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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34

Titel: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34
Hallo.
Mein Fallmanager sagte mir,dass ich alle Kosten auflisten soll,die an Material meiner 64qm Wohnung entstehen. Er mir aber nicht sagen kann wieviel,damit es voran übernommen wird,da ich es nicht auslegen kann.et meint auch dass es eine Freundschaftshilfepauschale gibt für Leute die helfen.
Ich muss innerhalb Mietverhältnis,was seit 12 Jahren besteht,die Wohnung VERTRAGSGERECHT renovieren.
Ich hatte eine auf meinen Wunsch hin wohnungsbehung und werde einige Dinge wie Fußboden etc weiter über den Anwalt machen müssen,aber klar ist:
Ich muss zeitnah Tapete in ganzer Wohnung abziehen,neu Ran,Farbe neu überall, Heizkörper und Rohre und Fensterbretter und Rahmen innen streichen und auch die Leisten.
Würde mir jemand helfen wie ich das formulieren kann und exakt auflisten,was ich brauche an Material (incl Abdeckplane und Folie etc )?
Ferner wie formuliere ich es und wieviel darf ich jemandem eine Freundschaftspauschale für Hilfe bezahlen,damit es vom Amt bezuschusst wird?
Und wenn ich für diese Pauschale keinen von Nachbarschaft finde,was kann ich (körperlich beeinträchtigt noch ohne pflegegrad) machen?
Und wenn ich jemanden über eine Plattform finde,ab wann ist es Schwarzarbeit,die ich da unterstützen würd?denn selbst wenn man ein soziales Umfeld hätte,egal wie entfernt,so müsste man doch auch eine Aufwandsentschädigung zahlen,aber wenn ein theoretischer Kumpel mal für ne Stunde Hilfe nen Zehner will,wo wäre dann die Grenze ohne sich selbst strafbar zu machen (wenn der für nen Zehner keine Rechnung ausstellen will aus egal welchen Gründen)?
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Sensoriker am 10. Juni 2024, 17:03:00
Vertragsgerecht renovieren heißt im Normalfall streichen. Tapeten nur wenn beschädigt.
Alles andere was du hier auflistest gehört meines Erachtens nicht dazu.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: xoxoxo am 10. Juni 2024, 17:03:49
Wieso musst du die Tapete abziehen wurde die schon öfter gestrichen.
Du kannst auch mehrere Tapeten übereinander kleben.
Stell mal den Mietvertrag ein.
Bei Vordrucken ist da oft einiges nicht gültig.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Rotti am 10. Juni 2024, 17:10:19
Zitat von: Ronald BW am 10. Juni 2024, 17:03:49Du kannst auch mehrere Tapeten übereinander kleben
ja aber keine 5 Lagen sonst hat sie bald Schimmel.  :heul:

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34Ferner wie formuliere ich es und wieviel darf ich jemandem eine Freundschaftspauschale für Hilfe bezahlen,damit es vom Amt bezuschusst wird?
wenn du niemanden findest und du kannst es ja die Arbeiten nicht (wenn du von einem Fallmanager betreut wirst)
auch bei einer  Studentenhilfe müssten sie die Std.übernehmen.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 17:11:37
Zitat von: Rotti am 10. Juni 2024, 17:10:19
Zitat von: Ronald BW am 10. Juni 2024, 17:03:49Du kannst auch mehrere Tapeten übereinander kleben
ja aber keine 5 Lagen sonst hat sie bald Schimmel.  :heul:
der ist da. Anwaltlich ales geklärt und machen muss ich alle genannten dinge
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: TripleH am 10. Juni 2024, 18:16:17
Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 17:11:37Anwaltlich ales geklärt

Kann man dieses "anwaltlich geklärt" mal nachlesen? Da wird es ja sicherlich Schriftverkehr zu geben.

