Das Sozialgericht Dortmund hat in einem Vergleich entschieden, dass die Kosten für die Umstellung von Telefon und Internet im Rahmen von Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II anzuerkennen sind. Dieser Fall zeigt deutlich, dass es sich für Bürgergeld-Bezieher lohnen kann, gegen ablehnende Bescheide von Jobcentern vorzugehen.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bezieher-zwingt-jobcenter-in-die-knie-und-erreicht-telefon-und-internetkosten