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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SunnyFunny am 14. Mai 2024, 23:00:04

Titel: Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld
Beitrag von: SunnyFunny am 14. Mai 2024, 23:00:04
Hallo  :flag:
Ich bin neu hier und habe Fragen, die mich umtreiben. Im Dezember bin ich umgezogen. Wenn der Vermieter die Kaution von der ehemaligen Wohnung zurück zahlt, wird das dann aufs Bürgergeld angerechnet? Muss ich das dem Jobcenter melden? Gibt es da nicht ein Art Eigenbehalt? Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe.

Liebe Grüße an alle hier
SunnyFunny
Titel: Aw: Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld
Beitrag von: Bodoballermann am 15. Mai 2024, 09:11:53
Wenn du die selber bezahlt hast ist es dein Geld geht dem Job Center auch nichts an.
Titel: Aw: Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld
Beitrag von: Sheherazade am 15. Mai 2024, 09:12:11
Kautionserstattungen gehören zu deinem Vermögen und werden nicht angerechnet solange du unterhalb des Vermögensfreibetrages bleibst.
Titel: Aw: Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 15. Mai 2024, 15:51:46
Zitat von: SunnyFunny am 14. Mai 2024, 23:00:04Muss ich das dem Jobcenter melden? Gibt es da nicht ein Art Eigenbehalt? Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe.
nein, aber die Zinsen aus der Kaution sind Einkommen, falls es über 100 € werden.
Titel: Aw: Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld
Beitrag von: SunnyFunny am 21. Mai 2024, 22:45:33
Ich danke euch von Herzen und wünsche euch eine gute Zeit  :sehrgut:
Titel: Aw: Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld
Beitrag von: SunnyFunny am 23. Juni 2024, 12:40:10
Ich danke euch von Herzen und wünsche euch eine gute Zeit  :sehrgut: