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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 13:12:21

Titel: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 13:12:21
Hallo zusammen,
diesmal brauche ich eure Hilfe in einer Angelegenheit, die eine andere Person betrifft, die sich ratsuchend an mich gewandt hat. Leider weiß ich auch nicht immer, wie man etwas gut formulieren kann und wende mich deshalb an euch.

Zur betreffenden Person:
- Person A wohnt seit 7 Jahren mit Person B (beide weiblich, keine Beziehung) in einer reinen Wohngemeinschaft.
- Beide waren voll berufstätig, Person A verlor dann krankheitsbedingt ihren Job.
- Person A bekam ALG I und musste nun einen Erstantrag auf Bürgergeld stellen.

Sie hat nun das gleiche Problem, wie viele von uns auch: Ständige doppelte Datenerhebungen, Hinauszögern der Entscheidung und Willkür des JC.
Konkret verlangt wird wiederholt die Anlage HG ausgefüllt von der Mitbewohnerin und eine Antragsbegründung.

Eine Antragsbegründung hat sie bereits geschrieben, diese wird nun zum zweiten Mal verlangt.

Die Anlage HG hat sie durchgestrichen und mit dem Vermerk "trifft nicht zu" zurückgeschickt. In ihrem separaten Schreiben hat sie zudem auf die Ausfüllhinweise zur Haushaltsgemeinschaft und Anwendung der Anlage HG verwiesen, und immer wieder erklärt, dass keine Partnerschaft, kein gemeinsamer Haushalt und keine Wirtschaftsgemeinschaft besteht, sondern eine reine Wohngemeinschaft.

Nun kam folgendes zurück (Anhang).

Sie möchte wissen, wie sie darauf antworten kann.

MfG
talokatel
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Sheherazade am 18. Juni 2024, 13:29:07
Auch, wenn hier gleich wieder der kollektive Aufschrei alter SGB2-Hasen kommt: Es gibt nur 2 Modelle des gemeinsamen Wohnens im Bürgergeld: Entweder man ist eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft. Unter die Haushaltsgemeinschaft fallen nunmal auch Wohngemeinschaften. Entsprechend ist das Formular auch auszufüllen.

OK, ich muss mich korrigieren, habe eben die Ausfüllhinweise gefunden.

"Ist eine Wohngemeinschaft auch eine Haushaltsgemeinschaft?
Die reine Wohngemeinschaft ist weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft. Das heißt, im Antrag auf Bürgergeld müssen Sie keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse etwaiger Mitbewohnerinnen und Mitbewohner machen. Es reicht in diesen Fällen aus, wenn Sie in der Anlage KDU unter Punkt 2 die vermietete Wohnfläche der anderen Person/en in der Wohngemeinschaft nennen und die Untermietzahlung in der Anlage EK unter Punkt 3 als Einkommen angeben.
In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt."

Ist sie so vorgegangen, was das Ausfüllen der Anlagen KdU und EK betrifft?
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 13:36:17
Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2024, 13:29:07Ist sie so vorgegangen, was das Ausfüllen der Anlagen KdU und EK betrifft?
Hat sie alles entsprechend und auch richtig gemacht, ja.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 18. Juni 2024, 13:43:48
Die Anlage HG ist soweit auszufüllen, wie es möglich ist in der Konstellation.
Also bei Fragen zu verwandt / verschwägert usw leer lassen oder "nein", ich persönlich mache meist einen Strich in's Feld.
Dann bei Pkt 4 "zahlt jemand ..." : Nein.
Weiter bei 5.
Wo keine Angaben zu machen sind, sind keine zu machen.
Unterschrift, fertig.
Die wollen das Formular, insoweit stimmt es schon, was @Sheherazade schreibt, das "Formulargesetz" kennt nur bestimmte Sachen an.
Also ausfüllen, was ZUTRIFFT. Auch ein "nein" ist zutreffend.
Damit haben die ihr Formular, was nun mal dazu gehört.

