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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pyramus am 28. Juni 2024, 15:40:25

Titel: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 28. Juni 2024, 15:40:25
Hallo hallo,
ich bin neu hier und habe eine Situation zu der ich Online leider nichts finden konnte. Auch nicht auf den Seiten und informationen des Arbeitsamtes oder Jobcenters.

Ich beziehe Bürgergeld, bin nebenbei selbstständig tätig und bereite gerade meine abschließende EKS für die ersten 6 Monate vor. Ich mache das mit einer Software, damit ich einen guten Überblick habe und leicht Nachtragungen machen kann, da die 6 Monate ja auch noch nicht um sind und ich nächste Woche erst meine Weiterbewilligung beantragen muss inkl. der vorläufigen EKS für die nächsten 6 Monate.

Dabei ist mit etwas aufgefallen.
Wenn mein Gewinn hoch genug ist, bekomme ich ja Abzüge, was ja auch Sinn ergibt.
Aber wenn meine Betriebsausgaben hoch sind, bekomme ich zwar volle Leistung vom JC, aber die negativen Betriebsausgaben werden nicht in den nächsten Monat übernommen.

Bsp. Ich bin im 4. Monat meiner Bewilligung und kaufe Ware für 1000€ ein. Bis Ende des 6. Monats habe ich erst nur 800€ eingenommen, also eine negative Bilanz von 200€.
Jetzt fängt der 1. Monat der Weiterbewilligung an und alle Einnahmen werden sofort als Gewinne angerechnet, obwohl ich ja EIGENTLICH noch eine negative Bilanz von 200€ habe. Ergo werden mir die Leistungen früher gekürzt als es sein sollte, da die negativen 200€ aus dem 1. Halbjahr nicht gegen gerechnet werde.

Das ist unfair. Gibt es da eine Lösung?

Danke und liebe Grüße,

Pyramus

Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Sheherazade am 28. Juni 2024, 16:55:09
Das ist nicht unfair, sondern schlecht kalkuliert. Du hast scheinbar dein Steuerjahr im Kopf bei der Kalkulation. Davon solltest du dich verabschieden solange du ergänzend Bürgergeld beziehst, denn hier gilt jeder vorläufige Bewilligungszeitraum nur 6 Monate.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 28. Juni 2024, 17:24:18
Ja deswegen ist es ja unfair, da jeder Unternehmer im Steuerjahr denkt und nicht im 6 Monate Bewilligungszeitraum. Ich könnte ja auch nur für 400€ Waren kaufen, aber wenn die schneller verkauft ist, dann habe ich nichts, wenn die 6 Monate noch nicht um sind, außer kosten. Zudem bedeutet ein kleinerer Wareneinkauf höhere Versandkosten pro Wareneinheit.

Interessant ist, das eine 12 Monatige EKS möglich ist, aber nur bei Saison betrieben.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 28. Juni 2024, 18:47:07
Zitat von: Sheherazade am 28. Juni 2024, 16:55:09Das ist nicht unfair, sondern schlecht kalkuliert. Du hast scheinbar dein Steuerjahr im Kopf bei der Kalkulation. Davon solltest du dich verabschieden solange du ergänzend Bürgergeld beziehst, denn hier gilt jeder vorläufige Bewilligungszeitraum nur 6 Monate.

Mal davon abgesehen, das so wie du es ausdrückst eine schlechte Kalkulation dann mein eigenes verschulden ist, kann das gleich auch mit unvorhergesehenen Kosten passieren.

Im 5. Monate vor Ende der Bewilligung geht das Betriebsauto kaputt. Reperaturkosten 2000€. Gewinn mindert sich auf -1000€. im 6. Monat erwirtschafte ich glücklicher weise noch 500€ aber habe immer noch -500€ die nicht in den nächsten 6 Monate Zyklus eingerechnet werden. Das ist unfair.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Sheherazade am 28. Juni 2024, 19:11:50
Wenn nach 6 Monaten nur 2000€ Gewinn bleiben, also im Durchschnitt ca. 333€ im Monat (knapp oberhalb des Freibetrages), muss man seinen Kalkulationsrahmen eben verkleinern. Und ja, solche unverhersehbaren Kosten können entstehen, dafür hat man als Unternehmer ausserhalb des Bürgergeldbezuges Rücklagen gebildet.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 28. Juni 2024, 19:18:29
Zitat von: Sheherazade am 28. Juni 2024, 19:11:50Wenn nach 6 Monaten nur 2000€ Gewinn bleiben, also im Durchschnitt ca. 333€ im Monat (knapp oberhalb des Freibetrages), muss man seinen Kalkulationsrahmen eben verkleinern. Und ja, solche unverhersehbaren Kosten können entstehen, dafür hat man als Unternehmer ausserhalb des Bürgergeldbezuges Rücklagen gebildet.

