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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49

Titel: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49
Hallo Ihr Lieben,

Es geht um folgende Situation:

Mein Bruder (36) zieht wieder zu unserer Mutter (geht Vollzeit arbeiten), er bezieht aktuell Bürgergeld (kein Sanktionen). Seine alte Wohnung hat er bereits gekündigt (zum 01.07.24). Das ganze hat er dem Jobcenter noch nicht mitgeteilt, weil er Angst hatte, diese lehnen den Umzug ab. Ich habe mich jetzt in das ganze eingelesen und herausgefunden, dass man zwar einfach umziehen kann, aber dann keine Umzugshilfe vom Amt bekommt, was kein Problem darstellt.

Nun habe ich alle seine Daten bekommen und versuche, das Ganze online anzumelden, und habe einige Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

1. Welche Gemeinschaft wähle ich aus? Ist es eine Wohngemeinschaft, eine Bedarfsgemeinschaft?

2. Wir haben bereits einen Untermietvertrag geschrieben. Wie hoch setze ich die Kosten dafür an? Die Wohnung ist etwa 108 qm groß, sein Zimmer wären etwa 40qm und er darf das Wohnzimmer mitbenutzen. Ich hatte da an etwa 42% der Warmmiete gedacht – ist das okay?

3. Im Internet habe ich gelesen, dass es oft zu Problemen mit dem Amt kommt, wenn man zu einem Familienmitglied zieht. Muss meine Mutter da irgendein Schreiben aufsetzen, dass sie finanziell nicht für meinen Bruder aufkommt? Falls ja, gibt es da irgendwelche Vorlagen?

Folgende Unterlagen habe ich bereits:

- Untermietvertrag
– Original-Mietvertrag
– Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete

Was habe ich vergessen?

Ich weiß ziemlich viele Fragen und es tut mir sehr leid, dass ich euch jetzt so überfalle. Aber da die Zeit echt knapp wird, wusste ich mir nicht anders zu helfen.

Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Rotti am 23. Mai 2024, 15:34:27
Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49Mein Bruder (36) zieht wieder zu unserer Mutter (geht Vollzeit arbeiten), er bezieht aktuell Bürgergeld (kein Sanktionen). Seine alte Wohnung hat er bereits gekündigt (zum 01.07.24).
die Wohnungsmiete darf nicht höher ausfallen wie die der alten Wohnung, sonst wird sie nicht übernommen.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: dagrey am 23. Mai 2024, 15:45:39
Wenn der Sohn Bürgergeld beantragen möchte, ist es entscheidend, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) den angemessenen Rahmen nicht überschreiten, der vom Jobcenter festgelegt wird.

Wie begründet sich seine Angst gegenüber dem JC? Wird seine Miete steigen? Also sind 42% der Warmmiete mehr als das, was er bisher gezahlt hat?

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49- Untermietvertrag – Original-Mietvertrag – Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete

Es ist wichtig, dass der Sohn nachweist, dass es sich tatsächlich um ein Untermietverhältnis handelt und keine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter besteht. Dazu kann der Untermietvertrag sowie ein Schreiben des Vermieters, das die Zustimmung zur Untervermietung bestätigt, hilfreich sein.

Nachweis über separate Haushaltsführung:

Um sicherzustellen, dass das Jobcenter den Sohn und die Mutter nicht als Bedarfsgemeinschaft einstuft, sollten sie nachweisen, dass sie wirtschaftlich unabhängig voneinander leben.
Dies kann durch getrennte Kontoführung, getrennte Haushaltsführung (z.B. getrennte Lebensmitteleinkäufe) und eine klare räumliche Trennung innerhalb der Wohnung belegt werden.

Alles weitere muss man abwarten. Entsprechend des Bescheids dann reagieren.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Sensoriker am 23. Mai 2024, 15:59:53
Zitat von: Rotti am 23. Mai 2024, 15:34:27die Wohnungsmiete darf nicht höher ausfallen wie die der alten Wohnung, sonst wird sie nicht übernommen.
Nur wenn es das gleiche JC ist wo er aktuell gemeldet ist.
Neues JC richtet es sich nach der dort angemessenen höchstmiete.