Und was ist eine Wohnungsbehung:

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34Ich hatte eine auf meinen Wunsch hin wohnungsbehung


 
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 22:49:03
Bitte die reine Sachlage beantworten.
Es ist geklärt, und nicht anzufechten,was ich machen muss.auch rechtlich etc
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: turbulent am 11. Juni 2024, 08:24:00
Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 22:49:03Es ist geklärt, und nicht anzufechten,was ich machen muss.auch rechtlich etc
Du erwartest, dass wir die eine Geschichte abnehmen, in der anwaltlich geklärt ist, dass Du Schimmel übertapezieren musst?
Um Argumente fürs JC sammeln zu können, sollten die Hintergründe bekannt sein. Wenn Du dem JC nur mit diesen Informationen kommst, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung hoch. Weil es unwahrscheinlich ist, dass das Deine Pflicht sein soll.
Wenn Du dem JC gegenüber nicht nur behauptest, dass sie es ist, sondern das auch belegst, bekommst Du vielleicht Unterstützung.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17
Zitat von: turbulent am 11. Juni 2024, 08:24:00
Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 22:49:03Es ist geklärt, und nicht anzufechten,was ich machen muss.auch rechtlich etc
Du erwartest, dass wir die eine Geschichte abnehmen, in der anwaltlich geklärt ist, dass Du Schimmel übertapezieren musst?
Um Argumente fürs JC sammeln zu können, sollten die Hintergründe bekannt sein. Wenn Du dem JC nur mit diesen Informationen kommst, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung hoch. Weil es unwahrscheinlich ist, dass das Deine Pflicht sein soll.
Wenn Du dem JC gegenüber nicht nur behauptest, dass sie es ist, sondern das auch belegst, bekommst Du vielleicht Unterstützung.

Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.
Nichtsdestotrotz heißt leider vertragsgerecht herrichten in diesem Fall, weiss streichen.
Über die am Ende stattfindenden Schadensregulierung läuft eine klage,welche  teilweise bis zu 6 Monaten dauern könnte.
Dass Schimmel "einfach übergestrichen "werden soll,ist nichts neues bei dieser wohnungsgesellschaft und unter zeigen von dieser beauftragt worden.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 08:56:36
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.
Dann ist das die Aufgabe des Vermieters. Du hast nichts damit zu tun.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Nichtsdestotrotz heißt leider vertragsgerecht herrichten in diesem Fall, weiss streichen.
Damit bestätigst du meine erste Antwort. Wände weiß streichen. Mehr nicht.
Entfällt hier aber, da der Vermieter erst den Schimmel fachgerecht entfernen muss. Dazu gehört eben Tapeten entfernen, Wände reinigen, Ursache beheben, neu Tapezieren und streichen.

Warum sollte also das JC die Kosten tragen für die der Vermieter zuständig ist.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 09:11:16
Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 08:56:36
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.
Dann ist das die Aufgabe des Vermieters. Du hast nichts damit zu tun.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Nichtsdestotrotz heißt leider vertragsgerecht herrichten in diesem Fall, weiss streichen.
Damit bestätigst du meine erste Antwort. Wände weiß streichen. Mehr nicht.
Entfällt hier aber, da der Vermieter erst den Schimmel fachgerecht entfernen muss. Dazu gehört eben Tapeten entfernen, Wände reinigen, Ursache beheben, neu Tapezieren und streichen.

Warum sollte also das JC die Kosten tragen für die der Vermieter zuständig ist.

Da Schimmel ""nur"' in einem Raum,in den anderen Tapete nicht zu streichen geht,da zu oft vorher von Vormietern.
Ich Tapete abziehen MUSS damit nicht Schimmel droht
Ich verstehe glaube deine Antwort nicht bzw steh aufm schlauch
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: xoxoxo am 11. Juni 2024, 09:37:42
Schimmel ist nicht Sache des Mieters.

