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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 27. Mai 2024, 16:55:17

Titel: Frage Rechtsstreit Anrechnung Büro-Kosten KdU
Beitrag von: Filip2610 am 27. Mai 2024, 16:55:17
Guten Tag,

in einem Rechtstreit mit einem Jobcenter vor einem Sozialgericht geht es u. a. darum, dass der Richter schriftlich moniert hat, dass das Jobcenter die von mir veranschlagten Raumkosten (Büro für Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung) in Höhe von 50 Euro pro Monat bei der Leistungsbewilligung und bei der abschließenden EKS nicht berücksichtigt hat.

Das Jobcenter schrieb schon vor dieser Kritik des Richters an den Richter im Januar 2024:

,,Die in der Anlage EKS angegebenen Raumkosten in Höhe von monatlich 50,00 Euro wurden tatsächlich bei der KdU berücksichtigt.

Die tatsächliche Bruttokaltmiete betrug im streitgegenständlichen Zeitraum 511,09 Euro.
Seit ... [viele Jahre her] wurden jedoch nur noch die angemessenen KdU übernommen. Mit Schreiben vom ... wurde der Kläger zur Kostensenkung bis ... aufgefordert (...).

Im streitgegenständlichen Zeitraum betrug die angemessene Bruttokaltmiete monatlich 404,00 Euro. Der Beklagte hat jedoch eine Grundmiete in Höhe von 461,00 Euro bewilligt. Hierin sind die geltend gemachten Raumkosten in Höhe von monatlich 50 Euro enthalten."

Ich weiß nicht, ob diese Aussage des Jobcenters ehrlich oder eine Verdrehung ist. Kann mir hier jemand sagen, wie das einzuschätzen ist? Im abschließenden Bescheid des Jobcenter steht einfach nur in der tabellarischen Auflistung der monatlichen Beträge ,,Grundmiete" ,,461,09". Dass darin die 50,00 Euro Bürokosten enthalten sein sollen, habe ich erstmals in dem Brief des Jobcenters gelesen. Kann man irgendwie klären, ob diese Aussage zutreffend ist oder eine Schutzbehauptung?

Die vom Jobcenter bewilligte Grundmiete beträgt 461,09 Euro, angemessen waren angeblich 404,00 Euro, die Differenz zwischen den beiden Beträgen beträgt mithin 57,09 Euro und keine 50 Euro. Lässt sich irgendwie erklären, wie die restlichen 7,09 Euro entstanden sind?

Vielen Dank für jeden Hinweis und einen schönen Tag. :sehrgut:
Titel: Aw: Frage Rechtsstreit Anrechnung Büro-Kosten KdU
Beitrag von: Hamburger 171189 am 27. Mai 2024, 23:21:06
 :mail:

Ich bin kein Jurist, aber wenn eine Behörde etwas schreibt,
das sollte das gultiges Recht sein.
Frage mal nach deren Berechnungsmethode und auch den
Spreedsheet.
Du wirst wohl nachrechnen müssen :teuflisch: