Hallo,
habe heute Termin beim Gesundheitsamt gehabt, wegen Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Neben der Erlaubnis bei Ärzten Diagnosen etc einzuholen, die ich natürlich erteil habe, wurde die Unterschrift verlangt zwecks Weitergabe sämtlicher Daten einschließlich der Krankheitsbezeichnung, an das JC zu bestätigen und auf den Widerspruch zu verzichten.
Die Unterschrift habe ich verweigert. Darauf hin bat der Amtsleiter zum Gespräch, meinen Mann habe ich zu diesem Als Beistand mitgenommen.
Der Amtsleiter vom Gesundheitsamt teilte mit das die Unterschrift nicht verweigert werden kann, da ansonsten die Untersuchung nicht stattfindet, die Daten müssen weitergegeben werden.
Auf den Einwand meines Mannes das lediglich das Leistungsbild Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme weitergeben werden dürfen, wurde der Mann absolut patzig und richtig asozial, er spräche mit mir und nicht mit ihm, was er zu sagen hätte interessiere ihn nicht.
Meine Mitteilung das ich mir keinen Zettel auf die Stirn klebe mit meinen Krankheiten quittierte er mit "dann findet die Untersuchung nicht statt, es gibt jetzt bestimmt Sanktionen, ist nicht mein Problem, und jetzt raus hier" Original Wortlaut!
Mein Mann hat dann auf die unangemessene Tonart hingewiesen, und um die Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Diagnosen, etc....er plärrte nur weiter mit den Armen in den Hüften!!!....raus hier, ich habe Hausrecht, Frau XY rufen sie den Sicherheitsdienst.
In der Rechtsmittelbelehrung ist ebenfalls aufgeführt " sollten sie die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse verweigern, kann ich die Leistungen entziehen oder versagen.
Ich habe mich nicht verweigert, ganz im Gegenteil, aber ich verweigerte, aus meiner Sicht zurecht die Weitergabe der Diagnosen, Erkrankungen etc.
Es handelt sich im Übrigen um eine Optionskummune.
Wie soll ich jetzt am sinnigsten vorgehen, ich nehme an die Zahlung (morgen) wird nicht geleistet, gerne würde ich das Gesundheitsamt auch in seine Schranken weisen, und sie "zwingen" mich zu untersuchen und die gesetzlichen Vorgaben und Rechte einzuhalten, jemand ne Idee?
LG
Pumalady
Wer hat die Untersuchung veranlasst bzw. beauftragt, das Jobcenter?
Ja der Landkreis, Abteilung Jobcenter
Sofort den zuständigen Datenschutzbeauftragten anschreiben bzw. telefonisch kontaktieren
die sind meistens sehr schnell und effektiv.
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen könnte auch nicht schaden.
Zitat von: Ronald BW am 26. Juni 2024, 12:18:41Sofort den zuständigen Datenschutzbeauftragten anschreiben bzw. telefonisch kontaktieren
die sind meistens sehr schnell und effektiv.
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen könnte auch nicht schaden.
Achja, der Datenschutzbeauftragte, der kein Problem darin sieht das die Leiterin des Sachbereichs Jobcenter gleichzeitig Leiter des Ordnungsamtes ist, die mal eben Daten abgleicht und der Datenschutzbeauftragte darin genau kein Problem sieht, vergebene Liebesmüh....
Du wirst nicht so viel Auswahlmöglichkeiten haben um dein Recht durchzusetzen.
Ich habe mit den Datenschutzbeauftragten der Länder immer gute Erfahrungen gemacht.
Lade doch erst mal die Unterlagen hoch, was da überhaupt zu unterzeichnen ist und an wen, was weitergegeben wird, bevor du es dir anmaßt, jemanden in die Schranken zu verweisen.
Zitat von: malsumis am 26. Juni 2024, 15:26:44Lade doch erst mal die Unterlagen hoch, was da überhaupt zu unterzeichnen ist und an wen, was weitergegeben wird, bevor du es dir anmaßt, jemanden in die Schranken zu verweisen.
aber gerne doch, ich neige grundsätzlich nicht zur Anmaßung, scheint bei dir jedoch Grundausstattung zu sein, hier bitte schön:
Und nein, durchstreichen war nicht möglich, explizit Weitergabe aller Daten/Diagnosen etc.
Ist doch glasklar du kannst widersprechen die übermitteln die erlaubten Daten die ausreichen und gut.
Der Rauswurf war also völlig daneben.
Du hast richtig gehandelt, ich unterschreibe so etwas auch nie.
Zitat von: Pumalady50 am 26. Juni 2024, 11:20:58heute Termin beim Gesundheitsamt gehabt, wegen Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Seit wann ist denn da das Gesundheitsamt dafür zuständig?
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. Juni 2024, 17:19:51Zitat von: Pumalady50 am 26. Juni 2024, 11:20:58heute Termin beim Gesundheitsamt gehabt, wegen Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Seit wann ist denn da das Gesundheitsamt dafür zuständig?
Optionskommune da ist das so.
Pumalady50
Zitat von: Pumalady50 am 26. Juni 2024, 17:39:15Optionskommune da ist das so.
Ja das ist typisch O.-Kommune.
Datenschutz dann unter Umgehung direkt an den Bürgermeister oder Landrat. Oder Regierungspräsident.
Lesestoff: im Anhang (von Ottokar)
die inhaltlichen Links falls sie nicht weiterleiten:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB2_8R0
siehe dazu auch hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB2_8R4
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MfG FN