Hi,
ich hab gerade eine gute Frage. Wenn jemand einen bestätigten Umzug hatte und damals die KDU bei 780€ Warm inklusive Gas war. Die Person ist umgezogen, Umzug 2,500 € wurden bezahlt und so weiter.
Wenn diese Person nun in der gleichen Region bleiben will, aber umziehen will. Auf eigen Kosten. Und die KDU sich über die Jahre auf 700€ reduziert haben. Welche gilt dann?
Diese Frage ist bei der Wohnungssuche entscheidend.
PaulHilft
Zitat von: PaulHilft am 28. Juni 2024, 19:59:26Wenn diese Person nun in der gleichen Region bleiben will, aber umziehen will. Auf eigen Kosten. Und die KDU sich über die Jahre auf 700€ reduziert haben. Welche gilt dann?
Beim Umzug ohne Genehmigung im Einzugsbereich des selben JC wird nur die KdUH übernommen die es auch zuletzt gab.
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Damit sollte es also kein Problem geben.
Was für ein unsoziales Land ist es denn? Normalerweise wird alles teurer und dann die KdUH nach unten reduzieren :no:
Da frage ich mich eh ob das mit rechten Dingen zugegangen sein kann.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Juni 2024, 20:07:31Was für ein unsoziales Land ist es denn? Normalerweise wird alles teurer und dann die KdUH nach unten reduzieren :no:
Da frage ich mich eh ob das mit rechten Dingen zugegangen sein kann.
MfG FN
Vielleicht haben sich die KdU durch Sparsamkeit reduziert.
Ich lese nicht heraus, dass das JC gekürzt hat.
Wie oben schon geschrieben, sind zwei Fragen wichtig: 1. ob man innerhalb des Bereiches umzieht, in dem die gleichen KdU gelten und 2. wenn ja, wie hoch die letzte (aktuelle) Gesamtmiete ist/war. Wenn man innerhalb des gleichen Ortes umzieht, darf die neue Miete die alte nicht übersteigen. Falls ja, müsste man das gesondert prüfen lassen. Wenn man an einen Ort mit anderer JC-Zuständigkeit umzieht, gelten die dort ortsüblichen Obergrenzen. Eine Berücksichtigung der alten Miethöhe gibt es in dem Fall nicht.
Deine neue Miete darf also, so wie geschildert, also nicht höher sein als die alte bzw. aktuelle. Eine Bescheinigung der Angemessenheit sollte man zur eigenen Sicherheit trotzdem vom JC einholen, auch wenn diese - genau wie eine "Genehmigung" bei selbstgezahltem Umzug - nicht verpflichtend oder Anspruchsvoraussetzung ist.
Leeres Portemonnaie
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 29. Juni 2024, 00:09:27Vielleicht haben sich die KdU durch Sparsamkeit reduziert.
Den Satz verstehe ich nicht. Kannst du das anders erklären?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2024, 13:11:02Den Satz verstehe ich nicht. Kannst du das anders erklären?
TE schrieb, die Kosten hätten sich reduziert. Entweder VM ist mit der Miete runtergegangen - oder die Nebenkostenvorauszahlungen wurden geringer. Und das kann durch Sparsamkeit passiert sein (oder z.B. durch andere Anbieterauswahl durch VM).
@turbulent
Danke. Genau so meinte ich das.
Zitat von: PaulHilft am 28. Juni 2024, 19:59:26Und die KDU sich über die Jahre auf 700€ reduziert haben. Welche gilt dann?
Ich habe das anders verstanden.
Dann schauen wir mal was PaulHilft dazu schreibt.
MfG FN
@ Fettnäpfchen, es handelt sich um Oldenburg. Dabei möchte ich positiv erwähnen, dass der GAS-Betrag damals 4mal so hoch war. Dieser wurde übernommen. Und dieser ist stark gefallen über die letzten Monate. Negativ kann ich erwähnen, dass die Anpassung der KDU alls 2 Jahre dieses Jahr ausgesetzt wurde.
Da wird sogar über das Thema sprechen, sagt das Urteil vom "Bundessozialgericht Urteil vom 30.01.2019, B 14 AS 24/18 R" nicht deutlich aus, dass die KDU immer übernommen wird. Also umziheen innerhalb des Bereichs bedeutet immer bis zur Grenze suchen. Weil die Freiheit des Menschen gegenüber der Steuersparsamkeit deutlich überwiegt. Und eine KDU von damals hat sich natürlich verändert, so dass immer nur die aktuelle KDU gillt.
Das würde bedeuten, dass die höhere KDU ebenfalls zum Wohle desjenige ebenfalls weiterhin gilt. Weil der Gas vetrag bleibt. EIgentlich ist das eine ser individuelle Frage die meistens zu Gunsten des Bedürftigen fällt.
