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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: chrisi01 am 19. Juni 2024, 17:46:43

Titel: Totalsanktion Arbeitsgelegenheit
Beitrag von: chrisi01 am 19. Juni 2024, 17:46:43
Hallo,

Zählt eigentlich eine Zuweisung in eine öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheit im Rahmen der neuen Totalsanktion mit oder nicht?

Gruß
Titel: Aw: Totalsanktion Arbeitsgelegenheit
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juni 2024, 18:06:49
Die Zuweisung selbst kann nicht da reinfallen, ggf. aber die (unbegründete) Ablehnung der Zuweisung.
Titel: Aw: Totalsanktion Arbeitsgelegenheit
Beitrag von: Harald53 am 20. Juni 2024, 01:19:06
Zitat von: chrisi01 am 19. Juni 2024, 17:46:43Hallo,
Zählt eigentlich eine Zuweisung in eine öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheit im Rahmen der neuen Totalsanktion mit oder nicht?
Gruß
Nein, die neu eingeführten "Totalsanktionen" greifen nur wenn du mutwillig ein vorliegendes konkretes Arbeitsangebot (sprich Arbeitsvertrag) ablehnst.
Das dir unterbreitete Arbeitsangebot muss außerdem existenzsichernd sein, dass heißt du musst mindestens soviel verdienen, dass du mit der Arbeit komplett aus dem Leistungsbezug rausfällst.

Die "Totalsanktionen" greifen nicht bei Ausbildungsplätzen, geförderten Arbeitsplätzen sowie Maßnahmen der Jobcenter.
Titel: Aw: Totalsanktion Arbeitsgelegenheit
Beitrag von: jens123 am 21. Juni 2024, 20:27:35
Nein. Eine Arbeitsgelegenheit ist kein Arbeitsverhältnis, auf mehreren (rechtlichen) Ebenen.