Hallo zusammen,
Ich würde mal gerne wissen, wie das rechtlich mit Zahlung der Hinterbliebenen- bzw. Witwenrente bei Unverheirateten aussieht, die ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben und ob in diesem Fall adoptierte Kinder vom Gesetz den biologischen gleichgestellt sind. Bekommt der hinterbliebene Partner Witwenrente, wenn man nicht verheiratet war, aber Kinder miteinander hat?
Steht den Kindern in irgendeiner Form eine Art Rente zu? Ich frage für Freunde, die für diese wenigenn spezielle Frage hier nicht registrieren wollten.
Ich danke euch allen recht herzlich im Voraus.
LG SunnyFunny
Als nicht ehelicher hinterbliebener Partner bekommt man keine Witwenrente. Die leiblichen minderjährigen Kinder des/der Verstorbenen können aber auf Antrag Halbwaisenrente erhalten. Ansonsten ist die Rentenversicherung ein guter Anlaufpunkt für weiterführende Infomationen.
Zitat von: Sheherazade am 29. Juni 2024, 13:55:47Die leiblichen minderjährigen Kinder des/der Verstorbenen
auch adoptierte Kinder, denn diese sind den leiblichen Kindern gleichgestellt
Ich weiß, deshalb mein Hinweis für weitere Informationen mal auf der Seite der Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html) nachzuschauen.
Klasse! Dankeschöön! Dann gebe ich das so weiter! :sehrgut: