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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Blacksun666 am 02. Juni 2024, 10:56:08

Titel: Rentenanpassung 2024 und Bürgergeld
Beitrag von: Blacksun666 am 02. Juni 2024, 10:56:08
Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage im Bezug auf die Rentenanpassung in diesem Juli. Zu meiner Situation, ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente, meine Lebensgefährtin bezieht zusammen mit unseren 3 Kindern Bürgergeld. Meine Rente wird natürlich als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.
Jetzt erhöht sich die Rente im Juli einmalig um 4,5 % und meine Rente noch einmal um 7,5 % auf den neuen Betrag. Damit bekomme ich eine höhere Rente von ca 120 Euro im Monat. Das hört sich eigentlich gut an, nur habe ich natürlich nichts davon, ganz im Gegenteil, sogar einen entschiedenen Nachteil. Ich bekomme die erhöhte Rente natürlich erst ab Monat August, schließlich wird sie rückwirkend ausgezahlt. Das Amt selbst zieht mir die Rente aber schon im Juli ab, also bekommen wir einen Monat weniger Geld. Auch das lässt sich sicher überbrücken, aber leider ist es der Ferien Monat und das stört dann schon gewaltig.
Meine Frage, darf mir das Amt wirklich die Rente schon vorher abziehen und uns im Juli damit mit ca. 120 Euro weniger durch den Monat schicken?

Liebe Grüße und danke für die Antworten
Titel: Aw: Rentenanpassung 2024 und Bürgergeld
Beitrag von: Ottokar am 02. Juni 2024, 11:09:30
Dieses systemimmanente Problem ist bekannt.
Nach dem Zuflussprinzip wird Einkommen in dem Monat berücksichtigt, in dem es zufließt.
Da Bürgergeld am 1. des Monats gezahlt wird, die Rente aber erst am letzten Werktag, kommt es im SGB II und XII zu einer Bedarfsdeckungslücke. Diese muss das JC/Sozialamt auf Antrag mit einem Darlehen überbrücken.
Im Übrigen muss das JC von der Rente monatlich einen Freibetrag von 30€ absetzen.