Tapeten egal wie viele verursachen keinen Schimmel.
Schimmel gibt es durch feuchtes Mauerwerk und Kältebrücken.
Und das ist die Angelegenheit des Vermieters

War der Anwalt von der Wohnungsbaugesellschaft?
Weil das mit diesen Fristen zum aufhübschen ist meistens obsolet,weil Vordrucke und
da ist viel aus der Zeit der Holz/Kohle Öfen
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Rotti am 11. Juni 2024, 14:12:50
Zitat von: Ronald BW am 11. Juni 2024, 09:37:42Tapeten egal wie viele verursachen keinen Schimmel
oh doch ich hab in der Küche auch an einer Wand der Balkontüre schon immer Schimmel gehabt, liegt aber bei mir daran das ich sehr wenig heize (wovon soll ich auch die bezahlen bei meiner hohen Miete) deshalb ist bei mir auch die Tapete ab und die Wand mit Kalkfarbe gestrichen. Vor Auszug mit Bestatter macht man die  wieder an und gut ist.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 15:16:52
Zitat von: Rotti am 11. Juni 2024, 14:12:50oh doch
oh Nein! Du hast den Schimmel verursacht. Nicht die Tapete.
Auf den Tapeten wächst der Schimmel nun mal am schnellsten. Verursachen tut der den aber nicht.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 09:11:16Ich verstehe glaube deine Antwort nicht bzw steh aufm schlauch
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.
Das heißt der Vermieter ist für die Beseitigung des Schimmels zuständig. Wie ich schon schrieb Tapeten entfernen etc. Du muss da Garnichts machen auch nicht wenn im Mietvertrag steht du müsstest renovieren.
Von daher muss auch nicht das JC irgendwelche Kosten übernehmen.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: xoxoxo am 11. Juni 2024, 15:32:07
Wand/Balkontüre das sind die Stellen wo es gern Kältebrücken hat.
Wenn Papier in einem feuchten Umfeld ist schimmelt das natürlich schon.
Ich musste in einer Wohnung nach einem Jahr ausziehen weil der Vermieter verschwiegen hatte
das es in der Wohnung Schimmel hat, wir hatten uns nur über die wasserfesten Tapeten im Flur gewundert,
weil die Vormieterin starke Raucherin war aber nicht weiter gedacht.
Ursache habe ich dann gefunden, Gewölbekeller wurde mit Bauschutt gefüllt, leider war das auch die Drainage.
Da ist dann die Nässe die Wände hoch.
Mal so als Beispiel die beste Wandverkleidung in einem Bad ist Holz.
Weil es Wasser aufnimmt, beschlägt nichts, wenn es bauseitig richtig gemacht wurde gibt es da nie Schimmel.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2024, 15:57:30
Kara Fall

Ganz unten im Anhang mal eine Liste die gut als Muster dient.
Eingestellt im Jahre 2022.
Die Preise dürften veraltet sein da sie von 2009 sind.
Wo man so etwas in aktuell findet weiß ich nicht aber uU hilft da google. Oder man informiert sich in den gängigen Geschäften.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Nichtsdestotrotz heißt leider vertragsgerecht herrichten in diesem Fall, weiss streichen.
Und ganz nebenbei kann es auch ein beliebiger heller Pastellton sein das mit dem Weiß ist schon lange von den Gerichten gekippt worden.

Die Renovierung die
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 09:11:16Da Schimmel ""nur"' in einem Raum,in den anderen Tapete nicht zu streichen geht,da zu oft vorher von Vormietern.
den Raum betrifft wird also von der Genossenschaft gemacht?
Also dürfte der nicht in die Berechnung.

Was die normale Renovierung angeht reicht die D+W zu streichen fürs tapezieren müsste die Tapete schon abstehen die Nähte offen sein etc. Wobei man sogar das reparieren könnte wenn es nicht zu dramatisch ist. Fenster Stöcke HK und Rohre gehört dazu.

