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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Longlife am 11. Juni 2024, 23:12:01

Titel: Was tun, wenn kein Arzt mehr AU-Bescheinigung ausstellt?
Beitrag von: Longlife am 11. Juni 2024, 23:12:01
Hallo,
in letzter Zeit bekomme ich wieder häufiger Einladungen und Stellenangebote vom JC. 
Mein Arbeitsvermittler weiß, daß die EU-Rente mehrfach abgelehnt wurde. Er hat mich und meine Situation auch verstanden. Aber da ich für das JC demnach "gesund" bin, lassen die mich demnach auch nicht in Ruhe. So hat er mir das auch erklärt.
Da ich selbst weiß, daß ich nicht mehr in der Lage bin, ein geregeltes Leben nachzugehen, lasse ich mich vom Arzt krankschreiben, sobald eine Einladung kommt.
Nun hat mein Hausarzt gesagt, daß er das nicht ewig machen kann. Somit war ich neulich bei einer Psychiaterin, die mich ungerne krankgeschrieben hat, obwohl ich Ihr meine Geschichte erzählt habe. Sie war mir auch von vornherein unsympatisch.
Jetzt ist meine Frage...was mache ich, wenn mich irgendwann mal keiner mehr krankschreiben will oder kann?
P.S. Ich habe das System in Deutschland mittlerweile durchschaut. Somit bin ich auch nicht bereit, z.b. in einer Tagesklinik o.ä. zu gehen. Therapien und sonstige Behandlungen habe ich alles hinter mir.
Titel: Aw: Was tun, wenn kein Arzt mehr AU-Bescheinigung ausstellt?
Beitrag von: Flinte am 12. Juni 2024, 09:39:47
Die Stellenangebote auf geeignet prüfen, wenn sie nicht geeignet sind, dies dann auf der Rückseite begründend niederschreiben. Ein wirklich passendes Angebot, da kannst dich ja mal bewerben. Ob du dann genommen wirst, wird sich zeigen und es auch dann schaffst bei Einstellung, diese Tätigkeit täglich zu erbringen, zeigt sich dann.
Titel: Aw: Was tun, wenn kein Arzt mehr AU-Bescheinigung ausstellt?
Beitrag von: Unwissender am 12. Juni 2024, 10:45:45
Oder einfach bewerben! Wenn du gesundheitliche Probleme hast (wie ich) wirs du eh nicht genommen! Geh halt zum Termin 8ausser du kannst nicht weil schwer erreichbar mit Öffis, oder du verlangst die Fahrtkosten im Voraus! Dann ist nämlich schnell Schluss mit Einladungen, weil das ins Geld geht!

Es steht nämlich nirgends im Gesetz das du die Fahrtkosten aus deinem Regelsatz vorzustrecken hast! Das Thema hatte ich nämlich auch, erst als ich auf dei fehlnde Rechtsgrundlage hingewiesen habe, war Schluss! Seitdem gibts nur noch sporadisch (nach voriger Ankündigung) Anrufe!