Untermietvertrag sollte keinen verweis auf den Hauptmietvertrag haben. Der geht nämlich das JC nichts an.
Als Sohn ist auch keine Erlaubnis vom Vermieter nötig. (Schadet, aber nicht wenn man den hat)
Nachweisen, das sie wirtschaftlich unabhängig von einander sind, müssen sie überhaupt nicht. Die Mutter schon mal gar nicht. Der Sohn hat keinen Zugriff auf die Unterlagen der Mutter.
Und aufpassen beim ausfüllen des Antrags. Die sind keinesfalls eine BG.
Was da genau wo eingetragen werden muss können dir andere besser sagen.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2024, 18:02:06
Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49- Untermietvertrag
Wird das beste sein, Miethöhe in Prozent eher nicht.

Eben für das Zimmer inkl. Pauschale für Heizung und Strom.
Dazu Mitbenutzung Flur, Küche, Bad nicht das Wohnzimmer. (muss keiner wissen)

Neues JC, dann komplett neuer Antrag mit dem Untermietvertrag und allen anderen üblichen Nachweisen.

VM hat damit nichts zu tun und MV der Mutter, auch nicht.

Eine 108 m² Wohnung, sollte locker für einen Untermieter tauglich sein. 
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Rotti am 23. Mai 2024, 18:32:57
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2024, 18:02:06Dazu Mitbenutzung Flur, Küche, Bad nicht das Wohnzimmer. (muss keiner wissen)
das JC wird genauso denken, was du denkst und den Außendienst einschalten.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Mai 2024, 18:47:00
SarahL

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:491. Welche Gemeinschaft wähle ich aus? Ist es eine Wohngemeinschaft, eine Bedarfsgemeinschaft?
Eine WG!

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:492. Wir haben bereits einen Untermietvertrag geschrieben. Wie hoch setze ich die Kosten dafür an? Die Wohnung ist etwa 108 qm groß, sein Zimmer wären etwa 40qm und er darf das Wohnzimmer mitbenutzen. Ich hatte da an etwa 42% der Warmmiete gedacht – ist das okay?
Wenn es nicht Eigentum der Mutter ist einen U.-MV
ansonsten einen MV.
Beispiel für einen Untermietvertrag (http://hartz.info/index.php?topic=4414.0)
bei dem Beispiel ist der Hauptmietvertrag nicht aufgeführt daher darf das JC diesen nicht anfordern das fällt unter Daten Dritter.
Die Kostenposten halt anteilig selber ausrechnen und dabei die Angemessenheitskriterien die man uU hier > https://www.harald-thome.de/informationen.html< findet beachten.

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:493. Im Internet habe ich gelesen, dass es oft zu Problemen mit dem Amt kommt, wenn man zu einem Familienmitglied zieht. Muss meine Mutter da irgendein Schreiben aufsetzen, dass sie finanziell nicht für meinen Bruder aufkommt? Falls ja, gibt es da irgendwelche Vorlagen?
Passiert gerne mal ist aber egal da im SGB 2 geregelt ist das man ab Ü25 seine eigene BG ist.
Falls ein Widerspruch nötig wird kann man das dem JC/SB immer noch erklären.

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49- Untermietvertrag – Original-Mietvertrag – Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete
Was habe ich vergessen?
das gestrichene braucht es nicht und vllt. wäre es von Vorteil das du nachfragst wenn etwas im Antrag unklar ist.