Der Teppichboden gehört nicht dazu den nach 10 Jahren gilt der als abgewohnt und ist vom VM zu übernehmen, abgesehen davon dürfte das JC das eh nicht übernehmen da dies auch nicht zu einer Erstausstattung gezählt wird, ausser in einem Kinderzimmer für Kleinkinder und selbst dafür muss man kämpfen.

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Dass Schimmel "einfach übergestrichen "werden soll,ist nichts neues bei dieser wohnungsgesellschaft und unter zeigen von dieser beauftragt worden.
im Widerspruch zum "fachgerecht" in dem MV.  :wand:

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34meint auch dass es eine Freundschaftshilfepauschale gibt für Leute die helfen.
Das halte ich nach wie vor für ein Gerücht das immer wieder mal auftaucht besonders wenn es Umzugshelfer geht. Bislang hat keiner derjenigen die das behauptet haben auf meine Nachfrage die Rechtsgrundlage dazu nachgewiesen.
Also für mich Schwarzarbeit!
Und ich gehe davon aus das du das von deinem JC auch nicht schriftlich bekommen hast und mdl. kannst du vergessen; spätestens wenn die Leistungsabteilung das bearbeitet.

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34Ferner wie formuliere ich es und wieviel darf ich jemandem eine Freundschaftspauschale für Hilfe bezahlen,damit es vom Amt bezuschusst wird?
Wenn du nicht in der Lage bist, dies auch noch nachweisen kannst, dann würde ich mir Kostenvoranschläge einholen und diese beim JC einreichen.
Sollte für den Geld verlangt werden, was üblich geworden ist, würde ich das vorab mit dem JC klären da diese gerne drei Kostenvoranschläge verlangen.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 06.10.2011, Az. B 14 AS 66/11 R:
Renovierungskosten bei Einzug (Verweis auf B 4 AS 49/07 R), im laufenden Mietverhältnis und bei Auszug, gehören grundlegend zu den Unterkunftskosten lt. § 22 SGB II und sind zusätzlich zu übernehmen.
Der Anspruch auf Renovierungskosten entfällt nicht, wenn diese vorübergehend von einem Dritten getragen wurden, während der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch beim Leistungsträger geltend macht.
Ein Nachweis, dass die Renovierungskosten durch den Dritten nur Darlehensweise getragen wurden, ist unerheblich, da der Hilfeempfänger gegenüber dem Jobcenter einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung hat.

Zitat von: TripleH am 10. Juni 2024, 18:16:17Und was ist eine Wohnungsbehung:
Eine Besichtigung durch den VM oder einer damit beauftragten Person. Korrekt geschrieben > Wohnungsbegehung

MfG FN
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 16:06:20
Daaaaanke für die sachliche und konstruktive Antwort verständlich formuliert.
Vielen liebsten dank 🙏🙏🙏
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 16:18:14
Fettnäpfchen deine Ausführungen in allen Ehren, du hast aber schon mitbekommen

Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Anwaltlich ist geklärt,dass der Schimmel nicht durch mich,sondern lange bestehendem schaden entstanden ist.

Der TE muss hier Garnichts machen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Vermieters.
Warum sollte also das JC für die Kosten aufkommen?
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2024, 16:44:09
Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 16:18:14Der TE muss hier Garnichts machen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Vermieters. Warum sollte also das JC für die Kosten aufkommen?
Ich habe nicht geschrieben dass das JC sondern der VM dafür zuständig ist.
Nicht wörtlich sondern >den Raum betrifft wird also von der Genossenschaft gemacht?< aber dem gesamten Eröffnungstext ist ja zu entnehmen das der VM den Schaden beheben muss.

Also muss die TE ihrer vertraglichen Verpflichtung im gesetzlichen Rahmen nachkommen.
Deswegen habe ich auch dass mit dem Teppich geschrieben denn nach 10 Jahren ist ein Mieter dafür nicht mehr zuständig da dies durch Urteile im Mietrecht aufgehoben wurde
ebenso der Verweis auf weiße Farbe das wurde auch relativiert.

