Hi,
im SGB2 beim JobCenter ist der Weiterbewilligungs-Antrag (https://www.youtube.com/watch?v=TBti97qxDpw) online möglich und nur wenige Daten werden angefordert. Eine Vermögenserklärung muss da nicht nochmal abgegeben werden und 3 Monate Kontoauszüge auch nicht.
Das Sozialamt im SGB12 verlangt nurn alle Unterlagen nochmal.
Zitat1 Kontoauszüge der letzten 3 Monate
2 Übersendung des zugesandten Merkblattes (unterschrieben)
3 Übersendung der zugesandten Vermögenserklärung (ausgefüllt und unterschrieben)
4 Aktueller Rentenbescheid - Bewilligung ab dem 01.07.2024
5 Aktueller Beitragsbescheid für die Haftpflichtversicherung
Wir haben freundlich nochmal nachgefragt, es kam ein Serienbrief, dass die Unterlagen fehlen und noch nachgereicht werden sollen.
Zu 1. Warum muss man Kontoauszüge nochmal senden?
Zu 2. Das Merkblatt weisst über die Pflichten hin und haben wir bereist die letzten Jahre unterschrieben. Muss man jedes Jahr wieder neu machen?
(https://i.ibb.co/X2MdVHy/Bildschirmfoto-2024-05-20-um-18-00-05.png) (https://ibb.co/X2MdVHy)
Zu 3. Warum soll man die Vermögenserklärung einreichen? Wenn sich was daran ändert, so ist man doch verpflichte das anzugeben. Ich bestätige, dass ich weiterhin unterhalb der Vermögensfreigrenze bin. Weil sonst müsste man dich jeden Monat den schreiben, wie viel Geld übergeblieben ist und auf den nächsten Monat übertragen werden kann.
Zu 4. Der Rentenbescheid liegt noch nicht vor. Dies haben wir bereits geschrieben, und die haben das nochmal einfach so gesendet. XD
Zu 5. Dieser Bescheid ist unverändert. Der Betrag ist der selbe wie damals. Hier ist man doch nicht verpflichtet, nochmal alles rauszusuchen um denen die Arbeit zu erleichtern, oder?
Über eure Rückmeldung würde ich mich freuen.
Zitat von: PaulHilft am 20. Mai 2024, 18:03:37Eine Vermögenserklärung muss da nicht nochmal abgegeben werden und 3 Monate Kontoauszüge auch nicht.
Doch, die meisten müssen das bei einem WBA auch tun.
Zitat von: PaulHilft am 20. Mai 2024, 18:03:37Warum muss man Kontoauszüge nochmal senden?
Weil die vom JC keine Daten haben.
Zitat von: PaulHilft am 20. Mai 2024, 18:03:37Aktueller Beitragsbescheid für die Haftpflichtversicherung
Das ist allerdings Blödsinn, erst recht weil keine Pflichtversicherung.
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Mai 2024, 17:02:33Zitat von: PaulHilft am 20. Mai 2024, 18:03:37Aktueller Beitragsbescheid für die Haftpflichtversicherung
Das ist allerdings Blödsinn, erst recht weil keine Pflichtversicherung.
Irgendwie schon Pflicht.
Ich musste die Haftpflicht nachweisen, als ich einen Arbeitsweg hatte, für den ich das Auto brauchte. Da wurde die Summe (Fahrtkosten) angerechnet, die über dem Freibetrag von 100€ monatlich lag.
Irgendwie so.
Weiß nicht, ob das auf Dich zutrifft?
Zitat von: PaulHilft am 20. Mai 2024, 18:03:37Zu 1. Warum muss man Kontoauszüge nochmal senden? Zu 2. Das Merkblatt weisst über die Pflichten hin und haben wir bereist die letzten Jahre unterschrieben. Muss man jedes Jahr wieder neu machen?
es werden immer Prüfungen gemacht das schließt da das SGB12 auch nicht aus, du willst ja auch deine Ausgaben von deiner Rente erstattet bekommen sonst ziehen sie dir die gesamte Rente ab.
Jeder hat höhere Beiträge, Versicherungen oder Heizkosten.
Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Mai 2024, 17:02:33Das ist allerdings Blödsinn, erst recht weil keine Pflichtversicherung.
In der Grundsicherung werden Hausrat/ Haftpflichtvers. übernommen. Warum sollte man da keine abschließen?
Zitat von: Schnuffel01 am 21. Mai 2024, 22:45:39In der Grundsicherung werden Hausrat/ Haftpflichtvers. übernommen.
Wie kommst du darauf?
Da gibt es auch den die 30 € Freibetrag als Pauschale.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Mai 2024, 19:28:47Irgendwie schon Pflicht.
Mir war nicht klar, dass hier die KFZ Haftpflicht gemeint ist.
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2024, 16:19:17Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Mai 2024, 19:28:47Irgendwie schon Pflicht.
Mir war nicht klar, dass hier die KFZ Haftpflicht gemeint ist.
:schaem: Das habe ich einfach angenommen, aber ob das stimmt, ist mir jetzt nicht mehr so klar. :weisnich:
SGB XII gibt es keine 30 € Pauschale
Zu 1. Kontoauszüge muss man erst zusenden wenn sie gefordert werden und auch nur einmal.
Zu 2. Das Merkblatt muss nicht unterzeichnet werden und ist auch keine Voraussetzung für den Leistungsanspruch.
Zu 3. Im SGB XII ist auch ein Antrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes rechtlich ein kompletter Neuantrag.
Einige Sozialämter führen dabei eine vereinfachte Antragstellung durch, andere nicht.
In jedem Fall kann hier eine aktuelle Vermögenserklärung gefordert werden.
Man kann hier nur auf Daten von Nachweisen verweisen, die bereits vorliegen und sich nicht verändert haben.
Zu 4. Wenn der Rentenbescheid noch nicht vorliegt, würde ich nochmal darauf hinweisen.
Zu 5. Siehe Antwort zu 3. Wenn kein neuer Beitragsbescheid der Haftpflichtversicherung voliegt, kann man auf den verweisen, den das Amt bereits hat.
Zitat von: Rotti am 22. Mai 2024, 19:44:48SGB XII gibt es keine 30 € Pauschale
Wenn man Einkommen hat, schon.
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2024, 17:43:47Zitat von: Rotti am 22. Mai 2024, 19:44:48SGB XII gibt es keine 30 € Pauschale
Wenn man Einkommen hat, schon.
Auch dann nicht, denn § 82 SGB XII kennt keine 30€ Pauschale.
Ich vermute, du verwechselst das mit der 30% Pauschale, die in § 82 Abs. 3 SGB XII als Freibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit geregelt ist.
Zitat von: Ottokar am 24. Mai 2024, 12:52:06Ich vermute, du verwechselst das mit der 30% Pauschale
Ganz schön kompliziert, dann waren das die 30 %.
Das muss auch noch beim jeweiligen Träger beantragt werden?
Der kann es dann von Fall zu Fall auch noch unterschiedlich bewerten?