MfG FN

Zitat von: SarahL am 23. Mai 2024, 15:24:49Mein Bruder (36) zieht wieder zu unserer Mutter (geht Vollzeit arbeiten), er bezieht aktuell Bürgergeld (kein Sanktionen).
Eine Verständnisfrage meinerseits bleibt er im Leistungsbezug oder ändert sich das bei bzw. durch die Vollzeitarbeit?
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2024, 18:54:23
Zitat von: Rotti am 23. Mai 2024, 18:32:57und den Außendienst einschalten.
Wozu? Ein Untermietverhältnis ist völlig normal.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Mai 2024, 18:47:00oder ändert sich das bei bzw. durch die Vollzeitarbeit?
Wie ich es verstehe, geht die Mutter Vollzeit arbeiten und er hat Bürgergeld.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 25. Mai 2024, 03:45:41
So, komme grade frisch aus der Nachtschicht und freue mich riesig über eure ganzen Antworten!

Um die Frage von @Fettnäpfchen noch zu beantworten, ja mein Bruder bleibt im Leistungsbezug, nur meine Mutter geht weiterhin Vollzeit arbeiten.

Ich werde mich gleich morgen früh an den Online-Antrag setzen und das Ganze abschicken.

Lieben Dank nochmal an alle, die sich hier Zeit genommen haben, habt ein schönes Wochenende.

Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Sensoriker am 25. Mai 2024, 08:04:15
Zitat von: SarahL am 25. Mai 2024, 03:45:41Ich werde mich gleich morgen früh an den Online-Antrag setzen und das Ganze abschicken.
Achte nur peinlichst genau darauf was du wo einträgst. Gerade bei den Angaben zu Personen in der Wohnung. (Der genauen Text habe ich gerade nicht im Kopf)
Bei Unklarheiten lieber noch mal hier nachfragen.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Vollloser am 25. Mai 2024, 12:57:01
Zitat von: dagrey am 23. Mai 2024, 15:45:39getrennte Haushaltsführung (z.B. getrennte Lebensmitteleinkäufe)

Auch extra separaten Kühlschrank kaufen ?
Oder "wenigstens" Namensschildchen an den Kühlschrankfächern im Kühlschrank (und in der Speisekammer, etc.) ??
 :scratch:  :lol:  :sad:
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01
Hallo ihr Lieben, ich melde mich wieder da, wir schon eine Antwort erhalten haben.

Es wird um folgende Belege bzw. Informationen gebeten:

- schriftliche Stellungnahme, ob Sie eine getrennte und abgeschlossene Wohnung bewohnen (entsprechenden Nachweise sind einzureichen), oder werden Räume geteilt?

Reicht es da, wenn ich einfach ein Schreiben aufsetze, indem ich erkläre, dass es sich um geteilte Räume handelt?

- Mitteilung, ob (Meine Mutter) Eigentümerin der Immobilie ist, wenn nicht, reichen Sie noch die Zustimmung des Vermieters zu Ihrem Einzug ein

Ich denke auch hier ist ein Schreiben des Vermieters erforderlich, indem er kurz erklärt, dass er mit der Untervermietung einverstanden ist?

- ausführliche Stellungnahme, aus welchem Grund Sie umziehen

Da habe ich absolut keine Ahnung was ich dort machen soll, muss es dafür wichtige gründe geben oder wie läuft das ab?

- vollständig ausgefüllte Mietbescheinigung

Muss diese Mietbescheinigung nun meine Mutter unterschreiben oder der Vermieter?


Ich bin euch jetzt schon für jegliche Hilfe unendlich dankbar.

Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Birgit63 am 06. Juni 2024, 13:24:01
Wenn ein Kind zur Mutter zieht braucht man keine Genehmigung vom Vermieter. Man teilt es dem Vermieter mit, damit die Nebenkosten (evtl. Wasserkosten pro Kopf) angepasst werden.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Sheherazade am 06. Juni 2024, 14:03:57
Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01- schriftliche Stellungnahme, ob Sie eine getrennte und abgeschlossene Wohnung bewohnen (entsprechenden Nachweise sind einzureichen), oder werden Räume geteilt?

Reicht es da, wenn ich einfach ein Schreiben aufsetze, indem ich erkläre, dass es sich um geteilte Räume handelt?