Und was den Wasserschaden angeht, was anderes kann es ja nicht sein, wenn es schimmeln angefangen hat und die Mieterin sogar Recht bekommen hat.
Ansonsten hätten die Ausreden das der Mieter zu wenig gelüftet und geheizt hat ja Beachtung gefunden. Und das wurde sicherlich versucht weil es immer versucht wird (auf den Mieter die Schuld abzuwälzen).

Und wenn es im Vertrag steht das es renoviert werden muss dann ist dass so, dass betrifft dann halt den Rest der Whg.
Heißst also sie muss schon was machen.

Durch den Schaden der entstanden ist und der nach Anwaltlicher/Gerichtlicher Klärung dem VM zuzurechnen ist, ohne das jemand hier genaueres weiß, dann ist der Schaden auch vom VM zu übernehmen.
Und selbst da wird sie etwas unternehmen müssen.

Genau genommen sollte sie sogar protokollieren was vom ausführenden Handwerker gemacht wird. Wird da nämlich gepfuscht:
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Dass Schimmel "einfach übergestrichen "werden soll,ist nichts neues bei dieser wohnungsgesellschaft und unter zeigen von dieser beauftragt worden.
und der Schimmel schlägt wieder durch oder "der Salpeter blüht auf" dann war es sicher nicht der Handwerker sondern die Mieterin die falsch geheizt und gelüftet hat.

Ich würde nicht nur schriftlich protokollieren sondern sogar Fotos machen und uU sogar vom Maler verlangen das er die ausgeführten Arbeiten/Protokoll schriftlich bestätigt.

MfG FN
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Rotti am 11. Juni 2024, 16:45:38
Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 16:18:14Der TE muss hier Garnichts machen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Vermieters. Warum sollte also das JC für die Kosten aufkommen?
es geht ja hier nicht nur um den Schimmel, sondern auch um ihre anderen Vertraglichen Verpflichtungen in der Wohnung und wenn ihr Rechtsanwalt den Mietvertrag geprüft hatte wird das JC die Kosten auch übernehmen müssen wenn angemessen.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: xoxoxo am 11. Juni 2024, 16:55:30
Die Sache mit dem Anwalt habe ich so verstanden das es nicht Ihr Anwalt war.
Ihr Anwalt sollte erst noch ins Spiel kommen.

Ich tippe hier auf Ab-zocke.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 11. Juni 2024, 17:17:57
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2024, 15:57:30
Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34meint auch dass es eine Freundschaftshilfepauschale gibt für Leute die helfen.
Das halte ich nach wie vor für ein Gerücht das immer wieder mal auftaucht besonders wenn es Umzugshelfer geht. Bislang hat keiner derjenigen die das behauptet haben auf meine Nachfrage die Rechtsgrundlage dazu nachgewiesen.
Also für mich Schwarzarbeit!


Das mit der Pauschale ist keine Schwarzarbeit, sondern so zu verstehen, das davon die Freunde / Helfer nicht bezahlt werden im herkömmlichen Sinn, denn schließlich sind es Freunde, die machen das alles gern umsonst  :ironie: , sondern man soll davon Verpflegung besorgen oder eine Tankfüllung / Leihwagen bezahlen für diese Leute, alles komplett.
Quelle: Eigene Erfahrung.
In meinem Fall / meinem damaligen JC war die Pauschale max. mit 400€ alles in allem angesetzt, da es aber über das SG gehen musste und alles schief lief, wurde letztenendes gesagt, ich solle für Bockwurst & Co sämtliche Quittungen einreichen und bekäme dann maximal diese Summe, die ich belegen kann.  :teuflisch:
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2024, 17:31:49
Zitat von: Ronald BW am 10. Juni 2024, 17:03:49Du kannst auch mehrere Tapeten übereinander kleben.
Selten dämlicher Vorschlag!

Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34die Wohnung VERTRAGSGERECHT renovieren
Was bedeutet das genau?

