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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: Zatoo am 16. Juni 2024, 09:15:16

Titel: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Zatoo am 16. Juni 2024, 09:15:16
Soziales
CSU-Generalsekretär: «Bürgergeld braucht keine Reförmchen»
Berlin (dpa). CSU-Generalsekretär Martin Huber hat die Ampel aufgefordert, aus dem Anfang vergangenen Jahres eingeführten Bürgergeld auszusteigen. «Das Bürgergeld braucht keine Reförmchen, es muss gänzlich abgeschafft werden. Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden», sagte Huber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.  Die SPD belüge sich mit dem «Märchen der Arbeitsvermittlung durch Bürgergeld» selbst, so Huber. Studien belegten, dass das Bürgergeld die Arbeitsaufnahme verhindere. Auch zum miserablen Abschneiden der Ampel bei den Europawahlen hat das Bürgergeld nach seiner Darstellung beigetragen. Huber sagte: «Die Ampel täte nicht nur der Wirtschaft und der arbeitenden Bevölkerung, sondern auch sich selbst mit der Abschaffung einen großen Gefallen.»
https://www.rhein-zeitung.de/ar.2664127
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Vollloser am 16. Juni 2024, 10:53:18
Zitat von: Zatoo am 16. Juni 2024, 09:15:16Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden

Dazu müsste unsere Regierung wieder akzeptieren können, dass es Menschen im sog. "arbeitsfähigen Alter" (18-67, oder so) gibt, die trotzdem nicht (mehr !?) vermittelbar sind !
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Rotti am 16. Juni 2024, 15:05:48
Zitat von: Zatoo am 16. Juni 2024, 09:15:16«Die Ampel täte nicht nur der Wirtschaft und der arbeitenden Bevölkerung, sondern auch sich selbst mit der Abschaffung einen großen Gefallen.»
die Gesetze werden für die Bürger gemacht und nicht für die Politiker.
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: selbiger am 17. Juni 2024, 10:32:44
Zitat von: Vollloser am 16. Juni 2024, 10:53:18Dazu müsste unsere Regierung wieder akzeptieren können, dass es Menschen im sog. "arbeitsfähigen Alter" (18-67, oder so) gibt, die trotzdem nicht (mehr !?) vermittelbar sind !


die meisten waren aber nicht vermittelbar..es waren haubtsächlich kranke alkis,behinderte etz usw..die ebend nicht für den 1.arbeitsmarkt zu gebrauchen waren..ich bin sehr wohl wieder für das alte sozialsystem..den dieses war ein vernünftiges und soliedes sozialsystem..und ist zudem deutlich günstiger gewesen als das jetzige..
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Rotti am 18. Juni 2024, 19:41:18
Zitat von: selbiger am 17. Juni 2024, 10:32:44.ich bin sehr wohl wieder für das alte sozialsystem..den dieses war ein vernünftiges und soliedes sozialsystem..und ist zudem deutlich günstiger gewesen als das jetzige..
so fallen dann gleich Millionenfach die raus wo zu viel Schonvermögen haben Lebensalter x 150€ finde ich jetzt gar nicht gut wenn es mich betreffen sollte.
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: TripleH am 18. Juni 2024, 21:45:52
Solange nicht zeitgleich die Arbeitslosenhilfe wieder eingeführt wird, ist die "gute alte Sozialhilfe" auch nichts anderes als ALG2/Bürgergeld.

Auch da wurden nur angemessene Unterkunftskosten berücksichtigt, auch da gab es Leistungsminderungen (erste Stufe 25% bis zur völligen Leistungseinstellung) bei Verweigerung von Arbeit etc., es gab 1-Euro-Jobs (Arbeit statt Sozailhilfe), Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten usw. Im Prinzip war und ist das SGB II zu 90% dem BSHG entsprechend. Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit war geringer (analog SGB XII maximal 50% Regelsatz). Und der § 44 SGB X war gar nicht anwendbar, weil der Grundsatz "keine Hilfe für die Vergangenheit" galt.

Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: selbiger am 19. Juni 2024, 06:32:45
Zitat von: TripleH am 18. Juni 2024, 21:45:52Solange nicht zeitgleich die Arbeitslosenhilfe wieder eingeführt wird, ist die "gute alte Sozialhilfe" auch nichts anderes als ALG2/Bürgergeld.

Auch da wurden nur angemessene Unterkunftskosten berücksichtigt, auch da gab es Leistungsminderungen (erste Stufe 25% bis zur völligen Leistungseinstellung) bei Verweigerung von Arbeit etc., es gab 1-Euro-Jobs (Arbeit statt Sozailhilfe), Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten usw. Im Prinzip war und ist das SGB II zu 90% dem BSHG entsprechend. Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit war geringer (analog SGB XII maximal 50% Regelsatz). Und der § 44 SGB X war gar nicht anwendbar, weil der Grundsatz "keine Hilfe für die Vergangenheit" galt.



ich habe diese zeiten erlebt..aber nen 1 eurojob gab es da definitiv nicht.und bei weitem war dieses system nicht so streng wie das heutige..auch die angemessenheitsklausel war eine andere..da ging es nicht nach grösse sondern nur nach der eigentlichen gesammtmiete..also 100qm wg für jemandes war ok..wenn die miete 300 dm gekostet hätte..im grossem und ganzem war dieses system wesentlich menschenwürdiger..
es gab in der sozialhilfe 2 mal bekleidungsgeld im jahr..heute gibts garnichts..kohlengeld weil früher war ja noch viel mit öfen usw..auch so haste geld bekommen wenn du was benötigst und bedarf nachweisen konntest..heute must du dich bis aufm tanga aufm sb tisch stellen und dich faktisch einer leibesvisitation unterziehen..nichts kommt an dem damaligen system ran..
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. Juni 2024, 15:41:43
Zitat von: TripleH am 18. Juni 2024, 21:45:52es gab 1-Euro-Jobs
Gab es eher nicht, wo soll es die gegeben haben?

Zitat von: TripleH am 18. Juni 2024, 21:45:52Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit war geringer
Stimmt auch nicht, der war deutlich höher als die jetzigen 100 €.

Es kam auf die Höhe der Alg Hilfe an, je mehr, umso mehr konnte man dazu verdienen.
(war die 20 % Regelung)

Da wurde gar nichts abgezogen, war es mal drüber wurde mit dem AG auch mal auf andere Monate verteilt.
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51
Zitat von: selbiger am 19. Juni 2024, 06:32:45erlebt..aber nen 1 eurojob gab es da definitiv nicht

Natürlich gab es die. Hier mal z. B. quasi die Beendigungsmitteilung aus Bremen aufgrund Einführung des SGB II:

https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/hilfe-zur-arbeit-keine-neuen-vertraege-mehr-12520

Rechtsgrundlagen

§ 18 Absatz 2 Satz 2 BSHG:

2Hilfesuchende, die keine Arbeit finden können, sind zur Annahme einer für sie zumutbaren Arbeitsgelegenheit nach § 19 oder § 20 verpflichtet.

§ 19 BSHG: Schaffung von Arbeitsgelegenheiten


(1) Für Hilfesuchende, insbesondere für junge Menschen, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsgelegenheiten können auch Kosten übernommen werden. Die Arbeitsgelegenheiten sollen in der Regel von vorübergehender Dauer und für eine bessere Eingliederung des Hilfesuchenden in das Arbeitsleben geeignet sein.

(2) Wird für den Hilfesuchenden Gelegenheit zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit geschaffen, kann ihm entweder das übliche Arbeitsentgelt oder Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt werden; zusätzlich ist nur die Arbeit, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Von dem Erfordernis der Zusätzlichkeit kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn dadurch die Eingliederung in das Arbeitsleben besser gefördert wird oder dies nach den besonderen Verhältnissen des Leistungsberechtigten und seiner Familie geboten ist.

