Liebe Nutzer, ich habe seit ca. 1 Jahr neben meinem Bürgergeldbezug ein Kleinunternehmen (Onlinehandel)
Dadurch bekomme ich als Beispiel im letzten halben Jahr auf Berechnungsgrundlage meiner EKS ca. 380€ anstatt des vollen Regelsatzes von 563€.
Das heißt für mich dass ich die fehlenden 183€ in der Theorie von meinen Einnahmen bzw. Umsätzen aus meiner Selbständigen Tätigkeit ausgleichen muss.
Ist das zum einen richtig und viel wichtiger, wie mache ich das.
Zahle ich mir die 183€ als "Gehalt" aus oder mache ich einfach eine Privatentnahme?
Wie macht ihr das, ohne das das Amt Probleme macht.
Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen.
Das heißt immer Privatentnahme