Heizkosten gehören nicht in die Festlegung der Angemessenheit. Es ist immer nur die Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Nebenkosten) als Grenzwert zu sehen.
Ich hab gerade den verlinkten Ratgeber versucht zu ergooglen. Der ist bei Google nicht einmal aufgelistet. =/
Inhaltlich habe ich den Eindruck, dass er auch etwas veraltet ist.
Nach meinem Wissen ist die KDU das Produkt der durchschnitts Miete für ca. 50qm und der durchschnitts Nebenkosten für solch eine Wohnung und dem durchschnitts Gas-Preis solch eine Wohnung zu heizen.
Das macht auch Sinn, weil zB eine Wohnung umgeben von 4 anderen Wohnungen darüber mit geheizt wird. Die Substand oder die Position der Pohnung macht viel aus. Derjenigt hat eien bessere Substanz, würde dann aber einen deutlichne Betrag weniger vom Träger erhalten. Das geht nicht.
Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:05:42es handelt sich um Oldenburg
Oldenburg Stadt oder Oldenburg Landkreis? Guck mal hier (https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html) nach, dann wirst du sehen, dass die Heizkosten nur eine sehr nebensächliche Rolle bei der Angemessenheit spielen.
Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:16:57Nach meinem Wissen ist die KDU das Produkt der durchschnitts Miete für ca. 50qm und der durchschnitts Nebenkosten für solch eine Wohnung und dem durchschnitts Gas-Preis solch eine Wohnung zu heizen.
Du meinst hier im Faden also schon die ganze Zeit mit "KdU" nicht die Kosten der Unterkunft, sondern das, was die JC an Kosten übernehmen? Es sind also nicht die Kosten gesunken?
Mit "Produkt" meinst Du bestimmt auch nicht wirklich das Produkt, sondern eher eine Summe?
Klar, es können immer alle raten, was Du "bestimmt meinst". Aber leichter ist es, Begriffe zu nutzen, die alle mit derselben Bedeutung kennen. Findest Du nicht?
PaulHilft
Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:05:42dass der GAS-Betrag damals 4mal so hoch war. Dieser wurde übernommen.
da hat Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 30. Juni 2024, 15:12:53Es ist immer nur die Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Nebenkosten) als Grenzwert zu sehen.
Recht.
Die Gesamtangemessenheit kommt erst zum tragen wenn durch die Berechnung die KdUH immer noch angemessen ist.
Sprich sind die NK oder die KM als Einzelposten höher als "erlaubt" heißt das nicht das die Whg. deswegen unangemessen ist.
Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:05:42Negativ kann ich erwähnen, dass die Anpassung der KDU alls 2 Jahre dieses Jahr ausgesetzt wurde.
Dann kann man wenn das JC nicht mitspielt immer noch das SG damit beauftragen dem JC mitzuteilen was genau Sache ist.
Zitat von: PaulHilft am 30. Juni 2024, 15:16:57Nach meinem Wissen ist die KDU das Produkt der durchschnitts Miete für ca. 50qm und der durchschnitts Nebenkosten für solch eine Wohnung und dem durchschnitts Gas-Preis solch eine Wohnung zu heizen.
Schau mal in den Anhang! Praktischerweise sind die darin weiterführenden Links zum BSG Urteil sogar Oldenburg zuzurechnen.
Und ein schlüssiges Konzept hat sich an genaue Vorgaben zu halten. Da habe ich leider nichts abgespeichert.
MfG FN
Zitat von: Sheherazadehier ...
dass die Heizkosten nur eine sehr nebensächliche Rolle bei der Angemessenheit spielen.
Was bedeutet denn in diesem Zusammenhang "Nichtprüfungsgrenze"?
An wen ist die Frage gerichtet und wo ist der Zusammenhang a) zu dem Zitat von mir und b) zum Thread?
Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2024, 17:34:35An wen ist die Frage gerichtet und wo ist der Zusammenhang a) zu dem Zitat von mir und b) zum Thread?
An Dich, da ich Dich zitiert habe.
Dann habe ich den Link aus Deinem Beitrag #11 gelesen, und da stand das drin.
Da ich darüber gestolpert bin, die Frage ... :scratch:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 02. Juli 2024, 21:17:01Dann habe ich den Link aus Deinem Beitrag #11 gelesen, und da stand das drin.
Ich habe jetzt die Eingangsseite von meinem Link noch mehrmals gelesen, ich finde da den Begriff nicht und auch nicht den Zusammenhang.