§ 20 BSHG Besondere Arbeitsgelegenheiten

(1) Ist es im Einzelfall erforderlich, die Gewöhnung eines Hilfesuchenden an eine berufliche Tätigkeit besonders zu fördern oder seine Bereitschaft zur Arbeit zu prüfen, soll ihm für eine notwendige Dauer eine hierfür geeignete Tätigkeit oder Maßnahme angeboten werden. § 19 Abs. 4 gilt entsprechend.

(2) Während dieser Tätigkeit werden dem Hilfesuchenden Hilfe zum Lebensunterhalt und eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt. § 19 Abs. 3 gilt entsprechend.

Zitat von: selbiger am 19. Juni 2024, 06:32:45da ging es nicht nach grösse sondern nur nach der eigentlichen gesammtmiete..also 100qm wg für jemandes war ok..wenn die miete 300 dm gekostet hätte..

Geht es jetzt auch nur. "Kosten der Unterkunft" steht im Gesetz und nicht "Größe".

Zitat von: selbiger am 19. Juni 2024, 06:32:45kohlengeld weil früher war ja noch viel mit öfen usw..auch so haste geld bekommen wenn du was benötigst und bedarf nachweisen konntest..heute must du dich bis aufm tanga aufm sb tisch stellen und dich faktisch einer leibesvisitation unterziehen..nichts kommt an dem damaligen system ran..

Auch da müsste die Bedürftigkeit genau wie heute nachgewiesen werden.

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Juni 2024, 15:41:43Stimmt auch nicht, der war deutlich höher als die jetzigen 100 €.

Das ist nur der Grundfreibetrag. Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit kommt ja wohl noch obendrauf und kann deutlich über der Hälfte des Regelsatzes liegen!

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Juni 2024, 15:41:43Da wurde gar nichts abgezogen, war es mal drüber wurde mit dem AG auch mal auf andere Monate verteilt.

Auch im BSHG galt bereits seit 1999 die Zuflusstheorie, denn da ist das BVerwG von der vorherigen Identitätstheorie abgewichen.



 
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: selbiger am 19. Juni 2024, 19:03:24
Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51Natürlich gab es die. Hier mal z. B. quasi die Beendigungsmitteilung aus Bremen aufgrund Einführung des SGB II:

hies aber denoch nicht ein eurojob..da hies es noch arbeitsgelegenheit..

Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51Geht es jetzt auch nur. "Kosten der Unterkunft" steht im Gesetz und nicht "Größe".

jetzt stehen dir als alleinstehende person 45qm zu..das war damals nicht der fall sondern hier war die gesammtmiete der ausschlaggebende punkt..wie schon erwähnt..wenn ich heute ne 100qm wg beziehen möchte,würde diese mir im vornherein schon abgelehnt werden..angemessenheitsklausel..die grösse muss heute stimmen..max.50qm und die miete bzw die nebenkosten..

Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51Auch da müsste die Bedürftigkeit genau wie heute nachgewiesen werden.

kann ich nicht bestätigen da ich damals schon einige kannte die in der sozialhilfe wahren..diese sind lediglich hin haben ihren bedarf abgegeben (wieviel zentner)..ebend weil diese aktenkundig im sozialbezug wahren.meine tante war damals sachbearbeiterin in der sozialhilfe..zudem war die bearbeitungsweise von bundeland zu bundesland unterschiedlich..

Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2024, 19:22:58
Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51
Zitat von: selbiger am 19. Juni 2024, 06:32:45erlebt..aber nen 1 eurojob gab es da definitiv nicht

Natürlich gab es die.
 

