet, so das die Bestattungskosten an die Stadt nur zu ca 60 % bezahlt werden.
Ist das so korrekt??
Soviel ich ergööglt habe ,darf Pflegegeld doch gar nicht angerechnet werden,laut diverser Urteile.
Titel: Aw: Bei Übernahme der Bestungskosten ,Anrechnung von Pflegegeld ?
Beitrag von: Sheherazade am 12. Mai 2024, 14:19:30
Vorhandenes Vermögen deiner verstorbenen Mutter (und dazu zählt auch Guthaben auf dem Konto, hier in Form des Pflegegeldes) ist vorrangig einzusetzen bei der Bewilligung auf Übernahme der Bestattungskosten.