Ist doch bei Anlage "VM" ähnlich. Wo kein Vermögen ist, muss es dennoch unterschrieben werden. Bürokratie halt. 
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 14:04:15
@Leeres Portemonnaie

Ich halte mich nur an das, was ich hier im Forum zu WGs gelernt habe. Nämlich dass man mit dem Ausfüllen der Anlage HG automatisch bestätigt, dass ein/e Mitbewohner/in zur Haushaltsgemeinschaft hört (siehe Punkt 2 des Formulars). Gleiches gilt ja auch für das Thema Anlage VE.
Die Anlage HG ist unmissverständlich nur "bei vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft" bzw. für Verwandte/Verschwägerte gedacht, was die Ausfüllhinweise zusätzlich bestätigen. Diese wird hier m.M.n. völlig zweckentfremdet.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Sheherazade am 18. Juni 2024, 14:07:55
Zitat von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 14:04:15Die Anlage HG ist unmissverständlich nur "bei vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft" bzw. für Verwandte/Verschwägerte gedacht, was die Ausfüllhinweise zusätzlich bestätigen. Diese wird hier m.M.n. völlig zweckentfremdet.

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Durchstreichen ist aber auch keine Option. Einfach so machen wie schon geraten:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 18. Juni 2024, 13:43:48Also bei Fragen zu verwandt / verschwägert usw leer lassen oder "nein", ich persönlich mache meist einen Strich in's Feld. Dann bei Pkt 4 "zahlt jemand ..." : Nein. Weiter bei 5. Wo keine Angaben zu machen sind, sind keine zu machen. Unterschrift, fertig.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Quinky am 18. Juni 2024, 14:53:14
Ein Ausfüllen des Formulars HG ist in diesem Fall obsolet.
Laut GESETZ ist es UNMÖGLICH, das 2 nicht verwandte Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Entweder nach SGBII ist es eine Wohngemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft, nichts anderes ist möglich.

Hier versucht wieder ein Jobcenter aus völliger Unwissenheit (oder vorsätzlich) 2 Menschen zu betrügen, denn die Aufforderung das Formular Haushaltsgemeinschaft auszufüllen hat den einzigen Zweck, eventuelle Anrechnungen vorzunehmen. Da das aber gesetzlich unmöglich ist, siehe oben!

Ernie

P.S. Die Aufforderung des Jobcenters, auch bei nicht bestehendem Verwandtschaftsgrad das Formular auszufüllen, ist VÖLLIGER SCHWACHSINN.
Hier sollte die Allgemeinheit per Zeitung informiert werden, das im Jobcenter in ........ völlige Unkenntnis der einfachsten Regeln des SGBII bestehen und somit Hilfebedürftigen Menschen vorläufig die lebensnotwendige Hilfe verweigert wird!

P.S. 2)
Ich weiss das viele meinen ich würde übertreiben, aber solche Jobcenter die eigene Gesetze festlegen regen mich auf!!!
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 15:26:54
Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2024, 14:07:55Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Es ist auf mehreren offiziellen Seiten - unter anderem der Bundesagentur für Arbeit selbst - klar definiert, was unter einer Haushaltsgemeinschaft im SGB II zu verstehen ist und wann die Anlage HG auszufüllen ist:

"Definition: verwandte oder verschwägerte Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind.
Auch: HG, Wirtschaftsgemeinschaft"

Zitat von: Quinky am 18. Juni 2024, 14:53:14Ein Ausfüllen des Formulars HG ist in diesem Fall obsolet.
Laut GESETZ ist es UNMÖGLICH, das 2 nicht verwandte Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Entweder nach SGBII ist es eine Wohngemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft, nichts anderes ist möglich.

Hier versucht wieder ein Jobcenter aus völliger Unwissenheit (oder vorsätzlich) 2 Menschen zu betrügen, denn die Aufforderung das Formular Haushaltsgemeinschaft auszufüllen hat den einzigen Zweck, eventuelle Anrechnungen vorzunehmen. Da das aber gesetzlich unmöglich ist, siehe oben!

