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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Donna am 06. Juni 2024, 19:44:50

Titel: Fragen zum Zusammenzug //BG-Gründung
Beitrag von: Donna am 06. Juni 2024, 19:44:50
Nabend!
Ich hatte vor Jahren einen Account hier, kann mich aber mit keinen meiner Emails einloggen, daher kann ich mir vorstellen, dass der gelöscht wurde. Damals habe ich hier verdammt viel Hilfe und Unterstützung erhalten, daher liegt es nahe, dass ich bei Fragen wieder da bin ;)

So, nun zu meinem Anliegen, ich versuche es kurz und in Fakten zu halten:

Ein Freund soll kurz oder längerfristig bei mir wohnen.

Zu ihm:
Ü30
Bezieht Bürgergeld.
Lebt in einer anderen Stadt.
Seit kurzem wohnungslos.
(Noch) keine neue Post- oder Meldeadresse.
Arbeitslos.
Schläft derzeit auf meiner Couch.

Zu mir:
Ü30
ALG1 mit Bürgergeld aufgestockt.
Ein-Zimmer-Whg (würde daher gar nicht erst versuchen als HG eingestuft zu werden)
In einer Umschulung.

Ich weiß nicht wie BG's so im Detail berechnet werden.
Würde es ein finanzieller Vor- oder Nachteil sein, wenn wir das offiziell anmelden?

Bräuchte er eine Vermieterbescheinigung von meinem Vermieter oder mache ich mit ihm einen Untermietvertrag? Hat das einen Sinn bei einer BG?

Vielleicht könnt ihr ja Licht ins Dunkle bringen  :help:

VG
Marie
Titel: Aw: Fragen zum Zusammenzug //BG-Gründung
Beitrag von: Rotti am 06. Juni 2024, 23:04:52
Zitat von: Donna am 06. Juni 2024, 19:44:50Würde es ein finanzieller Vor- oder Nachteil sein, wenn wir das offiziell anmelden? Bräuchte er eine Vermieterbescheinigung von meinem Vermieter oder mache ich mit ihm einen Untermietvertrag? Hat das einen Sinn bei einer BG?
du kannst deine Wohnung ja untervermieten und so deinen Bedarf vom JC kürzen, dein Freund sollte aber schnell seinen neuen Wohnsitz ummelden und das dem JC melden ohne Postanschrift wird sonst sein Bürgergeld gestrichen. Ob das Überhaupt auf Dauer gut geht bei einer 1 Zimmer Wohnung musst du selbst beantworten wenn ihr kein Paar auf Probe seit.

Titel: Aw: Fragen zum Zusammenzug //BG-Gründung
Beitrag von: Birgit63 am 07. Juni 2024, 08:04:04
Bei einer Ein-Zimmerwohnung braucht ihr es gar nicht erst als WG versuchen. Du musst deinen Freund unbedingt anmelden, sonst gibt es Ärger. 6 Wochen maximal darf er sich ohne Anmeldung bei dir aufhalten. Das gilt als Besuch. Einen Untermietervertrag macht wenig Sinn. Was willst du denn bei einer Ein-Zimmerwohnung untervermieten?
Titel: Aw: Fragen zum Zusammenzug //BG-Gründung
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juni 2024, 09:19:01
Zitat von: Donna am 06. Juni 2024, 19:44:50Bräuchte er eine Vermieterbescheinigung von meinem Vermieter oder mache ich mit ihm einen Untermietvertrag? Hat das einen Sinn bei einer BG?

Nein, macht keinen Sinn bei einer BG. Du musst seinen Zuzug deinem Vermieter melden wegen der Erhöhung der Verbrauchsnebenkosten, er muss seinen Umzug dem Jobcenter melden. Er bekommt dann den verminderten Partnerregelsatz plus die halbe Miete, die er dir dann geben muss.
Titel: Aw: Fragen zum Zusammenzug //BG-Gründung
Beitrag von: Sensoriker am 07. Juni 2024, 09:53:18
Zitat von: Sheherazade am 07. Juni 2024, 09:19:01Er bekommt dann den verminderten Partnerregelsatz
Sie auch!

Zitat von: Donna am 06. Juni 2024, 19:44:50ALG1 mit Bürgergeld aufgestockt.

Zitat von: Donna am 06. Juni 2024, 19:44:50Würde es ein finanzieller Vor- oder Nachteil sein, wenn wir das offiziell anmelden?
Ums melden wirst du kaum herum kommen.
Und wie geschrieben bekommst du dann nur den Partnerregelsatz. 57,- Euro weniger.

Bei einer 1-Zimmer Wohnung liegen die Möglichkeiten das zu umgehen bei ungefähr null.
Titel: Aw: Fragen zum Zusammenzug //BG-Gründung
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juni 2024, 11:03:13
Zitat von: Sensoriker am 07. Juni 2024, 09:53:18
Zitat von: Sheherazade am 07. Juni 2024, 09:19:01Er bekommt dann den verminderten Partnerregelsatz
Sie auch!

Stimmt, überlesen. Dann bekommt sie auch nur noch die halbe Miete als Bedarf anerkannt, da die andere Hälfte von ihm kommt.
Titel: Aw: Fragen zum Zusammenzug //BG-Gründung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Juni 2024, 14:42:54
Donna

und ab dem Augenblick in dem Ihr eine BG seid kommt Ihr aus der Nummer auch nicht mehr raus bis einer von euch eine eigene Whg bezieht.

Zitat von: Donna am 06. Juni 2024, 19:44:50Ich hatte vor Jahren einen Account hier,
vllt. weißt du deinen Nickname noch? dann kann man schauen ob dein Account gelöscht ist.

MfG FN