Geht das nicht aus der Kopie des Untermietvertrages hervor?

Zitat- Mitteilung, ob (Meine Mutter) Eigentümerin der Immobilie ist, wenn nicht, reichen Sie noch die Zustimmung des Vermieters zu Ihrem Einzug ein

Ich denke auch hier ist ein Schreiben des Vermieters erforderlich, indem er kurz erklärt, dass er mit der Untervermietung einverstanden ist?

Wie schon geschrieben wurde, diese Zustimmung ist bei Zuzug eines Kindes nicht notwendig.

Zitat- ausführliche Stellungnahme, aus welchem Grund Sie umziehen

Da habe ich absolut keine Ahnung was ich dort machen soll, muss es dafür wichtige gründe geben oder wie läuft das ab?

Welchen Grund hatte dein Bruder denn? Ggf. ist der völlig ausreichend.

Zitat- vollständig ausgefüllte Mietbescheinigung

Muss diese Mietbescheinigung nun meine Mutter unterschreiben oder der Vermieter?



Deine Mutter als Vermieterin deines Bruders.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Juni 2024, 15:18:03
Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01schriftliche Stellungnahme
Nicht notwendig
Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01Eigentümerin der Immobilie ist, wenn nicht, reichen Sie noch die Zustimmung des Vermieters zu Ihrem Einzug ein
Völlig egal, auch die Zustimmung vom VM braucht es überhaupt nicht
Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01ausführliche Stellungnahme
Man muss das nicht begründen, wozu?
Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 12:59:01vollständig ausgefüllte
Völlig unnötig

Es hat dem JC zu reichen, wenn ein ordentlicher Untermietvertrag vorhanden ist.
Nur den muss man beim JC einreichen.

Am Ende kommt das JC sicher günstiger weg, als wenn er in seiner Wohnung geblieben wäre.
Falls es dasselbe JC sein sollte.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 06. Juni 2024, 18:26:00
Also erstmal Lob an alle hier, die so schnell antworten, ihr seid super!!!

Ich habe alle eure Antworten gelesen und mache nun folgendes:

- Ich setzte ein Schreiben auf, in dem ich kurz erkläre, dass es sich um geteilte Räume handelt (Das sollte eigentlich aus dem Untermietvertrag hervorgehen, aber anscheinend hat die gute Frau diesen nicht wirklich gelesen)

- Meine Mutter keine Eigentümerin ist (wir haben bereits vom Vermieter eine Erlaubnis vorliegen, deswegen schicke ich die einfach als Kopie mit)

- Zum Grund werden wir schreiben, dass mein Bruder sehr krank ist und er im Alltag unterstützen brauch bei Arzt-Terminen, weil er ja kein Führerschein hat und meine Mutter sonst immer so weit fahren muss

- Die beigelegte Mietbescheinigung füllen wir fix aus und scannen diese mit dem Schreiben ein und laden beides hoch


Ich weiß das einige von euch geschrieben haben das ich vieles davon nicht machen brauche, ich will allerdings auch keine weiteren Probleme mit dem Amt bekommen deswegen schicke ich die Sachen einfach mit das stellt für mich jetzt kein großes Problem dar weil ich ja alles hier habe.

Ich danke euch allen von Herzen und halte euch auf dem Laufenden!

Ihr macht hier wirklich eine großartige freiwillige Arbeit  :sehrgut:
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2024, 13:30:15
SarahL

Zitat von: SarahL am 06. Juni 2024, 18:26:00Ich habe alle eure Antworten gelesen und mache nun folgendes:
Es wäre schön wenn du eine Rückmeldung machst wenn du Erfolg hast,
wenn du keinen Erfolg damit hast dann wirst du dich ja wahrscheinlich eh noch mal dazu melden.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 22. Juni 2024, 14:07:13
Hallo ihr Lieben,

wie versprochen heute ein kleines Update:

Also zuerst will ich mal wirklich den Hut vor allen Leuten ziehen, die täglich mit dem Jobcenter zu tun haben müssen, was die alles von einer Person wollen ist, wirklich unglaublich!

Nachdem ich also die letzten Unterlagen alle eingereicht hatte, hat es ca. 4 Werktage gedauert, bis der nächste Brief mit Forderungen im Briefkasten lag. Folgendes wurde nun verlangt:

- von dem Vermieter (also Wohnungsbesitzer), eine ausgefüllte und unterzeichnete Mietbescheinigung (bezogen auf die Gesamtmiete)
- vollständiger Mietvertrag meiner Mutter
- Anlage HG (bezogen auf meine Mutter)

Der Vermieter ist heute extra hier hergefahren, damit wir endlich alle nötigen Unterlagen zusammen haben.

Ich lade nun gleich alles hoch und dann schauen wir mal wie es weiter geht, aber ich bin ehrlich so langsam zehrt es an meinen nerven.

Euch allen ein schönes Wochenende und ich halte euch auf dem laufenden

Lg

Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Juni 2024, 16:00:59
Alles völlig unnötige Forderungen und auch rechtswidrig!

Untermietvertrag reicht völlig aus, wie schon geschrieben.

Der VM hat damit nichts zu tun, ebenso geht ein JC der MV der Mutter rein gar nichts an!

Anlage HG keinesfalls ausfüllen, denn dann wird daraus vom JC eine Haushaltsgemeinschaft gemacht!
Was hier aber gar nicht der Fall ist, der Sohn ist seine eigene BG und wohnt als Untermieter in dieser Wohnung.

HG würde bedeuten, er bekommt weniger Bürgergeld, weil Mutter und Sohn zusammen wirtschaften.
Die Mutter müsste also für ihn aufkommen und sich auch noch mit dem JC auseinandersetzen.
Da sie ihr eigenes Einkommen hat, geht das JC die Mutter gar nichts an.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 22. Juni 2024, 19:32:04
Hey Kopfbahnhof,

das dachte ich beim Studieren des Zettels auch erst, aber dann ist mir aufgefallen, dass man folgendes ankreuzen kann:

- Die unter Abschnitt 2 genannte Person (in diesem Fall meine Mutter) zahlt keine Leistungen (zum Beispiel Taschengeld) an die Bedarfsgemeinschaft (also meinen Bruder)

Laut der Dame beim Amt ging es bei diesem Schreiben auch ausschließlich darum festzustellen, wie viel Geld er als Miete im Monat zahle und wie hoch die Kosten für die gesamte Unterkunft sind, das musste man nämlich auf der Rückseite ausfüllen.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Sensoriker am 22. Juni 2024, 19:49:17
Egal was du irgendwo da was ankreuzen kannst.
Die Sachen die das JC fordert geht sie schlicht nichts an. Auch nicht das was auf der Rückseite steht.
Die Höhe der Miete die er zahlt steht im Untermietvertrag. Das reicht.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 22. Juni 2024, 20:00:09
Oh man ja leider hatte ich das ganze schon hochgeladen.

Ich habe jetzt nachträglich noch eine Stellungnahme hochgeladen in der ich darauf verweise das die beiden als Wohn- und nicht Haushaltsgemeinschaft gesehen werden wollen.

Dies sollte ja eigentlich auch völlig klar sein da beide getrennte Konten haben uns extra ein Untermietvertrag geschlossen wurde.

Beides ist dem JC bekannt und würde bei einem gemeinsamen wirtschaften absolut keinen Sinn machen.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: RoboRobotnik am 23. Juni 2024, 11:49:30
In welches Stockwerk zieht er
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Sensoriker am 23. Juni 2024, 13:08:59
Zitat von: RoboRobotnik am 23. Juni 2024, 11:49:30In welches Stockwerk zieht er
???????
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Juni 2024, 13:25:06
SarahL

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 20:00:09Oh man ja leider hatte ich das ganze schon hochgeladen.
Warum die Hektik?

