Hallo,
hätte heute eine Frage bezüglich Ablauf der Karenzzeit und Änderungsbescheid mit der Mietanpassung.
Den Änderungsbescheid mit neuem Auszahlungsbetrag ab August habe ich erhalten, meine Frage, weiterhin monatlich die Dokumentation mit den Wohnungssuchen über das Portal senden oder wie verhält sich das nach der Änderung ? Habe seither dazu keine weitere Meldung erhalten, nur letzten Monat, dass ich einen Änderungsbescheid Mietanpassung demnächst erhalte, was auch nun der Fall war.
Daher, weiterhin die Dokumentation senden, verpflichtend oder eher nicht ? Danke :smile:
Warum schreibst du nicht in einem älteren Faden weiter, statt jede weitere Frage in einem neuen Faden zu eröffnen.
Du hast mittlerweile gefühlte 5 Fäden (Threads) zum Thema "Kostensenkungsaufforderung" eröffnet und es ist schwer, in allen Fäden nachzulesen, was bereits geantwortet wurde!
Ulrike2023
Zitat von: Ulrike2023 am 04. Juli 2024, 06:52:42Daher, weiterhin die Dokumentation senden, verpflichtend oder eher nicht ? Danke :smile:
Verpflichtend sowieso nicht.
Wenn jetzt ein neuer Bescheid da ist wenn es um eine Kostensenkung ging solltest du den Rechtsweg mit Widerspruch und bei Ablehnung dem SG beginnen.
Die aufschiebende Wirkung solltest du gleich beim SG beantragen!
Mal schauern ob du es überhaupt noch liest hast dich ja abgemeldet warum auch immer.
MfG FN