Ernie
Zitat von: Quinky am 18. Juni 2024, 14:53:14Die Aufforderung des Jobcenters, auch bei nicht bestehendem Verwandtschaftsgrad das Formular auszufüllen, ist VÖLLIGER SCHWACHSINN.
Ich danke dir, so verstehe ich das auch! Dachte schon, ich werde bescheuert  :schock: 
Dazu bräuchte ich jetzt nur noch eine sachliche, knackige Formulierung als Antwort auf genanntes Schreiben, die ich weitergeben kann. Am besten unter Angabe von Paragraphen und Urteilen, falls vorhanden.  :zwinker:
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: natuerlich! am 18. Juni 2024, 16:08:14
Es ist doch ganz eindeutig. Selbst wenn die andere Person die Schwester der Person A wäre
darf es nicht einfach mal so als Haushaltsgemeinschaft eingetragen werden.
Erst wenn eine gegenseitige finanzielle Unterstützung stattfindet, ist es nach meiner Defination eine Haushaltsgemeinschaft.
Das Formular Anlage HG läd geradezu dazu ein, falsch ausgefüllt zu werden.
Da würde ich fast schon Vorsatz unterstellen.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Quinky am 18. Juni 2024, 16:09:17
Es ist leider ein Problem, denn im SGBII steht kein Gesetz für eine Haushaltsgemeinschaft, jedoch wann eine Unterstützungsvermutung möglich ist.
DENN
Damit eine Haushaltsgemeinschaft bestehen kann, MUSS eine Verwandtschaft/Verschwägerschaft bestehen. Nur dann darf die Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGBII überhaupt angewandt werden. Selbst WENN eine solche besteht, muß zusätzlich nachgewiesen werden (vom Jobcenter), das eine wirtschaftliche Unterstützung FREIWILLIG!! besteht.
Ohne diese Freiwilligkeit kann trotz Haushaltsgemeinschaft NICHTS angerechnet werden.
Da aber schon grundsätzlich keine Haushaltsgemeinschaft in obigem Fall bestehen kann, der § 9 ABS. 5 SGBII aber nur bei Verwandtschaft/Verschwägerschaft angewandt werden darf, muss auch dieses Formular HG nicht ausgefüllt werden.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: anne am 18. Juni 2024, 16:23:21
Zitat von: Quinky am 18. Juni 2024, 14:53:14Laut GESETZ ist es UNMÖGLICH, das 2 nicht verwandte Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden.


Aber bei dem Ausfüllhinweis zum Antragsvordruck Bürgergeld
Stichwort: Haushaltsgemeinschaft steht doch

Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft
sind, gehören zur Haushaltsgemeinschaft, zum Beispiel
• Verwandte und Verschwägerte (Großeltern, Geschwister über 25 Jahre, Onkel, Tanten),
• Pflegekinder und Pflegeeltern
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 16:25:06
Was in diesem Fall ja noch dazu kommt, ist, dass die SB die Anlage HG mit der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II in Zusammenhang setzt.  :lachen:
Also entweder bewusste Irreführung oder keine Ahnung von ihrem Job.  :grins:
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2024, 16:30:18
talokatel823

Je nach dem wie lange die Antragstellung her ist, also länger als ein Monat, würde ich sofort einen EA beim SG stellen mit der Aufforderung das JC zu Zahlung zu "verdonnern"
Ähnlich dem Klagemuster > Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)oder dem Klage EA wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft  (http://hartz.info/index.php?topic=9802.msg86291#msg86291)
Natürlich wäre beides anzupassen und je nach dem was noch vorgefallen ist das eine oder andere weggelassen bzw. hinzugefügt werden.

Meine Meinung:
Ein JC/SB der nicht mal die grundlegenden Dinge kennt kann man egal was man schreibt eher nicht überzeugen.

