Wie lange kann man rückwirkend die Zahlung bewilligter, aber nicht ausgezahlter Leistungen verlangen?
Wie wurde denn die Nichtauszahlung begründet?
Gar nicht. Es handelt sich um kleinere Teilbeträge der bewilligten Leistungen, vermutlich einfach um Rechenfehler.
Ja und schon mal nachgefragt? :weisnich:
Nein, weil gerade erst bemerkt. Das beantwortet aber alles nicht die Frage, wie lange man die Zahlungen rückwirkend verlangen kann. Die übliche gesetzliche Verjährung nach BGB?
Ich würde erstmal für den gesamten Zeitraum, für den du nachweisen kannst, dass weniger gezahlt als bewilligt wurde, die Nachzahlung geltend machen. Zeiträume genau benennen sowie die fehlenden Beträge genau beziffern, Kopien der Bewilligungsbescheide sowie der Kontoauszüge beifügen.