Hallo Zusammen,
Ich habe unsere NK-Abrechnung für 2023 erhalten mit einer Nachzahlung von etwas über 200€.
Frage: im Jahr 2023 erhielten wir durchgehend Leistungen vom JC bis Mai 2024. Seit diesem Monat (Juni) gehe ich nun wieder arbeiten.
Kann ich diese NK-Abrechnung noch ans JC einreichen, weil sie sich ja auf 2023 bezieht und wir da Leistungen erhalten haben?
Danke.
Wenn du im Juni noch Leistungen bekommst, dann ja.
Oder dein Gehalt ist so niedrig, dass dadurch ein zusätzlicher Anspruch entstehen kann.
Wann kam denn die BK Abrechnung im Juni und dein erstes Gehalt auch?
Die NK-Rechnung trägt das Datum 17.06. und mein Vermieter hat es am 18.06. in den Briefkasten geworfen.
Jetzt im Juni bekomme ich keine Leistungen mehr, wegen des Arbeitsantritts. Habe für diesen Monat ein Übergangsdarlehen und mein erstes Gehalt kommt er am Ende des Monats.
Wenn dein Gehalt abzüglich Freibeträge niedriger ist als dein normaler BG Anspruch plus Nebenkostenabrechnung, dann hast du für Juni noch Anspruch und die NK-Abrechnung wird übernommen. Ansonsten leider nicht