MfG FN

Zitat von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 15:26:54Dazu bräuchte ich jetzt nur noch eine sachliche, knackige Formulierung als Antwort auf genanntes Schreiben, die ich weitergeben kann. Am besten unter Angabe von Paragraphen und Urteilen, falls vorhanden. :zwinker:
Welches Schreiben wenn dann muss der Schriftverkehr mehr oder weniger nachzulesen sein und nicht bloß der eine Satzteil.
Hunden wirft man Knochen hin um es mal so zu formulieren. :weisnich:

MfG FN
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Rotti am 18. Juni 2024, 16:34:34
es steht im schreiben vom JC das sie länger als ein Jahr zusammenleben und wenn auf engsten Raum jemand zusammen lebt kann es keine WG sein.
Erstmal
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2024, 17:15:22
Rotti

 :scratch:
Zitat von: Rotti am 18. Juni 2024, 16:34:34es steht im schreiben vom JC das sie länger als ein Jahr zusammenleben und wenn auf engsten Raum jemand zusammen lebt kann es keine WG sein. Erstmal
Erstens geht es hier um HG (aber das ist egal weil es auch falsch ist)
und bei länger als ein Jahr geht es um VuE (was dann wenigstens richtig wäre, also als Formulierung)

Das einzig richtige an deinem Beitrag ist das Wort WG (denn das wäre es genau genommen)

MfG FN
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Rotti am 18. Juni 2024, 17:27:12
ZitatDamit solche freiwilligen Leistungen nicht verschwiegen werden können, gibt es die Regeln zur Bedarfsgemeinschaft und
zur Haushaltsgemeinschaft. Dabei darf das Amt in bestimmten Situationen, ohne es beweisen zu müssen, einfach
annehmen, dass ein Mensch eine bedürftige Person unterstützt, auch wenn es vielleicht gar nicht stimmt. Eine bedürftige
Person, die in einer solchen Situation keine Unterstützung von der anderen Person bekommt, muss die fehlende
Unterstützung beweisen, wenn sie ungekürzte Leistungen erhalten möchte.
https://www.betanet.de/pdf/1665
so einfach ist es eben nicht.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 17:28:44
Zitat von: Rotti am 18. Juni 2024, 16:34:34es steht im schreiben vom JC das sie länger als ein Jahr zusammenleben und wenn auf engsten Raum jemand zusammen lebt kann es keine WG sein.
Was im Schreiben steht und was wirklich Tatsache ist, sind sehr oft zwei verschiedene Dinge.
Mir haben die sogar schon Straftaten unterstellt.  :lachen:

Wie du hier selbst gut siehst, kennen sich viele SBs selbst mit den Unterschieden von Begriffen nicht aus. Aber Hauptsache du gehst erstmal davon aus, dass es stimmt, was SB so schreibt.  :no:

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2024, 16:30:18Welches Schreiben wenn dann muss der Schriftverkehr mehr oder weniger nachzulesen sein und nicht bloß der eine Satzteil. Hunden wirft man Knochen hin um es mal so zu formulieren.
Mehr ist es wirklich nicht. Ansonsten wird nur wieder eine Antragsbegründung gefordert. Das alles mit Fristsetzung und den üblichen Anhängen wie RFB usw.  :weisnich:
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Rotti am 18. Juni 2024, 17:55:31
Zitat von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 17:28:44Was im Schreiben steht und was wirklich Tatsache ist, sind sehr oft zwei verschiedene Dinge. Mir haben die sogar schon Straftaten unterstellt. :lachen:
dann sollte man auch die SB auf die Sprünge helfen mit einem Dreizeiler das sie wenn kein Beweis vorliegt und das Bürgergeld kürzen Rechtsmittel einlegen.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Juni 2024, 18:35:42
Zitat von: anne am 18. Juni 2024, 16:23:21Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind, gehören zur Haushaltsgemeinschaft,

Eine WG ist aber nun mal keine HG und wird nie eine sein können.
Auch nicht, wenn die 10 Jahre in einer WG Wohnung leben.