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 19:32:04- Die unter Abschnitt 2 genannte Person (in diesem Fall meine Mutter) zahlt keine Leistungen (zum Beispiel Taschengeld) an die Bedarfsgemeinschaft (also meinen Bruder)
Ich habe mir gestern mal die Anlage angeschaut weil die ja ab und zu angepasst werden. Hat mir nicht so wie die alten gefallen da man diese nicht eindeutig nehmen kann um eine HG zu widerlegen im Gegensatz zu früher.
Ansonsten hätte ich den Vorschlag unterbreitet was auszufüllen ist.

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 19:32:04das musste man nämlich auf der Rückseite ausfüllen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagehg_ba032950.pdf
sind die identisch oder ist dein Formular etwas selbstgestricktes einer Optionskommune?

MfG FN
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Sensoriker am 23. Juni 2024, 13:55:25
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juni 2024, 13:25:06sind die identisch oder ist dein Formular etwas selbstgestricktes einer Optionskommune?
Völlig irrelevant.
Die Mutter muss davon Garnichts vorlegen. Der Sohn ebenfalls nicht. Er hat auf die Unterlagen dritter auch keinen Zugriff.
Er ist seine eigene BG. Er hat einen Untermietvertrag. Andere Unterlagen benötigt das JC in dem Fall nicht.
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Juni 2024, 14:35:45
Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 23. Juni 2024, 13:55:25Völlig irrelevant.
ich weiß die Frage ist interessehalber und könnte für eine Antwort etwas Würze bringen.

MfG FN
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Juni 2024, 17:00:24
Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 19:32:04auch ausschließlich darum festzustellen, wie viel Geld er als Miete im Monat zahle
Steht in Antwort 20 und 25

Zitat von: SarahL am 22. Juni 2024, 20:00:09das die beiden als Wohn- und nicht Haushaltsgemeinschaft gesehen werden wollen.
Was dem JC wohl relativ egal sein wird.
Sollte es da eine HG daraus machen, dann hilft nur Widerspruch und evtl. Klage beim SG.

Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 24. Juni 2024, 18:35:07
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juni 2024, 13:25:06https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagehg_ba032950.pdf
sind die identisch oder ist dein Formular etwas selbstgestricktes einer Optionskommune?

MfG FN

Um genau dieses Dokument geht es, ist identisch.

Ja, ich gebe mir grade die Schuld es meinem Bruder versaut zu haben mit diesem Zettel, weil ich halt eben alles fertig haben wollte und niemals daran gedacht hätte, dass man daraus so ein Ding drehen kann.

Vlt. hilft das noch, ich hab heute mit dem Jobcenter telefoniert und aktuell ist NUR die Mietzahlung eingestellt, das Bürgergeld soll laut der Dame ganz normal am Freitag ausgezahlt werden, dazu liegt auch ein Bescheid vor.

Na ja mehr als abwarten was kann ich nun auch nicht mehr, aber bevor ich auf das nächste Schreiben antworte melde ich mir wieder hier.

Euch noch einen schönen Tag
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: SarahL am 26. Juni 2024, 20:07:15
Hey ihr Lieben,

heute kommt Gott sei Dank mein letztes Feedback.

Wir haben heute einen aktuellen Bescheid bekommen, in dem steht, dass die neue Miete und aktuelles Bürgergeld bis Mitte nächsten Jahres bewilligt wurden.

Ich danke allen hier für die tolle Hilfe, ohne euch hätte ich das so nicht geschafft.

Vielen lieben dank
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Juni 2024, 14:46:52
 :danke: für die Rückmeldung!

MfG FN
Titel: Aw: Umzug zur Mutter
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Juni 2024, 17:24:10
Zitat von: SarahL am 26. Juni 2024, 20:07:15in dem steht, dass die neue Miete und aktuelles Bürgergeld bis Mitte nächsten Jahres bewilligt wurden.

Glückwunsch dazu :sehrgut:

Haben die wohl kapiert, da lässt sich, wer nicht so einfach ins JC Bockshorn jagen.