Zitat von: SheherazadeIch habe jetzt die Eingangsseite von meinem Link noch mehrmals gelesen, ich finde da den Begriff nicht und auch nicht den Zusammenhang.
Manchmal denke ich, das ist Absicht ... oder so.
Der eingestellte Link fordert den Leser praktisch dazu auf, neben dem allgemein gehaltenen Text den für sich selbst zutreffenden Ort anzuklicken, um sich zu informieren. Macht auch Sinn.
Wenn dann was von ... " ...bis zur Nichtprüfbarkeitsgrenze der Heizkosten ..." ... geschrieben steht, in dem weiterführenden Link, dann sehe ich einen direkten Zusammenhang zwischen Deiner Aussage "der Posten Heizkosten spielt gar keine so große Rolle" (von mir jetzt frei wiedergegeben) und der Aussage im Link "Nichtprüfbarkeitsgrenze Heizkosten".
Die Frage jedoch war vor allem, was das überhaupt bedeutet in der praktischen Anwendung für den Hilfeempfänger und die Angemessenheit der KdU und der HK.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 03. Juli 2024, 10:17:21Der eingestellte Link fordert den Leser praktisch dazu auf, neben dem allgemein gehaltenen Text den für sich selbst zutreffenden Ort anzuklicken, um sich zu informieren. Macht auch Sinn.
Wenn dann was von ... " ...bis zur Nichtprüfbarkeitsgrenze der Heizkosten ..." ... geschrieben steht, in dem weiterführenden Link, dann sehe ich einen direkten Zusammenhang zwischen Deiner Aussage "der Posten Heizkosten spielt gar keine so große Rolle" (von mir jetzt frei wiedergegeben) und der Aussage im Link "Nichtprüfbarkeitsgrenze Heizkosten".
Dachte ich mir, dass du dich auf einen speziellen Text aus irgendeiner der vielen örtlichen Angemessenheitsrichtlinien beziehst - da ich aber keine Lust habe, jede dieser Richtlinien durchzulesen, erfordern Fragen zu bruchstückhaften Zitaten nunmal Nachfragen zum ganzen Text. Da ich den immer noch nicht kenne, kann ich deine letzte Frage auch nur wieder mit einer Interpretation beantworten.
ZitatDie Frage jedoch war vor allem, was das überhaupt bedeutet in der praktischen Anwendung für den Hilfeempfänger und die Angemessenheit der KdU und der HK.
In der praktischen Anwendung bedeutet das (wie ich schon schrieb), dass bei der Angemessenheit vorrangig nur auf die Bruttokaltmiete abzustellen ist, Heizkosten werden in der Regel nach Bedarf übernommen.
Leeres Portemonnaie
Ich versuche das mal so zu schreiben wie ich das verstehe. Also keine 100% Garantie das es auch so stimmt. Amtsdeutsch ist halt eine Sprache für sich. :yes:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 03. Juli 2024, 10:17:21"Nichtprüfbarkeitsgrenze Heizkosten".
Die Nichtprüfbarkeitsgrenze ergibt sich aus dem maximalen Wert denn ein JC, vllt. sogar in korrekter Höhe, in seinen Unterlagen hat.
Sind die vom MV/Mietangebot gemachten Angaben, (oder durch großen Verbrauch des Vormieters) zu hoch sind ist die Nichtprüfbarkeitsgrenze überschritten und dann kann das JC ablehnen.
Was wiederum nicht korrekt ist wenn die Gesamtangemessenheit nicht überschritten wird, oder der Mieter einen geringeren Verbrauch angibt/hat bzw seine geringeren Verbrauchswerte nachweisen kann.
Vllt bringt dir aber der Text aus dem Ratgeber mehr deswegen:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatNeben- und Heizkosten
Da der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat und diese somit nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, sind Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret zu hoher Verbrauch durch unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (vgl. BSG Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R).
Eine nur anteilige Übernahme nach angemessener Wohnungsgröße ist ebenfalls unzulässig, da dies eine rechtswidrige Pauschalierung darstellt. Der Hilfebedürftige kann aber im Regelfall seine tatsächlichen Heizkosten nur bis zur Obergrenze aus dem Produkt des Wertes für extrem hohe Heizkosten lt. Heizkostenspiegel mit der angemessenen Wohnfläche (in Quadratmetern) geltend machen (vgl. auch BSG Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R). Zur Bestimmung eines Grenzwertes für den Regelfall einer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizten Wohnung können die im "Kommunalen Heizspiegel" bzw. - soweit diese für das Gebiet des jeweiligen Trägers fehlen - die im "Bundesweiten Heizspiegel" genannten Höchtsbeträge herangezogen werden => http://www.mieterbund.de
Bruttokaltmiete
MfG FN