Hallo,
ich war immer selbständig und habe das Gewerbe abgemeldet. Den Bürgergeld-Antrag hab ich vor 4 Wochen gestellt, aber es kommen immer neue Fragen /Formulare bis letzten Endes entschieden wird. Meine Güte das ist eine Katastrophe, ich dachte die lassen einen 6 Monate in Ruhe, aber das hab ich wohl falsch verstanden.
Bislang hab ich noch nicht das Formular für meine Exfrau bekommen, damit ich nicht weiterhin Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen muss , sondern damit sie den Unterhaltsvorschuss erhält- das ist mir ja auch wichtig, das sie und das Kind nicht auf der Straße landen, wenn ich keinen Unterhalt zahlen kann. Welche Tips habt Ihr?
Zitat von: Cheffe am 05. Juli 2024, 11:39:22ich dachte die lassen einen 6 Monate in Ruhe, aber das hab ich wohl falsch verstanden.
Ja, das hast du falsch verstanden.
ZitatWelche Tips habt Ihr?
Wofür genau?
Tips, wie ich das mit dem Unterhaltsvorschuss organiseren soll, wahrscheinlich muss den aber meine Ex beantragen, die bezieht ebenfalls Bürgergeld.
Tips, was man noch an Zuschüssen erhält, zB. wie bekomme ich GEZ_Befreiung, Befreiung von der Medikamentengebühr,etc. Der Sachbearbeiter ist da nicht besonders kundenorientiert.
Cheffe
Zitat von: Cheffe am 05. Juli 2024, 16:01:04wie bekomme ich GEZ_Befreiung, Befreiung von der Medikamentengebühr,etc. Der Sachbearbeiter ist da nicht besonders kundenorientiert.
GEZ Befreiung gibt es wenn dein Antrag bewilligt wurde auch nachträglich. Da ist im Bewilligungsbescheid dann ein extra Beiblatt welches du entweder im Bürgerbüro abgeben kannst oder direkt an die GEZ Zentrale schickst.
Befreiung von Medikamenten gibt es nicht. Höchstens von der KK die 1% Regelung oder vom JC einen Mehrbedarf bei chronischer Krankheit (http://hartz.info/index.php?topic=2598.0)
Zitat von: Cheffe am 05. Juli 2024, 11:39:22Den Bürgergeld-Antrag hab ich vor 4 Wochen gestellt, aber es kommen immer neue Fragen /Formulare bis letzten Endes entschieden wird. Meine Güte das ist eine Katastrophe, ich dachte die lassen einen 6 Monate in Ruhe, aber das hab ich wohl falsch verstanden.
Wenn dann 12 Monate außer du bist Aufstocker, also mit Job,
und beim Rest kommt es darauf an was gefordert wird und ob das korrekt ist.
Da bräuchte es aber Angaben was das JC bekommen hat und was es noch fordert. Mit Zeitangabe weil:
Lesestoff:
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
MfG FN
Unterhaltsvorschuss: Vermutest du richtig, den muss deine Ex beantragen
GEZ-Befreiung: Auf der Seite der GEZ, dazu brauchst du die Bescheinigung des Jobcenters, die deinem Bewilligungsbescheid beiliegt bzw. beiliegen wird. Du kannst den Antrag nachträglich stellen und bis zu 3 Jahren rückwirkend die Befreiung beantragen. Zuviel gezahlte Gebühren werden dir dann erstattet.
Gesetzliche Zuzahlung Medikamente: Sobald du über deinem Eigenanteil (2% des Regelsatzes bzw. 1% bei chronisch Kranken - ärztl. Bescheinigung!) liegst, beantragst du die Befreiung bei deiner KK. Entweder online über deren Portal (wenn verfügbar) oder per Email oder bei einer Geschäftsstelle bei dir vor Ort.
Zitat von: Cheffe am 05. Juli 2024, 16:01:04Tips, wie ich das mit dem Unterhaltsvorschuss organiseren soll, wahrscheinlich muss den aber meine Ex beantragen, die bezieht ebenfalls Bürgergeld.
Der einfachste Weg ist, wenn ihr beide zum Jugendamt geht. Du weist mit dem Bürgergeldbescheid nach, das du nicht zahlungsfähig bist, sie beantragt den Unterhaltsvorschuss.
Danke Euch, waren einige weiterführende Infos dabei. Ich halte Euch auf dem Laufenden.