Danke für deine Antwort. Ich bin aber nicht außerhalb des Bürgergeldbezuges und habe daher keine Rücklagen.
Also ist meine Lage immer noch unfair. Ich werde einen Termin anfordern und das Thema direkt ansprechen, vielleicht gibt es eine Lösung die hier keiner weiß.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 29. Juni 2024, 23:04:15
Falls es jemanden Interessiert, ich habe mehrere Stunden recherschiert und herausgefunden, dass ich durch ein Darlehen während des ersten Bewilligungszeitraumes meine Verluste kompensieren kann und in den Zweiten Bewilligungszeitraum sozusagen mitnehme, da ich ab dem zweiten BWZ die Raten abzahle, welche als Betriebsausgaben zählen.

LG
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Hamburger 171189 am 30. Juni 2024, 00:45:34
Das ist sehr interessant :bye:

Danke von einem Aufstocker
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Ronald BW am 30. Juni 2024, 06:50:04
Benko ist unter uns.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 30. Juni 2024, 13:14:48
Zitat von: Hamburger 171189 am 30. Juni 2024, 00:45:34Das ist sehr interessant :bye:

Danke von einem Aufstocker

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf

Zu Abschnitt 7 Darlehen
Darlehen sind alle Zahlungseingänge, für die eine Rückzahlungsverpflichtung eingegangen wurde, also auch Zahlungen von
Verwandten oder Freunden. Bei betrieblichen Darlehen legen Sie bitte als Nachweis den entsprechenden Darlehensvertrag
vor (persönliche Daten des Darlehensgebers sind zu schwärzen). Bei Darlehen von Verwandten oder Bekannten weisen Sie
bitte die Höhe, den Zahlungseingang und die Rückzahlungsverpflichtung nach. Dies kann in einfachster Form erfolgen.
Darlehen und die damit getätigten Ausgaben fließen nicht in die Gewinnermittlung ein, wohl aber die Beträge, die zur Tilgung
des Darlehens eingesetzt werden sowie die für das Darlehen anfallenden Schuldzinsen. Diese sind als Betriebsausgabe
anzuerkennen. Solche Ausgaben tragen Sie bitte unter B15 und B16 ein.
Bitte beachten Sie, dass die Betriebsausgaben um einen Betrag bis zur Höhe des aufgenommenen Darlehens vermindert
werden, wenn Sie dieses nicht oder nicht vollständig für eine Investition einsetzen.

Zitat von: Ronald BW am 30. Juni 2024, 06:50:04Benko ist unter uns.


Wer ist Benko?
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: peter_m am 30. Juni 2024, 14:51:43
Zitat von: Pyramus am 30. Juni 2024, 13:14:48Bitte beachten Sie, dass die Betriebsausgaben um einen Betrag bis zur Höhe des aufgenommenen Darlehens vermindert werden, wenn Sie dieses nicht oder nicht vollständig für eine Investition einsetzen.

Du musst das Geld aus dem Darlehen aber wirklich für Investitionen ausgeben, nicht für Waren.
Investitionen liegen dann vor, wenn selbständig nutzungsfähige, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter angeschafft
werden. Die Investitionen sind durch Rechnungen und Kostenvoranschläge zu belegen

Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Ronald BW am 30. Juni 2024, 15:02:19
Theoretisch hört sich deine Theorie bombig an.
Praktikabel ist sie nicht, es ist Jonglage und die Bälle fallen irgendwann runter.
So wie bei Benko, https://de.wikipedia.org/wiki/Ren%C3%A9_Benko
Andererseits das System lebt davon, nimm daran teil, begnüge dich aber nicht mit zwei Euro fuffzig.
Darlehen aufnehmen um Engpässe zu kaschieren, dann Bürgergeld beantragen ist Kokolores.
Wenn dann richtig fett einsteigen so ab 100.000 lohnt der Aufwand
Bedenke aber die Chance nicht Bankrott zu gehen geht gegen null.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 30. Juni 2024, 15:18:18
Zitat von: peter_m am 30. Juni 2024, 14:51:43Du musst das Geld aus dem Darlehen aber wirklich für Investitionen ausgeben, nicht für Waren.
Investitionen liegen dann vor, wenn selbständig nutzungsfähige, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter angeschafft
werden. Die Investitionen sind durch Rechnungen und Kostenvoranschläge zu belegen



Nicht ganz Korrekt. Ja man darf es nicht für Waren verweden. Aber nein ich muss es nicht für Investitionen verwenden. Wenn ich das Darlehen nehme und keine Investition tätige, mindert es halt meine Betriebsausgaben die ich ja bereits hatte.

