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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulNRW am 25. Juni 2024, 00:24:43

Titel: Jemand Erfahrung mit Überschneidungen von Leistungsminderungen Stufe 2 und 3?
Beitrag von: PaulNRW am 25. Juni 2024, 00:24:43
Hallo zusammen,

wie verhält es sich eigentlich mit den Überschneidungsmonaten bei Leistungsminderungen? Hat da wer Erfahrung mit? Anbei mal eine Grafik, der Einfachheit halber nur mit Minderungen für Stufen 1-3, ohne Meldeversäumnisse, die immer 10 Prozent haben.

Wie wird verfahren?

Variante/Beispiel 1:

Stufe 2 und Stufe 3 können nur nacheinander abgegolten werden, da die Höchstgrenze ja 30 Prozent ist, jede Minderung wird immer voll abgeleistet pro jeweiligen Monat.


Variante/Beispiel 2:

Stufe 2 kann verhängt werden und die restlichen "freien" 10 Prozent können schon mal mit der Abbezahlung von Stufe 3 genutzt werden. Ist Stufe 2 vorbei wird dann Stufe 3 hochgefahren und abgezahlt.

Variante/Beispiel 3:

Stufe 2 kann verhängt werden, Stufe 3 parallel dazu auch, aber in den Monaten 1 und 2  von Stufe 3 ist nur ein kleiner Teil fällig, der Rest verfällt, Monat 3 von Stufe 3 ist dann wieder voll fällig.


Ich hoffe, die Grafik veranschaulicht das ein wenig.

Alle drei Varianten lassen nur maximal 30 Prozent Sanktionen pro Monat zu. Die Frage ist halt, wie die "freien 10 Prozent" bei Stufe 2 genutzt werden, wenn auch Stufe 3 im Raum steht.


Danke Euch.
Titel: Aw: Jemand Erfahrung mit Überschneidungen von Leistungsminderungen Stufe 2 und 3?
Beitrag von: 180 am 25. Juni 2024, 06:27:39
Das entscheidet der SB auf Basis der totalen Willkür, wie er die Sanktionen verhängt.
Er hat 6 Monate Zeit ab Tatzeitpunkt.

Ist er fies, macht er sich Gedanken wie er möglichst alle Sanktionen voll durchsetzen kann. Hat er keinen Überblick über die Akte oder ist nett (eigentlich ein Widerspruch wenn er sanktioniert), dann verhängt er die gleichzeitig, was dann durch die 30% limitiert wird.
Titel: Aw: Jemand Erfahrung mit Überschneidungen von Leistungsminderungen Stufe 2 und 3?
Beitrag von: PaulNRW am 25. Juni 2024, 10:41:16
Zitat von: 180 am 25. Juni 2024, 06:27:39Hat er keinen Überblick über die Akte oder ist nett (eigentlich ein Widerspruch wenn er sanktioniert), dann verhängt er die gleichzeitig, was dann durch die 30% limitiert wird.


Das hieße dann Beispiel 3? Für die dreimonatige Minderung von jeweils 30 Prozent wird dann "nur" 10 Prozent / 10 Prozent / 30 Prozent daraus? Der Rest geht "verloren", "dank" Überschneidung?