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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hamburger 171189 am 23. Mai 2024, 09:23:13

Titel: Teilzeitstudium und Bügergeld, wie geht das ?
Beitrag von: Hamburger 171189 am 23. Mai 2024, 09:23:13
 :smile: Hallo,

ich an anderer Stelle im Internet gelesen,
das das Jobcenter die Möglichkeit hat,
ein Teilzeitstudium zu bezahlen .

Im Text ging es um einen Hochbegabten Menschen , der
Jura studiert hatte .

Daraus ergeben sich Fragen:

-Welche rechtliche Grundlage hätte das ?

- Meine Mutter wird langsam, aber sich zum Pflegegrad, wäre das
ein Grund ?


Gruss aus Hamburg

 :ok:
Titel: Aw: Teilzeitstudium und Bügergeld, wie geht das ?
Beitrag von: Sheherazade am 23. Mai 2024, 09:40:59
Bei solchen "Berichten" ist es immer sinnvoll, einen Quellenlink zu setzen.
Titel: Aw: Teilzeitstudium und Bügergeld, wie geht das ?
Beitrag von: dagrey am 23. Mai 2024, 09:44:55
SGB II-Leistungen für Studierende in Teilzeit- und Promotionsstudiengängen (https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/finanzierung/sozialleistungen/arbeitslosengeld-ii-fuer-studierende-in-teilzeit-und-promotionsstudiengaengen)

ZitatDer Bezug von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II) ist unter Umständen für Studierende außerhalb des Elternhauses möglich, wenn sie in Studiengängen eingeschrieben sind, die ,,dem Grunde nach nicht BAföG-förderungsfähig" sind.

[...] Allerdings sollte in diesem Zusammenhang bedacht werden, dass Bezieher und Bezieherinnen von Unterhaltsleistungen nach SGB II gehalten sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten erwerbstätig zu werden, um den Leistungsbezug so kurz wie möglich zu gestalten. Im Fall von Promotions- oder Teilzeitstudiengängen, zumal wenn diese noch als Fernstudium absolviert werden, wird davon ausgegangen, dass das Studium mit den Verpflichtungen zur Arbeitssuche und gegebenenfalls einer Berufstätigkeit vereinbar ist. [...]

Das würde in Deinem Fall nicht gehen (Teilzeitbeschäftigung) wenn Deine Mutter pflegebedürftig wird. Jetzt ist die Frage, wie diese Umstände voneinander abhängen. Interessanter Fall!
Titel: Aw: Teilzeitstudium und Bügergeld, wie geht das ?
Beitrag von: Ottokar am 23. Mai 2024, 10:01:20
Das Jobcenter bezahlt kein Teilzeitstudium.

Ein Teilzeitstudium ist dem Grunde nach nicht Bafög-förderungsfähig, d.h. der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II greift hier nicht.
Allerdings kann das JC fordern, dass man das Teilzeitstudium zugunsten eines Jobs aufgibt, sofern die Teilzeitausbildung nicht im Rahmen einer Wiedereingliederung stattfindet.
Titel: Aw: Teilzeitstudium und Bügergeld, wie geht das ?
Beitrag von: Hamburger 171189 am 23. Mai 2024, 10:09:15
:mail:

Der Link :

https://www.juraforum.de/news/teilzeit-student-kann-hartz-iv-bekommen_246895

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-aerger-zu-klug-fuer-das-jobcenter

Gruss aus Hamburg Barmbek
Titel: Aw: Teilzeitstudium und Bügergeld, wie geht das ?
Beitrag von: Hamburger 171189 am 23. Mai 2024, 22:28:03
 :nea:
danke euch

Ich bin halt neugierig