ABM gab es vorher schon.
Die 1€-Jobs wurden zu Hartz 2005 eingeführt. Im Westen 2€, im Osten 1€. Wer Glück hatte, 1,50€. Diese waren aber anfangs schnell vergriffen. Da konnte man sich noch selbst drauf bewerben.
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: TripleH am 19. Juni 2024, 22:12:55
Interessant, was man hier jemandem, der von 1994 bis 2004 im Sozialamt, zuletzt als Teamleiter HLU, gearbeitet hat, erzählen will.

Zitat von: selbiger am 19. Juni 2024, 19:03:24hies aber denoch nicht ein eurojob..da hies es noch arbeitsgelegenheit..

Was für ein Blödsinn. JETZT heißt es Arbeitsgelegenheiten:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html

Zitat von: selbiger am 19. Juni 2024, 19:03:24jetzt stehen dir als alleinstehende person 45qm zu..das war damals nicht der fall sondern hier war die gesammtmiete der ausschlaggebende punkt..wie schon erwähnt..wenn ich heute ne 100qm wg beziehen möchte,würde diese mir im vornherein schon abgelehnt werden..angemessenheitsklausel..die grösse muss heute stimmen..max.50qm und die miete bzw die nebenkosten..

Ebenfalls Blödsinn. Die Kosten der Unterkunft haben nach § 22 SGB II angemessen zu sein. Im BSHG ging es neben den Kosten auch um die Größe. Hier z. B. die Richtlinie von Hamburg aus 2002:

https://www.wohnungslose.de/data/KdU

Zitat von: selbiger am 19. Juni 2024, 19:03:24kann ich nicht bestätigen da ich damals schon einige kannte die in der sozialhilfe wahren..diese sind lediglich hin haben ihren bedarf abgegeben (wieviel zentner)..ebend weil diese aktenkundig im sozialbezug wahren

Wer heute im laufenden Bürgergeldbezug ist, muss auch nur sagen. Und damals gab es genauso Richtwerte wie jetzt. Niemand durfte auf Teufel komm raus kaufen.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2024, 19:22:58ABM gab es vorher schon.

ABM gabs beim Arbeitsamt und nie bei den Sozialämtern. Dort gab es, wie anfangs im SGB II auch, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder mit Entgeltvariante, die im Übrigen voll sozialversicherungspflichtig war, so dass der Betreffende nach einem Jahr wieder ALG Anspruch hatte.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2024, 19:22:58Die 1€-Jobs wurden zu Hartz 2005 eingeführt.


Das ist falsch, was du ganz einfach hättest erkennen können, wenn du meine Beiträge korrekt gelesen hättest.

Oder was meinst du, was Bremen 2004 sonst meint:

ZitatDie vorhandenen Plätze können weiterhin im Rahmen der Prämien-Arbeit besetzt werden. Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger können damit durch gemeinnützige Arbeit pro geleisteter Stunde 1,02 Euro zur Sozialhilfe (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) dazu verdienen und ihre Chancen auf Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt verbessern.


 
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: selbiger am 20. Juni 2024, 06:59:22
Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 22:12:55Was für ein Blödsinn. JETZT heißt es Arbeitsgelegenheiten:

aber 1 eurojob hies es damals auch nicht..wie gesagt..was in hamburg los war muss nicht im osten genauso gewesen sein..die länder machen ihr eigenes ding..
bestes bsp..kontoauszüge..die regel von den letzten 3 monaten..in hro aber wollen die diese aber vom ganzem letztem halben jahr sehen..also 6 monate..
ich weis noch was ich gefühlt mitbekommen haben damals..ich wahr damals auch ab und an in der arbeitslosen hilfe..und was ich damals so erlebt habe..kann kein angeblich besseres sozialgesetz toppen..ich habe auch noch zeiten erlebt..da gab es die arbeitslosenhilfe alle 14 tage ausgezahlt..
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30
Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 22:12:55Interessant, was man hier jemandem, der von 1994 bis 2004 im Sozialamt, zuletzt als Teamleiter HLU, gearbeitet hat, erzählen will.