Somit ist jeder seine eigene BG, sollten mehrere der WG, beim JC sein.

Es gibt also keine HG und das Formular dazu, muss auch nicht ausgefüllt werden.
Damit würde man ja eine HG indirekt bestätigen, worauf hier das JC evtl. spekuliert?
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 20:02:18
Ich habe die Infos jetzt weitergegeben und warte ab, was sie daraus macht.
Bevor sie die Antwort ans JC schickt, soll ich diese Korrekturlesen. Sie meinte, dass sie die SB auf jeden Fall in einem kleinen Satz darauf "aufmerksam" machen möchte, dass diese sich nicht alles drehen kann, wie es ihr passt. Gute Einstellung schonmal von ihr.  :grins:
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2024, 12:33:17
talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 17:28:44Mehr ist es wirklich nicht. Ansonsten wird nur wieder eine Antragsbegründung gefordert. Das alles mit Fristsetzung und den üblichen Anhängen wie RFB usw. :weisnich:
Eine Antragsbegründung ist nicht erforderlich. Das kann man SB jetzt auch noch (wahrscheinlich auch umsonst) klar machen
oder man kopiert das aus den ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7) raus und nutzt es.
oder
Zitat von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 13:12:21Eine Antragsbegründung hat sie bereits geschrieben, diese wird nun zum zweiten Mal verlangt.
man setzt noch einen drauf und schreibt Ihr das dies bereits vorliegt sie zum Aktenstudium und zur Datensparsamkeit verpflichtet ist. Bei weiteren unnötigen Datenerhebungen werden entsprechende Schritte eingeleitet bis hin zum Datenschutz.

Zitat von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 20:02:18Sie meinte, dass sie die SB auf jeden Fall in einem kleinen Satz darauf "aufmerksam" machen möchte, dass diese sich nicht alles drehen kann, wie es ihr passt.
Das wäre das mindeste. Ich mach da mal was von Ottokar in den Anhang falls sie das verwenden will kann sie passendes entnehmen.

Wenn sie will kann sie ja im Brief dazu schreiben das sie ihren Chef mal bitten soll an einer Schulung teilzunehmen wenn sie nicht mal die Grundlegenden Begrifflichkeiten kennt.

Ob wir hier das auch querlesen können?

MfG FN
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 02. Juli 2024, 12:03:21
Es gibt ein Update zu Person A:
Seitdem sie das Antwortschreiben abgeschickt hat (habe es leider nicht zur Abschrift bekommen, sorry FN. Ich kann dir aber versichern, dass es gut und knackig geschrieben war  :grins: ), kam noch keine Rückmeldung seitens des JC und Geld hat sie auch bisher nicht erhalten. Sie musste sich nun erstmal bei der Familie was leihen, um ihre Verpflichtungen zahlen zu können.
Ich habe ihr schon nahegelegt, dass sie unbedingt diese Woche noch einen Eilantrag stellen soll.

Ihr bereitet nun etwas anderes zusätzlich Kopfzerbrechen, womit ich mich auch nicht auskenne:
Sie hat eine Einladung zu einem Gespräch mit RFB bekommen, den sie nicht wahrgenommen hat. Laut ihrer Aussage wollte sie erst hingehen, aber sie hat es dann doch nicht gemacht, weil sie (Zitat) "noch nicht im Leistungsbezug ist und deswegen solche Termine nicht wahrnehmen muss".
Nun bekam sie aber einen Anruf von dem SB (Telefonnummer löschen lassen habe ich ihr auch direkt nahegelegt!), bei dem sie den Termin gehabt hätte und dieser behauptet, dass schon mit dem Einreichen des Antrags die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Termine besteht, auch wenn dieser noch nicht bewilligt wurde.
Zum Glück war ich grade noch bei ihr, als der Anruf kam. Sie war danach ganz aufgelöst und sichtlich verunsichert von dem Gespräch.
Hätte sie hingehen müssen?  :weisnich:

