Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, dass unter Umständen auch ein Teilzeitjob zu Mindestlohnverhältnissen ausreichen würde, um sich vom Bürgergeld bzw. Jobcenter abmelden zu können, da man Wohngeld beantragen könnte?
Beispiel: 20 Stunden / Woche zu Mindestlohn, macht rund 1100 brutto im Monat.
Dazu könnte man dann noch Wohngeld bekommen?
Oder hat das Bürgergeld Vorrang, muss ich also aufstocken oder Aufstocker sein mit den Querelen des Jobcenters oder kann ich dank des Wohngeldes erst einmal irgend eine Teilzeittätigkeit annehmen, von mir aus auch zum Mindestlohn?
Danke.
Hallo,
Aufstockung mit Bürgergeld ist eigentlich immer (deutlich) mehr als Wohngeld, so lange keine Kinder vorhanden sind.
Sobald die Aufstockung vom JC niedriger ist als deine KdU (Miete inklusive aller Nebenkosten) ist es für das JC unmöglich dich zu sanktionieren.
Dann kannst du alle Pflichten komplett ignorieren und musst weder Bewerbungen schreiben, noch zu Vorstellungsgesprächen gehen oder Meldetermine beim JC wahrnehmen. Du musst nur behaupten, dass du bemüht bist deine Hilfsbedürftigkeit zu reduzieren (musst nichts nachweisen), die Mitwirkungspflichten erfüllen (das geht eigentlich immer per Fax/Post) und vielleicht ab und zu mal mit Beistand und Ausweis zur Lebendmeldung an den Empfang gehen, wenn man dir rechtswidrig auf Basis der totalen Willkür die Leistungen einstellt.
Zitat von: 180 am 03. Juli 2024, 20:35:55Dann kannst du alle Pflichten komplett ignorieren und musst weder Bewerbungen schreiben, noch zu Vorstellungsgesprächen gehen oder Meldetermine beim JC wahrnehmen. Du musst nur behaupten, dass du bemüht bist deine Hilfsbedürftigkeit zu reduzieren (musst nichts nachweisen), die Mitwirkungspflichten erfüllen (das geht eigentlich immer per Fax/Post) und vielleicht ab und zu mal mit Beistand und Ausweis zur Lebendmeldung an den Empfang gehen, wenn man dir rechtswidrig auf Basis der totalen Willkür die Leistungen einstellt.
Das ist aber nicht die feine englische Art, oder?
Aber es gibt bestimmt Leute, die so agieren, wenn sie erst einmal bei 30 Prozent Minderung angelangt sind. Irgendwie kann man das dann auch verstehen.
Nee, wenn, dann will ich komplett "weg" von denen.
Du darfst jederzeit weg vom Bürgergeld. Nur Du entscheidest, ob Du das Bürgergeld brauchst. Wenn Dir das, was Du selbst an Einkommen generierst, ausreicht, kannst Du selbstverständlich (für die Zukunft) auf staatliche Unterstützung verzichten.
PaulNRW
Zitat von: PaulNRW am 03. Juli 2024, 19:58:13sehe ich das richtig, dass unter Umständen auch ein Teilzeitjob zu Mindestlohnverhältnissen ausreichen würde, um sich vom Bürgergeld bzw. Jobcenter abmelden zu können, da man Wohngeld beantragen könnte?
Das musst du dir halt vorab ausrechnen.
Wohngeld wäre in so einem angedachten Fall sogar vorrangig zu beantragen.
180
Zitat von: 180 am 03. Juli 2024, 20:35:55Dann kannst du alle Pflichten komplett ignorieren und musst weder Bewerbungen schreiben, noch zu Vorstellungsgesprächen gehen oder Meldetermine beim JC wahrnehmen.
Sorry aber solche Märchen solltest du dir sparen.
Wenn das einer glaubt dann muss er mit den Folgen leben denn das JC kann das alles durchaus machen.
Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0)
MfG FN