Hallo zusammen,
seit 2 Jahren suche ich für meine 2 Kinder und mich eine passende Wohnung. Die geeigneten Wohnungen reißt sich im Wohnort meiner Wahl, eine Maklerin unter den Nagel, die Bürgergeldempfänger ablehnt .
Ich wohne zur Zeit in einer 2 Zimmer Wohnung die echt zu klein ist und nach dem Frauenhaus nur eine Notlösung war.
Aber endlich hat ein Vermieter mir eine Chance gegeben .
Die Grundmiete wäre 700 euro- allgemeine Betriebskosten 232,44 Euro, Heizkosten 157,56 .
Das Jobcenter hat nun abgelehnt mit der Begründung : Die Bruttokaltmiete nur 702,34 für 3 Personen betragen darf
und sie wäre 3 qm zu groß .
Nun möchte ich Widerspruch einlegen, könnte mir da jemand Tipps geben ?
Und wie stehen meine Chancen ?
Ich bin echt am Boden , auch wenn ich mich nicht zu früh freuen wollte, hat mich das doch sehr enttäuscht.
Liebe Grüße
Wusel
Zitat von: Wuzel am 31. Mai 2024, 15:26:23Die Grundmiete wäre 700 euro- allgemeine Betriebskosten 232,44 Euro, Heizkosten 157,56 .
Das Jobcenter hat nun abgelehnt mit der Begründung : Die Bruttokaltmiete nur 702,34 für 3 Personen betragen darf
und sie wäre 3 qm zu groß .
Die 3qm sind tatsächlich kein Ablehnungsgrund. Aber eine Verständnisfrage: Sind die Betriebskosten von 232,44€ in der Grundmiete mit drin oder sind die zusätzlich? Bruttokaltmiete bedeutet nämlich Grundmiete inkl. kalter Nebenkosten (hier die von dir genannten allgemeinen Betriebskosten).
Tatsächlich kommen die Betriebskosten noch zur Grundmiete - Das habe ich vorher nicht gelesen auf der Jobcenterseite .
Die Miete wäre also 932 Euro. Oh Mann .
:heul:
Wuzel
Zitat von: Wuzel am 31. Mai 2024, 15:26:23Das Jobcenter hat nun abgelehnt mit der Begründung : Die Bruttokaltmiete nur 702,34 für 3 Personen betragen darf und sie wäre 3 qm zu groß .
und was hat es zum Gesamtmietpreis geschrieben,oder weißt du das die 932.-Euro über der Angemessenheit liegt.
Evtl. mal das Antwortschreiben vom JC anonymisiert hier einstellen damit man genau weiß was dir geschrieben wurde.
Und hier >https://www.harald-thome.de/informationen.html< könntest du nachschauen ob dein Ort gelistet ist und wie alt die Angaben sind. Die sollten alle zwei Jahre aktualisiert werden.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Juni 2024, 12:07:59und was hat es zum Gesamtmietpreis geschrieben,oder weißt du das die 932.-Euro über der Angemessenheit liegt.
Die Bruttokaltmiete darf lt. Jobcenter nur €702,34 betragen, die Bruttokaltmiete für die Wohnung der TE liegt bei €932. Da gibt es nichts mehr dran zu rütteln.
Wuzel
vergiß bitte meinen Beitrag da war ich zu oberflächlich.
Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2024, 12:27:07Die Bruttokaltmiete darf lt. Jobcenter nur €702,34 betragen, die Bruttokaltmiete für die Wohnung der TE liegt bei €932. Da gibt es nichts mehr dran zu rütteln.
Ah ja sorry den einen wichtigen Satz habe ich wohl überlesen. :schaem:
MfG FN
Zitat von: Wuzel am 31. Mai 2024, 15:43:30Tatsächlich kommen die Betriebskosten noch zur Grundmiete - Das habe ich vorher nicht gelesen auf der Jobcenterseite .
Die Miete wäre also 932 Euro. Oh Mann .
:heul:
:offtopic:
vielleicht ja bald ein Schnäppchen wenn das so weitergeht mit den knappen Wonungen.