Vielfach sind und erscheinen die Bürgergeld Gesetze ungerecht und kaum nachvollziehbar.
Wer einen Eilantrag oder Klage bei einem Sozialgereicht einreicht, sollte sich im Vorfeld anwaltschaftlich oder mindestens durch einen Hilfeverein beraten lassen, um nicht die Kosten tragen zu müssen, wenn das Gericht zur Auffassung gelangt, dass die Klage "unnötig" war.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-bei-unnoetigen-gerichtsverfahren-bleiben-die-klaeger-auf-kosten-zahlen
wer bestimmt ob die klage unötig wahr..??grundlos klagt niemand würden die ihre hausaufgaben machen.. :wand:
Zitat von: selbiger am 17. Juni 2024, 15:22:25wer bestimmt ob die klage unötig wahr..??grundlos klagt niemand würden die ihre hausaufgaben machen.. :wand:
anscheinend doch.
ZitatAuf eine Anfrage nach einem Hausbesuch durch das Jobcenter antworteten weder Bevollmächtigter noch Antragstellerin.
Der Antragsgegner wies darum den Widerspruch der Antragsgegnerin als unbegründet zurück, erklärte zugleich, den Fall erneut zu prüfen, wenn die nötigen Nachweise und Erklärungen gebracht würden.