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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 24. Mai 2024, 14:02:49

Titel: Anspruch auf neue Möbel nach Trennung – Urteil
Beitrag von: selbiger am 24. Mai 2024, 14:02:49
Trennt sich ein Leistungsbezieher von seinem Lebenspartner und zieht mit seinen Kindern in eine neue Wohnung, besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss für die Erstausstattung. Das hat das Sozialgericht Magdeburg entschieden.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-anspruch-auf-neue-moebel-nach-trennung

soviel glück hatten viele andere und ich..damals nach der trennung nicht..die ämter hier haben hier stehts anträge in dieser richtung stehts abgelehnt..hier musten wir zusehen wie wir wieder zu potte kamen..da hatte auch alles klagen usw nichts genützt..obwohl es klar im gesetz steht bzw stand das man einen anspruch hat /hätte..unter gewissen bedingungen..die erfüllt sein müssen..