Ausbildungsbeginn bei Kinderzuschlag was ist zu beachten?
Meine Tochter beginnt ab 01.10.24 eine Ausbildung mit einem brutto von monatlich 1190 Euro ( 841 Euro netto ) damit wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Anspruch mehr auf Kinderzuschlag haben, richtig ???
Wann teile ich der Familienkasse am besten die Ausbildungsaufnahme mit?
Zitat von: Tini911 am 13. Juni 2024, 14:14:03Wann teile ich der Familienkasse am besten die Ausbildungsaufnahme mit?
Idealerweise sofort nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, es gibt ein extra Formular dafür bzw. wird man euch das nach der Mitteilung zusenden. Wie alt ist deine Tochter?
Meine Tochter ist ganz frisch 18 und mit dem Abitur fertig
OK, dann habt ihr ja schon vor ein paar Wochen Kontakt mit der Familienkasse gehabt aufgrund der bevorstehenden Volljährigkeit. Dann wollen die ja immer wissen ob weiter Schule oder Ausbildung gemacht wird.
Ja Kindergeld läuft bis 07/24 sobald der Ausbildungsvertrag da ist, bekommt die familienkasse zwecks Kindergeld Bescheid, aber was mache ich mit dem Kinderzuschlag ?
Der Kinderzuschlag kommt doch auch von der Familienkasse, oder nicht? Im Zweifelsfalle telefonisch oder online Kontakt mit deiner Familienkasse aufnehmen.