Betrifft: Schulbedarf Einschulung und Schulessen. Läuft das beides unter BuT oder kann Schulbedarf Einschulung extra beantragt werden? Wenn ja, welcher § kann zitiert werden?
Es gibt kein extra Geld zur Einschulung, es sind 130 Euro fürs erste schulhalbjahr und 65 Euro fürs 2. schulhalbjahr
Egal ob 1 oder 12 klasse
Die Einschulungsbestätigung sollte man aber sicherheitshalber rechtzeitig beim Jobcenter in Kopie einreichen, die haben nicht immer so auf dem Schirm, wann ein Kind eingeschult wird. Ab dann läuft es automatisch.
Zitat von: Sheherazade am 27. Mai 2024, 08:51:45Die Einschulungsbestätigung sollte man aber sicherheitshalber rechtzeitig beim Jobcenter in Kopie einreichen, die haben nicht immer so auf dem Schirm, wann ein Kind eingeschult wird. Ab dann läuft es automatisch.
Eine Schulbescheinigung bekommt man zu mindestens bei uns erst, wenn das Kind in der schule ist, meist in den ersten 1 bis 2 Wochen
Das weiß ich. Früher gab es aber nach der Einschulungsuntersuchung noch ein Schreiben bezüglich des Ergebnisses. Und vor den Ferien schickt die Schule meistens noch ein Willkommensschreiben mit der Materialliste. Sowas meinte ich, nicht die Schulbescheinung.
Danke
Zitat von: Tini911 am 27. Mai 2024, 09:26:08Eine Schulbescheinigung bekommt man zu mindestens bei uns erst, wenn das Kind in der schule ist, meist in den ersten 1 bis 2 Wochen
Wenn man in der Schule anruft, und das Thema "Nett und Freundlich" erklärt, bekommt man auch die Bescheinigung schon lange vor Schulbeginn .......