Hallo,
Ich wusste jetzt nicht, wie ich die Überschrift formulieren sollte, da das Thema doch jetzt komplex ist.
Werde seit einem Jahr von der Sachbearbeitung gemobbt, den Grund kenne ich ... aber lassen wir das mal aus.
Anfang Mai 24 wäre ein Weiterbewilligungsantrag fällig gewesen. Seit Jahren schickt die Arge diese Anträge zu, bei mir via Mail. Bloß dieses Mal erhielt ich keinen und nur durch Zufall kam ich dahinter. Der Info Point im Amt ist geschlossen und so zog ich mir einen Antrag aus dem Internet. Die Sachbearbeitung teilte mir mit, das Papier sei veraltet und erst dann schickte sie mir einen aktuellen. Den füllte ich aus mit allem Pipapo und erhielt die Message, dass ich im Mai nur einen Anspruch von 4,19 € habe, da ich ja von der Nachzahlung der Heizkosten im Dezember 2023 leben könne.
Es ist hier so, dass der Energieversorger Guthaben ungefragt auf das Konto überweist.
Ich vereinbarte mit der Leistung eine Ratenzahlung zur Rückerstattung.
Nun habe ich einfach nur die Frage: Kann mir auch die Leistung gekürzt werden, obwohl ich die Überzahlung schon abstottere?
Wie gesagt ... die schadet mir, wo sie nur kann und ich habe diesen Monat echten Hunger kennengelernt.
Was denkt ihr, wie ich vorgehen könnte?
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Zitat von: RunaE am 20. Mai 2024, 18:26:52Anfang Mai 24 wäre ein Weiterbewilligungsantrag fällig gewesen.
Für die Zeit ab 01.06.2024?
Zitaterhielt die Message, dass ich im Mai nur einen Anspruch von 4,19 € habe, da ich ja von der Nachzahlung der Heizkosten im Dezember 2023 leben könne.
Verstehe ich nicht. Wir haben den 20. Mai, die Leistung für Mai solltest du schon seit Ende April haben.
Ich verstehe auch so vieles nicht, was die verzapft.
Es kommen oft Schreiben, mit den falschen Daten und ja, ich habe für Mai knappe fünf Euro erhalten, weil ich plötzlich von dem Guthaben Heizkosten leben soll.
Und ich brauche nur die eine Frage beantwortet:
Wenn ich eine Ratenzahlung zur Rückzahlung vereinbart habe, kann man dann einen die Leistung einstellen, mit Hinweis auf die Rückzahlung?
Zitat von: RunaE am 21. Mai 2024, 09:22:32Wenn ich eine Ratenzahlung zur Rückzahlung vereinbart habe, kann man dann einen die Leistung einstellen, mit Hinweis auf die Rückzahlung?
Theoretisch nicht, ich weiß aber nicht ob sich da was überschnitten hat, weil du keine Daten genannt hast und mit wem du die Ratenzahlung vereinbart hast bzw. ob du die Vereinbarung auch schriftlich hast.
Man sollte schon selber wissen wann der eigene WBA fällig ist und sich rechtzeitig um die Unterlagen kümmern.
Ich gehe davon aus, dass das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung nicht in Dezember zugeflossen ist, sondern in April.
Sollte das so stimmen wäre der Auszahlungsbetrag im Mai wohl richtig.
Gemäß § 22 Abs. 3 SGB II mindern Guthaben und Rückzahlungen, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die Aufwendungen für die KdU nach dem Monat der Auszahlung.
Was das allerdings mit der Ratenzahlung zur Rückerstattung soll entschließt sich mir nicht.
Einfacher wäre das ganze wenn du den Bescheid (geschwärzt, Datum ungeschwärzt) hochladen würdest.
Zitat von: RunaE am 20. Mai 2024, 18:26:52Es ist hier so, dass der Energieversorger Guthaben ungefragt auf das Konto überweist
wie das denn weißt du nicht, wann deine Jahresabschlussrechnung kommt?