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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Grandmaster Trash am 02. Juli 2024, 16:00:53

Titel: Anrechnung ausgleichen bei Selbständiger Tätigkeit
Beitrag von: Grandmaster Trash am 02. Juli 2024, 16:00:53
Liebe Nutzer, ich habe seit ca. 1 Jahr neben meinem Bürgergeldbezug ein Kleinunternehmen (Onlinehandel)

Dadurch bekomme ich als Beispiel im letzten halben Jahr auf Berechnungsgrundlage meiner EKS ca. 380€ anstatt des vollen Regelsatzes von 563€.

Das heißt für mich dass ich die fehlenden 183€ in der Theorie von meinen Einnahmen bzw. Umsätzen aus meiner Selbständigen Tätigkeit ausgleichen muss.

Ist das zum einen richtig und viel wichtiger, wie mache ich das.

Zahle ich mir die 183€ als "Gehalt" aus oder mache ich einfach eine Privatentnahme?

Wie macht ihr das, ohne das das Amt Probleme macht.


Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen.
Titel: Aw: Anrechnung ausgleichen bei Selbständiger Tätigkeit
Beitrag von: Ronald BW am 02. Juli 2024, 16:38:39
Das heißt immer Privatentnahme