Zitat von: selbiger am 19. Juni 2024, 19:03:24hies aber denoch nicht ein eurojob..da hies es noch arbeitsgelegenheit..

Was für ein Blödsinn. JETZT heißt es Arbeitsgelegenheiten:


Arbeitsgelegenheiten mit MAE heißen die 1€- Jobs, um genau zu sein. Das sind verschiedene Arbeitsgelegenheiten, die mit und die ohne MAE. 

Hier schreiben auch User, die vor dem Schreibtisch gesessen haben. Nur, weil Du dort beschäftigt warst, sprichst Du ihnen ihr Wissen bzw ihre Erfahrung also ab.
 
Zitat von: TripleH
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2024, 19:22:58ABM gab es vorher schon.

ABM gabs beim Arbeitsamt und nie bei den Sozialämtern. Dort gab es, wie anfangs im SGB II auch, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder mit Entgeltvariante, die im Übrigen voll sozialversicherungspflichtig war, so dass der Betreffende nach einem Jahr wieder ALG Anspruch hatte.


Ja, die ABM waren sozialversicherungspflichtig.
Deine Antwort #5 habe ich so interpretiert, dass es die (1€-Jobs) von den Sozialämtern gab, Dein "natürlich ..." führte mich irre.
Naja, bin auch kein SB oder Teamleiter oder sonst was gewesen, da kann mir das nachgesehen werden.

Es war um 2005 sehr verwirrend, sogar um Kleingärten wurde gebangt, ob man die behalten dürfe, extreme Verunsicherung in den Ämtern und bei den Menschen. Das sollte man sich auch immer mal wieder in Erinnerung rufen, wenn man über diese Zeit redet.
Nicht zu vergessen, wurden § auch geändert / gestrichen seitdem, man müsste quasi auf die damalig geltenden verweisen, die aktuellen sind wenig hilfreich bei der Frage, wie es um 2005 herum war.

Zitat von: TripleH
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2024, 19:22:58Die 1€-Jobs wurden zu Hartz 2005 eingeführt.


Das ist falsch, was du ganz einfach hättest erkennen können, wenn du meine Beiträge korrekt gelesen hättest.


Korrekt lesen und uneingeschränkt glauben sind für mich zweierlei.

Fakt ist, was unschwer nachzulesen ist, nicht nur bei wiki & Co, das die sogenannten 1€- Jobs bundesweit erst mit Einführung des ALGII entstanden sind! Inklusive der Verunsicherung, ob dadurch reguläre Jobs verdrängt würden ...

Zitat von: TripleHOder was meinst du, was Bremen 2004 sonst meint:

ZitatDie vorhandenen Plätze können weiterhin im Rahmen der Prämien-Arbeit besetzt werden. Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger können damit durch gemeinnützige Arbeit pro geleisteter Stunde 1,02 Euro zur Sozialhilfe (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) dazu verdienen und ihre Chancen auf Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt verbessern.


Ich wohne nicht in Bremen, keine Ahnung, was es dort gab, 1,02€ war scheinbar dort eine angemessene Entschädigung für Mehraufwand. Hier im Osten, wo alle noch für irgendwas, was Arbeit hieß, dankbar hinterhergelaufen sind, ist mir niemand bekannt, der so eine "Entschädigung" erhalten hat.
Dennoch hieß es auch dort nicht 1€- Job.

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Fällt mir gerade ein:
Man durfte am Anfang z. B. das Vermögen von Kind und Eltern nicht zusammen bspw auf dem Konto haben, da zählte es  dann nicht als Vermögen, sondern als "zuviel". Getrennt ja. Wusste nur nicht jeder ...
Ein Thread zur Erinnerung an solche Erfahrungen 2005/06 wäre vielleicht schön.

Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: selbiger am 20. Juni 2024, 16:16:20
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Ja, die ABM waren sozialversicherungspflichtig.


richtig..das war mit unter eines der besten massnamen die es gegeben hatte..so kam wenigstens was in die rentenkasse..damals konnteste auch noch wen du in eine bez.mit kindern lebstest die steuerklasse wechseln und hast den freibetrag bekommen..und heute..??heute sollst du auf ewig im alter auf sgb12 angewiesen sein..nichts wird mehr in die rentenkasse eingezahlt..kein wunder warum angeblich kein geld mehr in der renenkasse sein soll..dazu wird sich dieser ja auch noch fremd bedient..

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Es war um 2005 sehr verwirrend, sogar um Kleingärten wurde gebangt, ob man die behalten dürfe, extreme Verunsicherung in den Ämtern und bei den Menschen. Das sollte man sich auch immer mal wieder in Erinnerung rufen, wenn man über diese Zeit redet.

ohh ja..das habe ich auch nicht vergessen..was wurden den leuten angst eingejagt..was haben die sich an sozialschwachen ausgelassen..unmenschlich..!!
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Juni 2024, 17:13:01
Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51Natürlich gab es die.
Allerdings nur in der Sozialhilfe, nicht beim ALG II.

Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51galt bereits seit 1999 die Zuflusstheorie

Schon, aber es wurde vom AG eben "passend" gemacht und hat beim AA auch keinen gejuckt.
Wäre eh schlecht nachweisbar gewesen.
Diese Regelung und ebenso die max. Stunden pro Woche waren so was von Praxis untauglich.

Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 22:12:55Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder mit Entgeltvariante, die im Übrigen voll sozialversicherungspflichtig war, so dass der Betreffende nach einem Jahr wieder ALG Anspruch hatte.

Gab es beim AA nicht, sondern erst mit Hartz IV und bei der Entgeltvariante hatte man keinen Anspruch auf ALG, weil man gar nicht erst in die Versicherung einzahlen durfte.
Ansonsten war es aber Sozialversicherungspflichtig.

Scheinbar verwechselst du hier Arbeitslosenhilfe mit Sozialhilfe.
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: TripleH am 20. Juni 2024, 20:37:44
Zitat von: selbiger am 20. Juni 2024, 06:59:22gesagt..was in hamburg los war muss nicht im osten genauso gewesen sein..

Mein Sozialamt war im Osten und wir hatten auch HzA Maßnahmen, sowohl mit Mehraufwandsentschädigung als auch in der Entgeltvariante.

Zitat von: selbiger am 20. Juni 2024, 16:16:20Nur, weil Du dort beschäftigt warst, sprichst Du ihnen ihr Wissen bzw ihre Erfahrung also ab.

Wenn behauptet wird "das gab es im BSHG nicht", obwohl es das sehr wohl gab, dann spreche ich ihnen das Wissen ab, korrekt.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Ja, die ABM waren sozialversicherungspflichtig.


ABM waren nicht in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante im BSHG sehr wohl.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Deine Antwort #5 habe ich so interpretiert, dass es die (1€-Jobs) von den Sozialämtern gab,

Genau das war der Fall. "Hilfe zur Arbeit" nach dem BSHG.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Fakt ist, was unschwer nachzulesen ist, nicht nur bei wiki & Co, das die sogenannten 1€- Jobs bundesweit erst mit Einführung des ALGII entstanden sind!

Das ist und bleibt trotzdem falsch. Und selbst bei Wikipedia steht es doch:

ZitatDer Mehraufwand wird unter Rückgriff auf die langjährige Verwaltungspraxis zu § 19 BSHG (frühere Sozialhilfe)[4] mit mindestens 1,00 Euro pro Stunde entschädigt.


https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgelegenheit_mit_Mehraufwandsentsch%C3%A4digung#:~:text=Der%20Mehraufwand%20wird%20unter%20R%C3%BCckgriff,zu%20den%20Arbeiten%20rechtswidrig%20war.


