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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 23. Juni 2024, 22:09:54

Titel: Bescheid Erstellung Sozialamt Pflegegeld
Beitrag von: Bimimaus5421 am 23. Juni 2024, 22:09:54
Hallo , ich habe eine Verständnis Frage .
Der Bescheid beim Sozialamt wird der doppelte Regelsatz berechnet und dann das Einkommen sprich die Rente gegengerechnet so das ein höhrer Pflegegeld Betrag rauskommt

Hat ein Sozialhilfeempfänger Anspruch auf höheres Pflegegeld ? Gibt es da andere Regeln als bei der Pflegeversicherung ?
Titel: Aw: Bescheid Erstellung Sozialamt Pflegegeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. Juni 2024, 17:35:45
Bimimaus5421

Zitat von: Bimimaus5421 am 23. Juni 2024, 22:09:54Hat ein Sozialhilfeempfänger Anspruch auf höheres Pflegegeld ? Gibt es da andere Regeln als bei der Pflegeversicherung ?
Meines Wissens nach ist das gestaffelt je nach Pflegestufe und gilt für alle gleich.
Ob es allerdings im SGB 12 angerechnet werden darf das weiß ich nicht.

MfG FN
Titel: Aw: Bescheid Erstellung Sozialamt Pflegegeld
Beitrag von: hko am 25. Juni 2024, 14:05:58
Grundsicherung bzw. Bürgergeld sind beim Sozialamt gleich hoch wie beim JC. Das hat nichts mit Pflegegeld zutun. Falls Pflegegeld wegen einer Pflegestufe 2 oder höher gezahlt wird, kommt das von der Krankenkasse und darf nirgends angerechnet werden, also weder vom JC noch vom Sozialamt noch vom Finanzamt.

Gruß hko
Titel: Aw: Bescheid Erstellung Sozialamt Pflegegeld
Beitrag von: Bimimaus5421 am 01. Juli 2024, 13:08:17
Zitat von: hko am 25. Juni 2024, 14:05:58Grundsicherung bzw. Bürgergeld sind beim Sozialamt gleich hoch wie beim JC. Das hat nichts mit Pflegegeld zutun. Falls Pflegegeld wegen einer Pflegestufe 2 oder höher gezahlt wird, kommt das von der Krankenkasse und darf nirgends angerechnet werden, also weder vom JC noch vom Sozialamt noch vom Finanzamt.

Gruß hko
Das meinte ich nicht das es angerechnet werden darf und nein wer Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bekommt der bekommt da das pflegegeld und nicht von der krankenkassen bzw pflegekasse .

Meine Verständnis Frage war das bei der Einkommensberechnung vom Sozialamt der doppelte Rl gerechnet wird und als Einkommen natürlich die Rente gegengerechnet wird und dadurch ein höheres pflegegeld rauskommt ,aber in der Berechnung den gleichen pflegegeld zb 573 euro da steht als z.b 650 euro bei der Berechnung und meine Frage ist hat nun der Sozialhilfeempfänger Anspruch auf höheeres Pflegegeld oder weiß die Behörde nicht wie sie sonst den Bescheid erstellen sollen ?
Titel: Aw: Bescheid Erstellung Sozialamt Pflegegeld
Beitrag von: hko am 02. Juli 2024, 09:28:55
Hallo Bimimaus5421,

ich wusste nicht, dass auch das Sozialamt Pflegegeld zahlen könnte.
Ich habe jetzt gefunden:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/sozialhilfe-wann-sich-das-sozialamt-an-pflegekosten-beteiligt-55159

Ich habe aber nichts darüber gefunden, dass das Sozialamt den doppelten Rl rechnen muss.
Vielleicht kennt sich aber jemand hier im Forum damit besser aus.

Gruß hko