Zitat von: Ronald BW am 30. Juni 2024, 15:02:19Theoretisch hört sich deine Theorie bombig an.
Praktikabel ist sie nicht, es ist Jonglage und die Bälle fallen irgendwann runter.
So wie bei Benko, https://de.wikipedia.org/wiki/Ren%C3%A9_Benko
Andererseits das System lebt davon, nimm daran teil, begnüge dich aber nicht mit zwei Euro fuffzig.
Darlehen aufnehmen um Engpässe zu kaschieren, dann Bürgergeld beantragen ist Kokolores.
Wenn dann richtig fett einsteigen so ab 100.000 lohnt der Aufwand
Bedenke aber die Chance nicht Bankrott zu gehen geht gegen null.

1. Es geht hier um 500€.

2. Ich habe nie davon gesprochen mit einem Darlehen ins Bürgergeld zu gehen, ich spreche von einer Situation in der man sich während der Bezüge Selbststänsig macht. Da ist es normal, dass man im ersten Bewilligungszeitraum seine Investitionen und Ausgaben nicht zu 100% deckt und sofort Gewinn macht, es sei denn man hat gar keine Kosten und bietet eine Dienstleistung an, für die man keine Arbeitsmaterialien braucht.

Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Ronald BW am 30. Juni 2024, 15:51:48
Wenn du 500€ als Unternehmer nicht nebenher mal ausgleichen kannst fehlt dir das Unternehmergen.
Davon leben kannst du nur wenn du die Zahlen die ein Privathaushalt benutzt verzehnfachst.
Alles andere funktioniert nicht.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 30. Juni 2024, 16:00:11
Zitat von: Ronald BW am 30. Juni 2024, 15:51:48Wenn du 500€ als Unternehmer nicht nebenher mal ausgleichen kannst fehlt dir das Unternehmergen.
Davon leben kannst du nur wenn du die Zahlen die ein Privathaushalt benutzt verzehnfachst.
Alles andere funktioniert nicht.

blabla
Troll wen anders.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Ronald BW am 30. Juni 2024, 16:16:40
Darf ich mal fragen wie viele Firmen du schon hattest oder ist das dein erster Versuch.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Jo am 30. Juni 2024, 21:05:30
@Pyramus

Es genügt nicht sich selbständig zu machen (kostet 30 Euro für den Gewerbeschein oder so - zumindest früher)
und zu glauben das "BG-Loch" auffüllen zu können.
Da kommt noch ein bisserl mehr auf dich zu.
Es geht nicht um unfair (Trump lässt grüßen) sondern um die Gesetzeslage. Wie du diese Regelungen empfindest interessiert nicht. Akzeptieren und anpassen oder umorientieren.

Und als beleidigte Leberwurst patzig werden hilft nun auch nicht.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: peter_m am 01. Juli 2024, 10:16:56
Zitat von: Pyramus am 30. Juni 2024, 15:18:18Nicht ganz Korrekt. Ja man darf es nicht für Waren verweden. Aber nein ich muss es nicht für Investitionen verwenden. Wenn ich das Darlehen nehme und keine Investition tätige, mindert es halt meine Betriebsausgaben die ich ja bereits hatte.

Wenn das Darlehen aber Deine Betriebskosten mindert, machst Du in diesem Halbjahr Verlust, den Du nicht bezahlt bekommst.
Wenn Du mit dem Darlehen keine Investitionen tätigst, kannst Du auch keine Verluste zwischen zwei Bewilligungszeiträumen hin und herschieben.
Titel: Aw: Bürgergeld EKS Betriebsausgaben
Beitrag von: Pyramus am 01. Juli 2024, 15:52:33
Zitat von: peter_m am 01. Juli 2024, 10:16:56Wenn das Darlehen aber Deine Betriebskosten mindert, machst Du in diesem Halbjahr Verlust, den Du nicht bezahlt bekommst.
Wenn Du mit dem Darlehen keine Investitionen tätigst, kannst Du auch keine Verluste zwischen zwei Bewilligungszeiträumen hin und herschieben.


Wenn ein Darlehen Betriebskosten mindert, mache ich keine Verluste sondern in der EKS Gewinne. Im zweite BZ wird durch die Abzahlung des Darlehens dann mein Gewinn gemindert.

Wie schon gesagt, es geht hier nur darum, Verluste aus dem ersten BZ in den Zweiten zu übertragen, damit ich im zweiten BZ nicht sofort meinen Freibetrag überschreite.