ie Anrechnung des Einkommens des Ehepartnerns bei der Grundrente entspricht der Verfassung. So entschied das Landesgericht Nordrhein-Westfalen (L 18 R 707/22). Laut Urteil gilt dies zumindest dann, wenn das Einkommen des Ehepartners höher ist als der Grunnrentenzuschlag.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/rente-wird-das-einkommen-des-partners-fuer-die-grundrente-angerechnet-urteil
was ist denn das für eine miese perfiede ungerechtigkeit..??