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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hamburger 171189 am 29. Mai 2024, 01:24:09

Titel: Ersatzteile für alten Laserdrucker in der EKS abzufähig
Beitrag von: Hamburger 171189 am 29. Mai 2024, 01:24:09
 :mail:
Als Aufstocker und Honorarlehrer hat man viel
Material in DIN A4 auszudrucken.

So eine EKS mit Unterlagen kann bei mir so 60 bis 90 Seiten Umfang haben,
WBA so 10 bis 15 Seiten.
Scannen kann ich meist an meinem Arbeitsplatz

Aus Studienzeiten habe ich noch ein OKI Okilaser OL 400.

Kann man Kosten für Toner und neue Phototrommel
als "Büromaterial" beim JC einreichen, um es in der EKS vom
Gewinn ab zu ziehen ?

Immerhin drucke ja mit dem alten Ding auch sehr viel für
das JC, nicht zum Privatzwecken.

Gruss aus Barmbek

 :mail:
Titel: Aw: Ersatzteile für alten Laserdrucker in der EKS abzufähig
Beitrag von: Sheherazade am 29. Mai 2024, 09:25:25
Kosten für Büromaterial werden nicht beim Jobcenter "eingereicht", sondern in deiner Buchführung auf der Ausgabenseite vermerkt.
Titel: Aw: Ersatzteile für alten Laserdrucker in der EKS abzufähig
Beitrag von: Filip2610 am 29. Mai 2024, 09:49:57
Zunächst mal kannst du alle beruflichen und für die Selbstständigkeit erforderlichen Ausgaben in der EKS als Ausgaben angeben. Die nächste Frage ist dann, ob das Jobcenter alle Ausgaben akzeptiert oder nicht. Manchmal werden fälschlicherweise berufliche und notwendige Ausgaben nicht vom Jobcenter akzeptiert, also nicht als Ausgaben anerkannt. Gegen solche Entscheidungen kann man dann innerhalb von 30 Tagen nach dem Bescheid einen Widerspruch einlegen. Sollte das Jobcenter in seiner Antwort bei seiner Sichtweise bleiben, kann man kostenlos Klage beim Sozialgericht erheben. Richter gucken sich das dann typischerweise genau an. Es gibt aber auch Richter, die unfair sind. 

Viel Glück  :ok:
Titel: Aw: Ersatzteile für alten Laserdrucker in der EKS abzufähig
Beitrag von: Rhodium03101973 am 30. Mai 2024, 22:51:02
 :mail: Hallo Kollege

arbeitest Du auch in der Schülerhilfe ?

Ich habe auch so alte "Schätzchen" und drucke damit
Unterlagen für meine Arbeit im Nachhilfeunterricht aus,
aber auch "Behördenwünsche" wie EKS WBA und Co.

 :flag:

Laserdrucker ist fast immer billiger als Tintenstrahler,


und das ist die sinnvolle, preiswerte Lösung.

Mein alter Lexmark M5163 ist wesentlich für meine Arbeit.
 :grins:
Kann man voll in der EKS vom Gewinn abziehen :sehrgut:


Gruss

Tatjana-Kira