Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: baracus am 01. Juli 2024, 13:28:05

Titel: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: baracus am 01. Juli 2024, 13:28:05
hatte mal gelesen das nun ab sommer 2024 mieter eigenen tv kabel vertrag abschliessen müssen und das nicht mehr über vermieter läuft , ich hab hochhauswohnung und geh davon aus das dies in den NK war bisher...

nun schau ich wenig TV, würde mir vielleicht gar keinen vertrag zulegen, ich lese aber das dies immer unterschiedlich gehandhabt wird, manche anbieter versiegeln, deaktivieren etc  den anschluss andere nicht, dh im falle das hier vor ort der anschluss NICHT abgeklemmt wird auch ohne eigenen vertrag: dürfte ich den anschluss offiziell nicht nutzen? bzw hätte das sogar eine theoretische rechtliche relevanz wenn ich zb 1-2 x im monat einschalte ?
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Sheherazade am 01. Juli 2024, 13:38:40
Wenn der Anschluß frei ist, also nicht gesperrt, versiegelt oder was weiß ich, machst du dich nicht strafbar, wenn du ihn trotzdem nutzt.

Als ich mein Haus vor fast 30 Jahren gekauft habe, war der Kabelanschluß auch nutzbar obwohl der Vorbesitzer den Anschluß bei der Telekom gekündigt hat. Der Anschluß war immer noch nutzbar als ich das Haus 5 Jahre später wieder verkauft habe. ;-)
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2024, 17:25:45
Zitat von: baracus am 01. Juli 2024, 13:28:05ich hab hochhauswohnung und geh davon aus das dies in den NK war bisher...
Dann frag doch einfach deinen VM, wie das bei euch gemacht wird.

Zitat von: baracus am 01. Juli 2024, 13:28:05dürfte ich den anschluss offiziell nicht nutzen?
Solange nicht abgeschaltet ist, kannst du den Anschluss uneingeschränkt weiter nutzen.
(bei mir mittlerweile schon der 7. Monat)

Will der Anbieter es nicht, muss er eben schneller abschalten.
Auf jeden Fall hat er keinen Anspruch auf Geld von dir, ohne Vertrag.
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: 180 am 01. Juli 2024, 17:57:36
Zitat von: baracus am 01. Juli 2024, 13:28:05manche anbieter versiegeln, deaktivieren etc  den anschluss andere nicht
Je nach Verkabelung innerhalb des Hauses, ist es unmöglich einzelne Wohnungen abzuklemmen.
Und da es keine Pflicht gibt jemandem vom Kabelbetreiber in deine Wohnung zu lassen, kann den niemand versiegeln.

Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2024, 18:20:37
Zitat von: 180 am 01. Juli 2024, 17:57:36ist es unmöglich einzelne Wohnungen abzuklemmen
Natürlich geht das.
Die "alte" Verkabelung gibt es kaum noch, wo das nicht geht.

Zitat von: 180 am 01. Juli 2024, 17:57:36da es keine Pflicht gibt jemandem vom Kabelbetreiber in deine Wohnung zu lassen
Das muss sicherlich noch geklärt werden, da ja Neuland.
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Rotti am 01. Juli 2024, 20:03:54
Zitat von: 180 am 01. Juli 2024, 17:57:36Je nach Verkabelung innerhalb des Hauses, ist es unmöglich einzelne Wohnungen abzuklemmen. Und da es keine Pflicht gibt jemandem vom Kabelbetreiber in deine Wohnung zu lassen, kann den niemand versiegeln
Die werden einen Verteiler im Keller einbauen und die alte Leitung abklemmen und neue Kabel verlegen
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Sensoriker am 03. Juli 2024, 11:03:08
Zitat von: Rotti am 01. Juli 2024, 20:03:54Die werden einen Verteiler im Keller einbauen und die alte Leitung abklemmen und neue Kabel verlegen
Ganz sicher nicht.
Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zum nutzen.
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Rotti am 03. Juli 2024, 15:14:04
Zitat von: Sensoriker am 03. Juli 2024, 11:03:08
Zitat von: Rotti am 01. Juli 2024, 20:03:54Die werden einen Verteiler im Keller einbauen und die alte Leitung abklemmen und neue Kabel verlegen
Ganz sicher nicht.
Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zum nutzen.
also bei uns liegen im Keller ein paar Dutzend Leitungen aus wo unbenutzt sind alte und neuere was die damit vorhaben konnte der von Pyür mir auch nicht sagen er wollte nur wissen wo der Verteilerkasten ist.
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Unwissender am 08. Juli 2024, 10:11:11
Natürlich kann man einzelne Wohnung an oder abklemmen! Ist bei uns im Haus (6 Wohnungen) genauso! Da bin ich der Einzige der noch Kabel hat! Denn vor 6 Jahren fiel der Hausverwaltun ein, auf SAT umzustellen!
Im übrigen: wenn im Mietvertrag Kabelanschluss zugesichert ist, muss der Vermieter diesen auch bereitstellen oder eine neuen Mietvertrag ausstellen! War bei mir auch so, da ich einen privaten Vernmieter habe, wurde mein Kabel nicht abgeklemmt habe mich daraufhin mit dem vermieter geeinigt, das ich selber einen Einzelnutervertrag abschließe und die Kosten dafür von der Miete abziehe! Sonst würde er gegen den Mietvertrag verstoßen!
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2024, 16:05:18
Zitat von: Unwissender am 08. Juli 2024, 10:11:11wenn im Mietvertrag Kabelanschluss zugesichert ist, muss der Vermieter diesen auch bereitstellen
Machen sie doch auch.

Allerdings sind eben diese Kosten jetzt aus den BK raus.
Nun entweder Vertrag selber machen oder lassen.

Zitat von: Unwissender am 08. Juli 2024, 10:11:11Sonst würde er gegen den Mietvertrag verstoßen!
Aber nicht, wenn der Kabelanschluss weiterhin vorhanden ist.
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Unwissender am 09. Juli 2024, 10:14:53
Stimmt, aber nur wenn der Vermieter dann die bisherigen Kosten dafür erstattet!
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 09. Juli 2024, 13:10:07
Warum sollte er das jetzt tun?

Kein VM zahlt dann den Anschluss für die Mieter, war doch schon immer so.
(bis auf wenige Sonderregelungen)
Titel: Aw: kabelfernsehen eigener vertrag
Beitrag von: Unwissender am 10. Juli 2024, 10:07:32
Wenn im Mietvertrag kabelfernsehen vereinbart ist, muss der Vermieter es entweder zur Verfügung stellen, oder den preis dafür erstatten, dann kannd er Mieter selber für kabelfernsehen sorgen!