Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines Bewilligungsbescheides. Ein Freund hat Bürgergeld im März beantragt. Er war als Freiberufler bis einschließlich Januar dieses Jahres tätig, die letzte Rechnung wurde durch einen Kunden im Februar überwiesen, so dass er mangels Aufträge ab März Bürgergeld brauchte. Nun hat er zum 06. Juni eine Festanstellung gefunden. Dies teilte er kurz darauf dem Jobcenter mit (der Bürgergeld Antrag wurde bis dahin immer noch nicht bewilligt). Kurze Zeit später, kam dann der Bewilligungsbescheid für den Zeitraum März-Mai. Er erhält durch seinen Arbeitgeber sein erstes Gehalt erst am 15. des Folgemonats. Wird sein Bürgergeld für Juni nichtsdestotrotz abgelehnt? Ich dachte eigentlich, dass das Zuflussprinzip gilt. Deswegen konnte er ja auch nicht im Februar Bürgergeld erhalten.
Wäre es klüger gewesen, die Anstellung erst etwas später zu erwähnen, da er dann das Geld für Juni bekommen hätte, aber es aufgrund des Zuflussprinzips nicht hätte zurückzahlen müssen?
Vielen Dank für etwaige Infos/Hilfe.
stoptheclock
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 15:01:16der Bürgergeld Antrag wurde bis dahin immer noch nicht bewilligt).
:no:
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 15:01:16Kurze Zeit später, kam dann der Bewilligungsbescheid für den Zeitraum März-Mai.
Diesem Bescheid sofort widersprechen! Vorausgesetzt die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.
Eine Bewilligung gibt es entweder für sechs oder 12 Monate!
Was für ein Saftverein ist das denn?
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 15:01:16Wäre es klüger gewesen, die Anstellung erst etwas später zu erwähnen, da er dann das Geld für Juni bekommen hätte, aber es aufgrund des Zuflussprinzips nicht hätte zurückzahlen müssen?
Bei so einem S...verein hätte das sicher auch nichts gebracht wie auch wenn dann der Bewilligungsbescheid erst durch die Meldung "ich hab `nen Job" bearbeitet wurde.
MfG FN
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 15:01:16Wäre es klüger gewesen, die Anstellung erst etwas später zu erwähnen, da er dann das Geld für Juni bekommen hätte, aber es aufgrund des Zuflussprinzips nicht hätte zurückzahlen müssen?
kann er aber nur bis er die Arbeit antritt das wäre der 09.Juni gewesen ich hoffe er hat etwas Geld auf der Seite gehabt um das bis Monatsende auszustehen.So kann sich natürlich das JC viel Arbeit mit der Rückforderung des Geldes ersparen. Jetzt kann er nur einen Widerspruch machen um einen Änderungsbescheid zu erwirken.
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 15:01:16Kurze Zeit später, kam dann der Bewilligungsbescheid für den Zeitraum März-Mai.
Diesem Bescheid sofort widersprechen! Vorausgesetzt die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.
Eine Bewilligung gibt es entweder für sechs oder 12 Monate!
MfG FN
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Danke für die Antwort. Er hat den Bescheid erst vor ein paar Tagen bekommen. Es ist also noch Zeit Widerspruch einzulegen. Sollte er also Widerspruch einlegen und eine Bewilligung für 6 Monate verlangen?
Und sollte er statt einem Darlehen nach Einstiegsgeld nach § 16b SGB II fragen?
Liebe Grüße
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 16:40:35Sollte er also Widerspruch einlegen und eine Bewilligung für 6 Monate verlangen?
wenn es so ist wie @Fettnäpfchen schreibt, wäre ja der Bescheid falsch und rechtswidrig.
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Migration/doc/MBE/Modul_3_Skript_sw_26_-_27-11-2020.pdf
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2024, 16:16:08Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 15:01:16Kurze Zeit später, kam dann der Bewilligungsbescheid für den Zeitraum März-Mai.
Eine Bewilligung gibt es entweder für sechs oder 12 Monate!
MfG FN
Das ist nicht ganz richtig.
Es gibt sogar Bescheide für nur einen Monat, usw, solange, wie man voraussichtlich bedürftig ist.
Hier wurde der Beginn eines neuen Jobs ab Juni gemeldet, vor einem Erstbescheid, und nun ist also dann kein Bedarf mehr (lt JC).
Da kamen die dann endlich in die Pötte. :no:
Für Juni muss aber noch Geld kommen (deshalb Widerspruch mit Nennung erster Lohn Zufluß am 15.07.). Wusste das JC das?
Also bedürftig von März - Juni.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Juni 2024, 19:35:47Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2024, 16:16:08Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 15:01:16Kurze Zeit später, kam dann der Bewilligungsbescheid für den Zeitraum März-Mai.
Eine Bewilligung gibt es entweder für sechs oder 12 Monate!
MfG FN
Das ist nicht ganz richtig.
Es gibt sogar Bescheide für nur einen Monat, usw, solange, wie man voraussichtlich bedürftig ist.
Hier wurde der Beginn eines neuen Jobs ab Juni gemeldet, vor einem Erstbescheid, und nun ist also dann kein Bedarf mehr (lt JC).
Da kamen die dann endlich in die Pötte. :no:
Für Juni muss aber noch Geld kommen (deshalb Widerspruch mit Nennung erster Lohn Zufluß am 15.07.). Wusste das JC das?
Also bedürftig von März - Juni.
Danke für die weiteren Beiträge. Mein Freund hatte wohl das JC angerufen. Dort hat man ihm gesagt, dass man ab dem Monat der Jobaufnahme kein Bürgergeld mehr zahlt und man ggfalls ein Darlehen zur Überbrückung beantragen könnte. Er hat aufgrund des Forenfeedbacks jetzt das kostenlose (als Bürgergeldempfänger muss man wohl nichts zahlen) Beratungsangebot einer dieser Kanzleien in Anspruch genommen. Mal sehen was dabei rumkommt.
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 23:52:06Mein Freund hatte wohl das JC angerufen. Dort hat man ihm gesagt, dass man ab dem Monat der Jobaufnahme kein Bürgergeld mehr zahlt und man ggfalls ein Darlehen zur Überbrückung beantragen könnte.
Und man hat ihm nicht gesagt, dass die Leistung kein Darlehen sondern zur Beihilfe wird, wenn der Lohn erst im Monat nach der Arbeitsaufnahme bei ihm eingeht?
stoptheclock
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 23:52:06Er hat aufgrund des Forenfeedbacks jetzt das kostenlose (als Bürgergeldempfänger muss man wohl nichts zahlen) Beratungsangebot einer dieser Kanzleien in Anspruch genommen. Mal sehen was dabei rumkommt.
Dann halt uns mal auf dem laufenden, also Bitte :yes:
Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 16:40:35Es ist also noch Zeit Widerspruch einzulegen. Sollte er also Widerspruch einlegen und eine Bewilligung für 6 Monate verlangen? Und sollte er statt einem Darlehen nach Einstiegsgeld nach § 16b SGB II fragen?
Das dürfte sich dann ja erledigt haben.
MfG FN
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Juni 2024, 19:35:47Da kamen die dann endlich in die Pötte. :no: Für Juni muss aber noch Geld kommen (deshalb Widerspruch mit Nennung erster Lohn Zufluß am 15.07.). Wusste das JC das? Also bedürftig von März - Juni
manchmal ist es doch besser den Arbeitsvertrag vorzulegen vor allem wenn man vorhat ein Einstiegsgeld zu beantragen.
Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2024, 09:20:58Zitat von: stoptheclock am 17. Juni 2024, 23:52:06Mein Freund hatte wohl das JC angerufen. Dort hat man ihm gesagt, dass man ab dem Monat der Jobaufnahme kein Bürgergeld mehr zahlt und man ggfalls ein Darlehen zur Überbrückung beantragen könnte.
Und man hat ihm nicht gesagt, dass die Leistung kein Darlehen sondern zur Beihilfe wird, wenn der Lohn erst im Monat nach der Arbeitsaufnahme bei ihm eingeht?
Nein, das wurde nicht erwähnt.
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manchmal ist es doch besser den Arbeitsvertrag vorzulegen vor allem wenn man vorhat ein Einstiegsgeld zu beantragen. [/quote]
Wieso ist das besser? Weil er riskiert sonst gar kein Bürgergeld für Juni zu erhalten und dann auch kein Einstiegsgeld mehr bekommen kann?
Beste Grüße!
Zitat von: stoptheclock am 18. Juni 2024, 20:11:09Wieso ist das besser?
Weil im Arbeitsvertrag (alternativ in der vom AG ausgefüllten Einkommensbescheinigung) in der Regel der Zeitpunkt der Lohnzahlung festgehalten wird. Damit wäre auch beim Jobcenter klar gewesen, dass es im Juni noch kein Einkommen gibt.
WBA ab Juni stellen mit Hinweis, dass der Lohn erst im Folgemonat kommt. Damit dürfte er schneller zu seinem Geld kommen als durch einen Widerspruch.
Zitat von: Catzlover am 20. Juni 2024, 23:20:15WBA ab Juni stellen mit Hinweis, dass der Lohn erst im Folgemonat kommt. Damit dürfte er schneller zu seinem Geld kommen als durch einen Widerspruch.
Mein Freund meinte die Anwaltskanzlei hat sich noch nicht gemeldet. Er überlegt jetzt eine Mail an das Jobcenter zu senden. Reicht ein formloser Weiterbewilligungsantrag? Oder muss da wieder extra ein Formular eingereicht werden?
Beste Grüße
stoptheclock
Zitat von: stoptheclock am 21. Juni 2024, 13:19:20Reicht ein formloser Weiterbewilligungsantrag? Oder muss da wieder extra ein Formular eingereicht werden?
Nein und Ja!
MfG FN
kleines update.
Mein Kumpel hatte wie empfohlen nen Wba eingereicht. Der wurde jetzt aber abgelehnt, mit dem Hinweis,dass er ja am 15. juli zum ersten mal bezahlt wird. Darlehen wurde in dem Schreiben auch direkt ausgeschlossen, mit dem Verweis, dass noch genug Geld auf dem Koto ist um bis zum 15. über die Runden zu kommen.
Gleichzeitig läuft aber jetzt auch der Widerspruch von der Rechtshilfe. Dauerte etwas bis die das bearbeitet haben, aber ist ja anscheinend notwendig.
Liebe Grüße