Trennt sich ein Leistungsbezieher von seinem Lebenspartner und zieht mit seinen Kindern in eine neue Wohnung, besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss für die Erstausstattung. Das hat das Sozialgericht Magdeburg entschieden.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-anspruch-auf-neue-moebel-nach-trennung
soviel glück hatten viele andere und ich..damals nach der trennung nicht..die ämter hier haben hier stehts anträge in dieser richtung stehts abgelehnt..hier musten wir zusehen wie wir wieder zu potte kamen..da hatte auch alles klagen usw nichts genützt..obwohl es klar im gesetz steht bzw stand das man einen anspruch hat /hätte..unter gewissen bedingungen..die erfüllt sein müssen..