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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: GünsTiger am 06. Juli 2024, 21:41:29

Titel: Leistungen bewilligt, aber nicht ausgezahlt
Beitrag von: GünsTiger am 06. Juli 2024, 21:41:29
Wie lange kann man rückwirkend die Zahlung bewilligter, aber nicht ausgezahlter Leistungen verlangen?
Titel: Aw: Leistungen bewilligt, aber nicht ausgezahlt
Beitrag von: Oberfrank am 06. Juli 2024, 22:32:17

Wie wurde denn die Nichtauszahlung begründet?
Titel: Aw: Leistungen bewilligt, aber nicht ausgezahlt
Beitrag von: GünsTiger am 07. Juli 2024, 00:02:42
Gar nicht. Es handelt sich um kleinere Teilbeträge der bewilligten Leistungen, vermutlich einfach um Rechenfehler.
Titel: Aw: Leistungen bewilligt, aber nicht ausgezahlt
Beitrag von: Oberfrank am 07. Juli 2024, 00:53:27

Ja und schon mal nachgefragt?     :weisnich:
Titel: Aw: Leistungen bewilligt, aber nicht ausgezahlt
Beitrag von: GünsTiger am 07. Juli 2024, 09:45:06
Nein, weil gerade erst bemerkt. Das beantwortet aber alles nicht die Frage, wie lange man die Zahlungen rückwirkend verlangen kann. Die übliche gesetzliche Verjährung nach BGB?
Titel: Aw: Leistungen bewilligt, aber nicht ausgezahlt
Beitrag von: Sheherazade am 07. Juli 2024, 10:06:05
Ich würde erstmal für den gesamten Zeitraum, für den du nachweisen kannst, dass weniger gezahlt als bewilligt wurde, die Nachzahlung geltend machen. Zeiträume genau benennen sowie die fehlenden Beträge genau beziffern, Kopien der Bewilligungsbescheide sowie der Kontoauszüge beifügen.