Es ist nunmal so, dass man aus diesen alten Zeiten auch kaum noch was findet, das Internet steckte in den Kinderschuhen. Aber, wer will, findet auch. Z. B.:

ZitatTarifliche Bezahlung statt Arbeitsdienst!

,,Wir, das Netzwerk hessischer Erwerbsloseninitiativen, lehnen sogenannte "Hilfe zur Arbeit" Maßnahmen (HzA) nach Bundessozialhilfegesetz (BShG) §19, Abs.2 (Variante 2) und nach BShG § 20 grundsätzlich ab. Ebenso lehnen wir die im neuen Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II § 16) vorgesehene Fortschreibung und Verschärfung dieser Maßnahmen ab, denn die sogenannten "Arbeitsgelegenheiten" bedeuten nichts anderes als moderne Arbeitsdienste...." Protestbrief vom Netzwerk Hess. Erwerbslosen- initiativen und ver.di Landeserwerbslosenausschuss Hessen pdf-Datei Aus dem Text: ,,...Wen man aus den Reihen der Kommunalpolitik oder Beschäftigungsträger auch fragt, offiziell wird die Vorbereitung des neuen Arbeitsdienstes bestritten - und dann doch durchgeführt. Ohne jedes schlechtes Gewissen werden diese Maßnahmen als notwendige "sozialpädagogische" Schritte verteidigt. In dieser Situation müssen die Gewerkschaften eine klare Position beziehen und diese sog. "Hilfe zur Arbeit" konsequent bekämpfen!" - Zitat des Tages 23.9.04!

https://archiv.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/niedriglohn.html

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Hier im Osten, wo alle noch für irgendwas, was Arbeit hieß, dankbar hinterhergelaufen sind, ist mir niemand bekannt, der so eine "Entschädigung" erhalten hat. Dennoch hieß es auch dort nicht 1€- Job.

1,30 Euro/h haben wir hier (Kommune in Thüringen) zuletzt als Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Und 1-Euro-Job ist schlicht sowieso nur eine umgangssprachliche Bezeichnung. Es geht darum, dass das BSHG was Pflichten und Sanktionen anging, auch nicht besser war.





 

 
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 13:04:03
Zitat von: TripleH am 20. Juni 2024, 20:37:441,30 Euro/h haben wir hier
 

Wir hier nicht.

Ich muss nicht im Internet suchen, ich habe die Gesetzbücher und Leitfaden zu ALGII noch im Regal stehen, die ich zu Beginn von Hartz gekauft habe. Da lese ich nicht nur Abschnitte, die mir gnädig gezeigt werden in den Weiten des www.
Aber gut, Du denkst, Du hast Recht, und ich hab' meine Ruhe.

Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Rotti am 21. Juni 2024, 17:01:36
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2024, 19:22:58ABM gab es vorher schon. Die 1€-Jobs wurden zu Hartz 2005 eingeführt. Im Westen 2€, im Osten 1€. Wer Glück hatte, 1,50€. Diese waren aber anfangs schnell vergriffen. Da konnte man sich noch selbst drauf bewerben
das waren bestimmt harte Zeiten wo auch kein Mindestlohn gab da sehnte sich aber noch keiner ins ALG II zu fallen weils vielleicht das Hartz.info noch nicht gab. :grins:
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: TripleH am 21. Juni 2024, 18:09:48
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 13:04:03ich habe die Gesetzbücher und Leitfaden zu ALGII

Siehste, bei mir stehen noch der Leitfaden der AG TuWas und die Sozialhilferichtlinien des Landes Thüringen zum BSHG aus Nostalgiegründen an der Arbeit rum.
 
Titel: Aw: Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Juni 2024, 18:25:41
Zitat von: Rotti am 21. Juni 2024, 17:01:36da sehnte sich aber noch keiner ins ALG II zu fallen
Möglich bei den meisten war bei mir anders, da recht hohe Arbeitslosenhilfe.
Deutlich über dem, was man damals als AN so in Netto raus hatte.