Hallo,
mein früherer Arbeitgeber hatte eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.
Seit ein paar Jahren beziehe ich ALG2 und bekomme jährlich eine Standmitteilung der betrieblichen Altersvorsorge, in der nichts mehr eingezahlt wird.
Muss ich die Standmitteilung von der Versicherung ca. 5 Seiten dem Jobcenter mitteilen?
Muss ich überhaupt irgendetwas mitteilen?
Die paar Euro monatlich bekomme ich sowieso erst im Rentenalter ab 67 Jahre, das ist noch sehr lange.
Vielen Dank an euch. :zwinker:
:grins:
Ja, das muss das Jobcenter wissen
:teuflisch:
Zitat von: Hamburger 171189 am 13. Juni 2024, 01:47:36:grins:
Ja, das muss das Jobcenter wissen
:teuflisch:
Wozu?
Kommt doch erst zur Auszahlung, wenn JC Geschichte ist für den dann Neurentner.
Meine ich auch ist für das JC nicht relevant
Betriebliche Altersvorsorge wird meines Wissens nach noch nicht mal im Hauptantrag bzw. in der Anlage VM abgefragt, nur private Verträge.
Sanitarium
Zitat von: Sanitarium am 12. Juni 2024, 20:11:56mein früherer Arbeitgeber hatte eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Seit ein paar Jahren beziehe ich ALG2 und bekomme jährlich eine Standmitteilung der betrieblichen Altersvorsorge, in der nichts mehr eingezahlt wird. Muss ich die Standmitteilung von der Versicherung ca. 5 Seiten dem Jobcenter mitteilen?
Nein musst du nicht.
Das fällt unter privilegiertes Vermögen und wird nicht mal berechnet.
Ich gehe davon aus das du diese Angaben bereits im Erstantrag gemacht hast denn das sollte man machen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2024, 17:50:32Ich gehe davon aus das du diese Angaben bereits im Erstantrag gemacht hast denn das sollte man machen.
MfG FN
Wozu sollte man das? :smile:
Denn:
Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2024, 09:46:51Betriebliche Altersvorsorge wird meines Wissens nach noch nicht mal im Hauptantrag bzw. in der Anlage VM abgefragt, nur private Verträge.
Genau so ist es.
Es wird nie danach gefragt bzw ist nie ein Textfeld für entsprechende Meldung.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 13. Juni 2024, 18:26:22Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2024, 17:50:32 Ich gehe davon aus das du diese Angaben bereits im Erstantrag gemacht hast denn das sollte man machen. MfG FN Wozu sollte man das? :smile: Denn: Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2024, 09:46:51 Betriebliche Altersvorsorge wird meines Wissens nach noch nicht mal im Hauptantrag bzw. in der Anlage VM abgefragt, nur private Verträge. Genau so ist es. Es wird nie danach gefragt bzw ist nie ein Textfeld für entsprechende Meldung.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 13. Juni 2024, 18:26:22Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2024, 17:50:32 Ich gehe davon aus das du diese Angaben bereits im Erstantrag gemacht hast denn das sollte man machen. MfG FN Wozu sollte man das? :smile: Denn: Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2024, 09:46:51 Betriebliche Altersvorsorge wird meines Wissens nach noch nicht mal im Hauptantrag bzw. in der Anlage VM abgefragt, nur private Verträge. Genau so ist es. Es wird nie danach gefragt bzw ist nie ein Textfeld für entsprechende Meldung.
Es gab Zeiten da wurde danach gefragt und deswegen ging ich davon aus.
Vllt. ist der TE auch erst später ins ALG 2 gerutscht.
Bei mir war es sogar so das ich dann als Selbstständiger die Altersversicherung zwei Mal im Jahr mit einer Sonderzahlung gefüttert habe. Das ging als Selbstständiger damals noch.
Dann kam Hartz 4 und das JC hat das so nicht anerkannt und wollte dann sogar für die Zinsen die es ab da gab dieses anrechnen weil es als Sonderzahlung im SGB Recht anscheinend nicht anerkannt wurde und dieses dann Einkommen wäre.
Ist aber schon ewig her und hat sich erledigt, wie genau ich das gemacht habe weiß ich nicht mehr. Vllt. lag es daran das diese Versicherung von mir stillgelegt wurde vllt. hatte das JC auch unrecht und ich konnte mich durchsetzen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2024, 12:04:41Bei mir war es sogar so das ich dann als Selbstständiger die Altersversicherung zwei Mal im Jahr mit einer Sonderzahlung gefüttert habe.
Die Rede ist hier im Thread von einer betrieblichen Altersvorsorge.
ZitatDie betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine freiwillige Zusatzrente und ergänzt die gesetzliche Rente. Seit 2002 können Arbeitnehmer/innen, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, einen Teil Ihres Bruttolohns direkt für eine bAV abzweigen. Das nennt man Entgeltumwandlung. Und darauf hat seit 2002 jede/r Arbeitnehmer/in sogar einen gesetzlichen Anspruch.
Quelle (https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersvorsorge/bav-so-funktioniert-die-betriebliche-altersvorsorge.html)
Bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherung werden seit 2018 Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 100 Euro monatlich nicht berücksichtigt. Liegt die Betriebsrente darüber, bleiben weitere 30 Prozent des übersteigenden Betrages anrechnungsfrei.
nur wenn eine Auszahlung ansteht muss es auch gemeldet werden wenn danach gefragt wird.
Zitat von: Sheherazade am 14. Juni 2024, 12:25:37Zitat von: Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2024, 12:04:41Bei mir war es sogar so das ich dann als Selbstständiger die Altersversicherung zwei Mal im Jahr mit einer Sonderzahlung gefüttert habe.
Die Rede ist hier im Thread von einer betrieblichen Altersvorsorge.
schon klar und meine war auch eine bis ich mich selbstständig gemacht habe. Dadurch durfte ich aber nicht mehr meine Sonderzahlungen leisten die ich gerne weiter geleistet hätte.
Ein schönes WE
FN