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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: hko am 17. Juni 2024, 19:04:20

Titel: Inkasso für angebliche Forderung aus 2010
Beitrag von: hko am 17. Juni 2024, 19:04:20
Ich habe gerade ein Schreiben von Inkasso-Recklinghausen in die Finger bekommen. Die wollen eine angebliche Forderung aus 2010 eintreiben.
Wer hat Erfahrungen mit derartigen uralten Forderungen, die wahrscheinlich längst verjährt sein dürften, falls sie wirklich zu recht bestanden haben sollten.

Gruß hko
Titel: Aw: Inkasso für angebliche Forderung aus 2010
Beitrag von: Ronald BW am 17. Juni 2024, 20:38:57
Die ist haben die einen Titel vom Gericht, wenn sie keinen Titel haben nicht reagieren.
Titel gilt 30 Jahre.
Titel: Aw: Inkasso für angebliche Forderung aus 2010
Beitrag von: TripleH am 17. Juni 2024, 21:49:55
Zitat von: Ronald BW am 17. Juni 2024, 20:38:57die einen Titel vom Gericht

Es bedarf keines gerichtlichen Titels. Für die 30 jährige Verjährungsfrist reicht ein Durchsetzungsbescheid.
 
Titel: Aw: Inkasso für angebliche Forderung aus 2010
Beitrag von: Ronald BW am 17. Juni 2024, 22:24:54
Das Inkasso das oben genannt wird ist bundesweit tätig
Wird also eher um einen Kauf gehen, also eher nicht um Sozialleistungen
Titel: Aw: Inkasso für angebliche Forderung aus 2010
Beitrag von: TripleH am 17. Juni 2024, 23:22:43
Inkasso Recklinghausen? Das ist der Inkassoservice der Agentur für Arbeit, der auch für die Jobcenter in gE beauftragt ist.

Titel: Aw: Inkasso für angebliche Forderung aus 2010
Beitrag von: 180 am 17. Juni 2024, 23:33:47
Einfach kurz der Forderung widersprechen. Und falls man weiterhin an der Forderung festhalten möchte, möge man dir alle Unterlagen die damit in Zusammenhang stehen zusenden, so wie ein Nachweis, dass die Forderung nicht verjährt ist.
Falls das vom Inkasso Recklinghausen ist: Die müssen zweifelsfrei nachweisen, dass du damals den Brief erhalten hast. Gelingt ihnen der Nachweis nicht zweifelsfrei, landet das halt vor Gericht - falls sie es trotzdem versuchen möchte.
Titel: Aw: Inkasso für angebliche Forderung aus 2010
Beitrag von: hko am 18. Juni 2024, 08:39:00
Danke für die Antworten.

Ronald BW,
es handelt sich um eine Rückforderung der Arbeitsagentur.
Von einem Titel ist hier nichts bekannt.

TripleH,
von einem Durchsetzungsbescheid ist hier nichts bekannt.
In deren Schreiben wird auf einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid aus 2010 verwiesen.

Gruß hko
Titel: Aw: Inkasso für angebliche Forderung aus 2010
Beitrag von: Ronald BW am 18. Juni 2024, 08:57:02
Die Frage die trotzdem geklärt werden sollte
Bei Waren oder Dienstleistungen ist es so das nach 2 Jahren der Anspruch auf Bezahlung einer Rechnung entfällt, wenn sie in der Zeit nicht vorliegt bzw. geschrieben wurde.
Wurde die also nicht geschrieben in der Zeit muss die nicht mehr bezahlt werden.
Da ist es aber so wenn jemand darauf reagiert und sagt ich bezahle nicht mehr ist das eine Anerkennung,
ab da muss wieder bezahlt werden.
Wie sich das jetzt mit alten Forderungen verhält würde ich vor einer Kontaktaufnahme klären,
könnte ja sein das ein Kontakt auch da die Forderung aufleben lässt.