Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: upo am 17. Juni 2024, 16:37:58

Titel: Bürgergeld, Versagung, vorgezogene Erbschaft
Beitrag von: upo am 17. Juni 2024, 16:37:58
Moin,

wegen angeblich fehlender Mitwirkungspflicht (ich legte zum Weiterbewilligungsantrag zum 01.04.2024 meine Kontoauszüge vor, verweigere aber die Abgabe der selbigen ans Jobcenter Ingelheim, da sie diese kopieren und archivieren wollen, obwohl keine leistungsrelevanten Umsätze vorhanden  sind)
Der Eilantrag beim SG Mainz ist noch in Arbeit.

Da  ich also seit April ohne Geld und Krankenversicherung dastehe habe ich folgende Frage:
Meine Mutter überwies mir Anfang Juni 24      20.000 € als vorgezogenes Erbe.
Welche Rolle spielt das Geld, wenn mein Antrag auf Bürgergeld rückwirkend zum 01.04.2024 bewilligt wird?
Kann ich bis dahin in ,,saus und braus" leben? Kann ich Privatschulden damit zurückzahlen (z.B. 5000€ Überbrückungskredit für min. 3 Monate)? 

Titel: Aw: Bürgergeld, Versagung, vorgezogene Erbschaft
Beitrag von: Ronald BW am 17. Juni 2024, 16:57:38
Da wirst du jetzt Pech haben
Kontoauszüge wirst dem JC geben müssen in Kopie oder als Datei evtl. teilweise geschwäzt
Dein Erbe ist Einkommen weil du zum Zeitpunkt der Gutschrift theoretisch im Bezug wärst.
Also Schulden abzahlen und auf-brauchen, auf-brauchen sparsam.
Einen Teil kannst du auch in Vermögen umwandeln, dazu bekommst du bestimmt noch Infos
Titel: Aw: Bürgergeld, Versagung, vorgezogene Erbschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2024, 16:59:28
upo

Zitat von: upo am 17. Juni 2024, 16:37:58Meine Mutter überwies mir Anfang Juni 24 20.000 € als vorgezogenes Erbe.
:scratch: Ob das funktioniert weiß ich nicht.
Kann mir aber vorstellen das es das nicht tut.
Schließlich ist es so das deine Mutter noch lebt und das JC es eher so betrachtet das es als Einkommen oder als Versuch Sozialleistungen zu erschleichen ansieht.

Falls da nicht großartig schriftliches wie der Überweisungsgrund oder etwas das du dem JC zu kommen hast lassen würde ich doch schauen das eher als Kredit zu deklarieren; ähnlich wie das Muster.:
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)

MfG FN
Titel: Aw: Bürgergeld, Versagung, vorgezogene Erbschaft
Beitrag von: Rotti am 18. Juni 2024, 17:18:43
Zitat von: upo am 17. Juni 2024, 16:37:58Meine Mutter überwies mir Anfang Juni 24 20.000 € als vorgezogenes Erbe.
wie däm... war das denn Erbschaft wird zu Vermögen. Mach schnell daraus einen Darlehensvertrag.
Titel: Aw: Bürgergeld, Versagung, vorgezogene Erbschaft
Beitrag von: Ronald BW am 18. Juni 2024, 18:08:48
Ich sehe das so, vorgezogenes Erbe ist eine Schenkung.
Hier passiert das während dem Bezug, ist also erst mal Einkommen, auch bei Erbe mit Todesfall.
Wäre es vor dem Bezug bzw, Antrag gewesen wäre es Vermögen.
Der Zeitpunkt der Gutschrift ist maßgebend.
Tricksen brauchst du da nicht mehr das Ding ist amtlich.
Du musst die Kontoauszüge vorlegen, nicht nur zur Einsicht.