Guten Abend. Ich bin neu hier und habe eine Frage. Wie erfolgt die Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Jobcenter? Wird da der "ärztliche Dienst" bemüht, kann ein externer Arzt ein gutachten erstellen, falls man gesundheitliche Probleme, z. B. Rückenprobleme hat?
Hast du einen Schwerbehindertenausweis?
was schon unternommen, um dein Leiden zu lindern,
Rücken haben viele, dann gibt es noch Lende und Nacken
Beeinträchtigungen ist ein vager Begriff, gibt es da auch eine Diagnose die sattelfest ist.
Natürlich wird da der ärztliche Dienst eingeschaltet, wer sonst.
FAX
Zitat von: FAX am 02. Juni 2024, 21:00:20Wie erfolgt die Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Jobcenter?
Bist du in einer gemeinsamen Einrichtung mit der BA oder in einer Optionskommune?
Ansonsten noch etwas Lesestoff im Anhang!
MfG FN
Grundsätzlich bestehen die Möglichkeiten, dass du deine zugewiesene Fachkraft auf gesundheitliche Einschränkungen aufmerksam machst oder du selbst einen Antrag auf Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit stellst.
"Wie" die Begutachtung dann vonstatten geht, liegt im Ermessen des Ärztlichen Dienstes. Denkbar ist ein Gutachten nach Aktenlage oder eine Vorstellung beim Ärztlichen Dienst wird eingeleitet oder ein externer Gutachter (z. B. Facharzt) wird vom ÄD beauftragt. Für den Betreffenden selbst gibt es im engeren Sinne kein Mitspracherecht, wie verfahren wird. Was dabei rauskommt, ist wie bei jedem Gutachten eine Wundertüte: Vom Günstigsten bis Ungünstigsten kann alles passieren.
Vielen Dank für die Antworten.