MfG
talokatel

Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: 180 am 02. Juli 2024, 12:13:10
Theoretisch ja, wenn die Einladung eine RFB hatte. Aber praktisch kann es nur 10% Sanktion für 1 Monat geben. Nichts schlimmes.
Und das verjährt nach 6 Monaten
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Sheherazade am 02. Juli 2024, 12:16:44
Zitat von: talokatel823 am 02. Juli 2024, 12:03:21Hätte sie hingehen müssen?  :weisnich:

Ja. Denn das
Zitat"noch nicht im Leistungsbezug ist und deswegen solche Termine nicht wahrnehmen muss".
ist falsch. Mit Antragstellung ist sie verpflichtet solche Termine wahrzunehmen.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2024, 15:20:47
talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 02. Juli 2024, 12:03:21Sie war danach ganz aufgelöst und sichtlich verunsichert von dem Gespräch.
Bevor es zu einer Sanktion kommt muss erst mal eine Anhörung stattfinden. Wenn sie begründen kann, also eine Begründung die vom JC anerkannt wird, warum sie nicht erschienen ist dann gibt es auch keine Sanktion. (auch im Anhang nachzulesen.)

Einer der wenigen Vorteile beim BG ist auch das sie den Termin nachholen kann dann sollte das JC auch auf eine Sanktion verzichten. Also einfach ihre "Wahrheit" vs der Realität.
Quelle im Anhang! Seite 52/53
Zitat6Minderungen nach den Sätzen 1 bis 3 sind aufzuheben, sobald
erwerbsfähige Leistungsberechtigte diese Pflichten erfüllen oder sich nachträglich ernsthaft
und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen. 7Abweichend von den
Sätzen 1 bis 3 gelten bei Pflichtverletzungen nach § 31 Absatz 2 Nummer 3 in Fällen einer
Sperrzeit bei Meldeversäumnis nach § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Dritten Buches die
Rechtsfolgen des § 32.

MfG FN
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 02. Juli 2024, 16:28:57
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2024, 12:16:44Mit Antragstellung ist sie verpflichtet solche Termine wahrzunehmen.
Die Logik erschließt sich mir nicht.
In der RFB steht "In der Zeit, in der Sie Bürgergeld beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, (...)"
Ich verstehe das genauso wie sie: Solange die Leistungen nicht bewilligt wurden und kein Geld auf dem Konto eingegangen ist, besteht kein Leistungsbezug und damit auch keinerlei Verpflichtung Termine und Maßnahmen wahrzunehmen. Und wie ich mitbekommen habe, will der SB sie direkt in eine Maßnahme stecken.
Welchen Sinn macht es, diese ggf. wahrzunehmen, obwohl das JC seiner Leistungspflicht nicht nachkommt? Es kann ja sein, dass sie einen Ablehnungsbescheid erhält. Und dann? :nea:

Vielen Dank, FN!
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2024, 15:20:47Bevor es zu einer Sanktion kommt muss erst mal eine Anhörung stattfinden. Wenn sie begründen kann, also eine Begründung die vom JC anerkannt wird, warum sie nicht erschienen ist dann gibt es auch keine Sanktion.
Dann bin ich gespannt, ob die Begründung von oben denen reicht.

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2024, 15:20:47Einer der wenigen Vorteile beim BG ist auch das sie den Termin nachholen kann dann sollte das JC auch auf eine Sanktion verzichten.
Sie hat am Telefon direkt um einen neuen Termin gebeten. Reicht das aus?

Gebe das erstmal alles so weiter. Sie ist sehr dankbar für eure Hilfe (und ich auch)!  :sehrgut:
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2024, 17:04:26
talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 02. Juli 2024, 16:28:57Die Logik erschließt sich mir nicht. In der RFB steht "In der Zeit, in der Sie Bürgergeld beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, (...)"
Das war einmal so.
Es wurde vor (wievielen weiß ich nicht) Jahren  geändert.
Eine der Begründungen mit Antragstellung unterliegt man den Pflichten des SGB 2. Diese werden auf den Monatsersten zurück bewilligt und deswegen hat man sich auf Aufforderung zu melden.