Stelle den Antrag beim JC, aber erwarte da nicht allzu viel.
Das JC ist nicht dafür zuständig, einem VM seine Wohnungen auf Vordermann bringen zu lassen.
Hier scheinbar auf Hochglanz und offenbar ist gar nicht rechtens, was da vom VM verlangt wird.
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Sheherazade am 11. Juni 2024, 17:49:40
Mal eine Verständnisfrage:
Zitat von: Kara Fall am 10. Juni 2024, 16:51:34Ich muss innerhalb Mietverhältnis,was seit 12 Jahren besteht,die Wohnung VERTRAGSGERECHT renovieren.

Was bedeutet "vertragsgerecht"? Kann es sein, dass du die Wohnung in diesen 12 Jahren noch nicht einmal auch nur ansatzweise renoviert hast? Wolltest du darum die Wohnungsbegehung?
Titel: Aw: Renovierungskostenhilfe
Beitrag von: Kara Fall am 12. Juni 2024, 01:05:25
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juni 2024, 16:44:09Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2024, 16:18:14Der TE muss hier Garnichts machen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Vermieters. Warum sollte also das JC für die Kosten aufkommen?
Ich habe nicht geschrieben dass das JC sondern der VM dafür zuständig ist.
Nicht wörtlich sondern >den Raum betrifft wird also von der Genossenschaft gemacht?< aber dem gesamten Eröffnungstext ist ja zu entnehmen das der VM den Schaden beheben muss.

Also muss die TE ihrer vertraglichen Verpflichtung im gesetzlichen Rahmen nachkommen.
Deswegen habe ich auch dass mit dem Teppich geschrieben denn nach 10 Jahren ist ein Mieter dafür nicht mehr zuständig da dies durch Urteile im Mietrecht aufgehoben wurde
ebenso der Verweis auf weiße Farbe das wurde auch relativiert.

Und was den Wasserschaden angeht, was anderes kann es ja nicht sein, wenn es schimmeln angefangen hat und die Mieterin sogar Recht bekommen hat.
Ansonsten hätten die Ausreden das der Mieter zu wenig gelüftet und geheizt hat ja Beachtung gefunden. Und das wurde sicherlich versucht weil es immer versucht wird (auf den Mieter die Schuld abzuwälzen).

Und wenn es im Vertrag steht das es renoviert werden muss dann ist dass so, dass betrifft dann halt den Rest der Whg.
Heißst also sie muss schon was machen.

Durch den Schaden der entstanden ist und der nach Anwaltlicher/Gerichtlicher Klärung dem VM zuzurechnen ist, ohne das jemand hier genaueres weiß, dann ist der Schaden auch vom VM zu übernehmen.
Und selbst da wird sie etwas unternehmen müssen.

Genau genommen sollte sie sogar protokollieren was vom ausführenden Handwerker gemacht wird. Wird da nämlich gepfuscht:
Zitat von: Kara Fall am 11. Juni 2024, 08:44:17Dass Schimmel "einfach übergestrichen "werden soll,ist nichts neues bei dieser wohnungsgesellschaft und unter zeigen von dieser beauftragt worden.
und der Schimmel schlägt wieder durch oder "der Salpeter blüht auf" dann war es sicher nicht der Handwerker sondern die Mieterin die falsch geheizt und gelüftet hat.

Ich würde nicht nur schriftlich protokollieren sondern sogar Fotos machen und uU sogar vom Maler verlangen das er die ausgeführten Arbeiten/Protokoll schriftlich bestätigt.

MfG FN

Das hast du noch besser zusammengefasst und erklärt als ich.danke dafür.
Für die anderen nur Erklärung:jaaa,es war bzw ist mein Anwalt,den ich eingeschaltet hatte,da die Wohnungsgesellschaft extrem lange und nach Ablauf gesetzlicher fristen nix unternahmen und alles
ist mehr als exakt protokolliert .