Zitat von: talokatel823 am 02. Juli 2024, 16:28:57Dann bin ich gespannt, ob die Begründung von oben denen reicht.
Liegt am SB und seiner Arbeitsweise und internen Anweisungen.
Aber dadurch:
Zitat von: talokatel823 am 02. Juli 2024, 16:28:57Sie hat am Telefon direkt um einen neuen Termin gebeten. Reicht das aus?
das es telefonisch war kann man nicht sagen ob es ausreicht. Ist ja nicht schriftlich nachweislich und wer weiß was in die Akte eingetragen wurde. Telefon immer vermeiden!
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)

MfG FN
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 13:53:08
Leider tut das JC immer noch was es kann, um die Antragsbewilligung von ihr in die Länge zu ziehen.  :wand:
Stand der Dinge ist jetzt:
Anlage HG hat sich erledigt, stattdessen wurde Anlage VE vollständig ausgefüllt verlangt. Die Uneinsichtigkeit der SB hat allein schon einen Monat unnötig Zeit gekostet.
Die geforderte Anlage VE hat sie daraufhin nochmal (das erste Mal hat sie diese mit dem Erstantrag abgeschickt) eingereicht: Alle Punkte unter ihren Daten hat sie durchgestrichen und am Ende unterschrieben. Genau so, wie es richtig ist, denn es lebt niemand in ihrem Haushalt.

Das SG hat leider auch noch nichts entschieden. Das JC beantragt die Ablehnung des Eilantrages und behauptete gegenüber dem SG, dass sie mit einer anderen Person in einem Haushalt lebe und deswegen das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft geprüft werden müsse. Dazu wäre die Anlage VE nötig, die nicht vorläge.
Absolut dreiste Lügen, die sie mit einer Stellungnahme an das SG direkt richtigstellte und die Dringlichkeit erneut verdeutlichte.
Nun muss sie wieder auf eine Antwort warten, während ihr Schuldenberg immer größer wird.
Gesundheitliche/psychische Probleme kommen bei ihr nun auch noch dazu.

Die Krönung des Ganzen kam mit dem aktuellsten Schreiben des JC (siehe Bild im Anhang).
Würde sie das so machen, wie das JC es verlangt, würde sie bewusst Falschangaben machen.
Egal wie oft sie in ihren Schreiben erklärt, dass es eine WG ist und kein gemeinsamer Haushalt besteht, es wird nicht locker gelassen.
Ich kann meinen Zorn über diese Praktik und Ignoranz nicht in Wort fassen. Es wird mit Menschenleben gespielt und niemand von diesen Unmenschen wird dafür zur Rechenschaft gezogen!  :wand:

Ich konnte ihr nur noch Raten sich dringend an einen Anwalt zu wenden und durchzuhalten. Sie tut mir so leid.  :sad:
Zum Glück hat sie Freunde und Familie, die für sie da sind.

Ich habe hier in einem anderen Bereich gelesen, dass man Strafanzeige und -antrag wegen
§ 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen)
§ 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen)
§ 339 StGB Rechtsbeugung
§ 340 StGB Körperverletzung
stellen könnte (oder zumindest damit drohen). Wäre sowas in diesem Fall sinnvoll?

MfG
talokatel
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2024, 14:31:31
talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 13:53:08Das SG hat leider auch noch nichts entschieden.
Wann hat sie die Klage eingereicht?

Dass das JC schreibt was es schreibt ist klar sonst würden sie Ihr ja Recht geben.

Zitat von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 13:53:08Ich konnte ihr nur noch Raten sich dringend an einen Anwalt zu wenden und durchzuhalten.
Da muss sie aber sehr gut suchen und sollte immer darauf achten das der RA sich mit SGB 2 auskennt, noch besser darauf spezialisiert ist. Wird deutschlandweit nicht allzu viele geben da verdient man sein Geld sehr schwer im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten.

Zitat von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 13:53:08Zum Glück hat sie Freunde und Familie, die für sie da sind.
Für alles was sie sich leiht sollte sie einen Beispiele für einen Darlehensvertrag  (http://hartz.info/index.php?topic=1790.msg13947#msg13947) bzw
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0) machen, sonst geht das mit der Unterstützungsvermutung weiter. Und zusätzlich werden die Gelder uU noch als Einkommen angerechnet.

Zitat von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 13:53:08stellen könnte (oder zumindest damit drohen). Wäre sowas in diesem Fall sinnvoll?
das steht in der Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) soweit ich es im Kopf habe, vllt. habe ich es sogar hier eingestellt.

Ob es sich jetzt noch lohnt kann ich mir nicht vorstellen da schon das SG involviert ist. Beim Widerspruch, bzw. den Schreiben die sie hinterhergeschickt hat, wäre es sinnvoller gewesen.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 15:27:07
Danke, FN!

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2024, 14:31:31Wann hat sie die Klage eingereicht?
Direkt nachdem ich ihr dazu geraten hatte, also in der ersten Juli-Woche.

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2024, 14:31:31Für alles was sie sich leiht sollte sie einen Beispiele für einen Darlehensvertrag bzw Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung machen, sonst geht das mit der Unterstützungsvermutung weiter. Und zusätzlich werden die Gelder uU noch als Einkommen angerechnet.
Richtig, und das macht sie bereits, da die Leute das Geld auch wiederhaben wollen.

Bekommt sie vom JC die Beiträge erstattet, wenn sie die Krankenkasse übergangsweise privat zahlen muss, um weiterhin krankenversichert zu sein?

Ich hoffe, dass das SG da endlich zu ihren Gunsten entscheidet und das JC zur vorläufigen Zahlung verurteilt.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2024, 17:08:47
talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 15:27:07Direkt nachdem ich ihr dazu geraten hatte, also in der ersten Juli-Woche.
Dann sind jetzt zwei Wochen vergangen wenn es am Fr. den 05. war. Ein WE dazwischen das nächste steht vor der Tür.
Wenn das SG nicht trödelt sollte eigt. demnächst eine Entscheidung anstehen.
Wenn sich bis spätestens nächsten Freitag noch nicht ergeben hat würde ich am darauffolgenden Montag den 22. beim SG eine Sachstandanfrage stellen.
Begründung kommt darauf an ob sie genug Schonvermögen hat,
der VM Schwierigkeiten macht oder ob
eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.

Zitat von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 15:27:07Bekommt sie vom JC die Beiträge erstattet, wenn sie die Krankenkasse übergangsweise privat zahlen muss, um weiterhin krankenversichert zu sein?
Ja bekommt sie.

MfG FN
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juli 2024, 18:50:14
Zitat von: talokatel823 am 19. Juli 2024, 15:27:07Bekommt sie vom JC die Beiträge erstattet, wenn sie die Krankenkasse übergangsweise privat zahlen muss, um weiterhin krankenversichert zu sein?

Sie bekommt die Beiträge erstattet, wenn das Jobcenter sie rückwirkend bei der KV anmeldet. Aber nicht vom Jobcenter sondern auf Antrag von der Krankenkasse.
Titel: Aw: Definition von HG wird ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Juli 2024, 16:20:08
talokatel823

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2024, 17:08:47Wenn sich bis spätestens nächsten Freitag noch nicht ergeben hat würde ich am darauffolgenden Montag den 22. beim SG eine Sachstandanfrage stellen.
Sorry da hat sich ein Leichtsinnsfehler eingeschlichen. Gemeint war der 29. Sollte aber am Text erkennbar sein.

MfG FN