Hallo lieber User
Hallo Liebe User
Und zwar folgende Frage. Es geht um die Anmietung einer Wohnung der Umzug geschieht freiwillig , bin allein stehend .
Die Wohnung hat 3 Zimmer Küche Bad und Wohl an die 70 m2. Der Vermieter würde mir die Wohnung als 2 Zimmer Küche Bad vermieten in dem einfach der grösste raum ,abgesperrt wird und nicht von mir benutzt wird das man mit den m2 in etwa den regel Bereich von ca 50m2 kommt.
Die Kaltmiete wäre aber in dem regelbereich. Heizen würde ich ja nur die von mir bewohnten Räume.
Meine Frage ist dies einfach so möglich das er mir einfach 2 räume vermietet und den dritten leerstehen lässt.
Und wie verhält es sich mit den Nebenkosten dort Werden ja manche Nebenkosten auf m2 berechnet wie Niederschlag etc wie würde es sich dann verhalten.
Danke für die Hilfe
Ich sehe das eher problematisch!
Der Raum muss (sollte) beheizt werden! NKA - Wie werden die Heizkosten generell abgerechnet?
Bei mir z.Bsp. 70/30 = 70% nach Verbrauch, 30% nach qm Wohnfläche! Wie also werden diese 20m² abgerechnet?
Auf weitere Beispiele verzichte ich, denn dieses eine Bsp. zeigt die Prolematik auf.
Grundsätzlich kann die Whg. ja so groß sein, wie sie nun mal ist, das JC schaut dabei nur auf die Angemessenheit der Wohnung = Brutookaltmiete.
Wäre es daher nicht eine Überlegung und ein Nachrechnen wert, welche Kosten anfallen und ob du die nicht aus deiner Tasche zahlen kannst? Hier ebenfalls nur Bsp.: Heizung
Für 50m² übernimmt das JC die Kosten, für 20m² bezahlst du die Kosten!
Zitat von: OLD-MAN am 09. Juli 2024, 08:13:33Ich sehe das eher problematisch!
Der Raum muss (sollte) beheizt werden! NKA - Wie werden die Heizkosten generell abgerechnet?
Bei mir z.Bsp. 70/30 = 70% nach Verbrauch, 30% nach qm Wohnfläche! Wie also werden diese 20m² abgerechnet?
Auf weitere Beispiele verzichte ich, denn dieses eine Bsp. zeigt die Prolematik auf.
Grundsätzlich kann die Whg. ja so groß sein, wie sie nun mal ist, das JC schaut dabei nur auf die Angemessenheit der Wohnung = Brutookaltmiete.
Wäre es daher nicht eine Überlegung und ein Nachrechnen wert, welche Kosten anfallen und ob du die nicht aus deiner Tasche zahlen kannst? Hier ebenfalls nur Bsp.: Heizung
Für 50m² übernimmt das JC die Kosten, für 20m² bezahlst du die Kosten!
Guten Morgen.
Ja der Raum würde halt überschlagen von der Wärme her.ist eine Dachgeschoss Wohnung.
Also geheitzt wird per fernwärme.genau das ises ja wir würden diese 20m2 berechnet auch was Niederschlag über diese 50m2 wäre.muss dazu sagen ist ein Haus das 3 Wohnungen sowie 2 Geschäftsräume im Erdgeschoss hat.
Eben kurze Nachfrage beidem jobcenter telefonisch die meinten das es relativ egal sei wie groß die Wohnung sei solange bruttokaltmiete in Ordnung sei.höhe der heiznebenosten würde auf Art des heizen ankommen.
An sich wär das für mich ok wenn ich anteilmässig aus eigenertasche zahlen würde.
Wie würde sich das berechnen lassen quasi ok 130 Euro heizen wäre ok. Alles darüber muss ich übernehmen. Bzw wie wäre es wenn ich trotz mehr Fläche zum heizen 10 euro weniger hätte im monat bei der Endabrechnung dann müsste ich ja nichts zurückzahlen oder würde das jobcenter sagen das ich trotz weniger auch zurückzahlen muss da ja noch der unbelebte Raum da ist?
Sry viele wenn und aber
Danke schonmal lg
Hey Hallohallo,
für mich stellt es sich so dar, dass hier das Pferd von hinten aufgezäumt wird.
Unabhängig von den qm ist zuerst mal zu beantworten, ob die Miete für die komplette Wohnung innerhalb der Angemessenheitskriterien deines JobCenters liegt.
Du schreibst, dass es sich um eine DG-Wohnung handelt. Hast du dort Schrägen und wurden die bei den qm berücksichtigt? Soll heißen: wie viel qm sind es denn, die bewohnbar sind?
Telefonische Auskünfte der SB haben leider in der Regel nur eine geringe Halbwertzeit. Lass dir vom Vermieter ein Mietangebot (für alle Räume) anfertigen und leg das beim JobCenter vor. Wenn die das so absegnen (schriftlich!), dann kannst du die Wohnung ohne die beschriebenen Klimmzüge anmieten.
@ all: Sollte sich zwischenzeitlich etwas geändert haben, was ich hier übersehe, bitte ich um Korrektur. Danke!
LG Wolf
Zitat von: Wolf27 am 09. Juli 2024, 13:04:31Hey Hallohallo,
für mich stellt es sich so dar, dass hier das Pferd von hinten aufgezäumt wird.
Unabhängig von den qm ist zuerst mal zu beantworten, ob die Miete für die komplette Wohnung innerhalb der Angemessenheitskriterien deines JobCenters liegt.
Du schreibst, dass es sich um eine DG-Wohnung handelt. Hast du dort Schrägen und wurden die bei den qm berücksichtigt? Soll heißen: wie viel qm sind es denn, die bewohnbar sind?
Telefonische Auskünfte der SB haben leider in der Regel nur eine geringe Halbwertzeit. Lass dir vom Vermieter ein Mietangebot (für alle Räume) anfertigen und leg das beim JobCenter vor. Wenn die das so absegnen (schriftlich!), dann kannst du die Wohnung ohne die beschriebenen Klimmzüge anmieten.
@ all: Sollte sich zwischenzeitlich etwas geändert haben, was ich hier übersehe, bitte ich um Korrektur. Danke!
LG Wolf
Hallo danke für die Antwort!
Jap die Wohnung soll 475-480 Euro kosten bruttokalt. Und der Rahmen ist in dem Landkreis ist 478 Euro.
Ja die Wohnung soll wohl mit Berechnung der schrägen noch um die 70 Meter haben.daher würde ich auch einfach ein Raum weniger nutzen wenn möglich da ich eh nicht so viel Platz brauche (wg Partner bzw fremder Mitbewohner will Vermieter nicht da bei mir Ausnahme machen würde, der Vermieter ist kein Familienmitglied)
Ja werde ich so machen meine " Sorge " ist das ich die ganzen qm angebe und es später heisst ne sry Wohnung ist wohl preislich im Rahmen aber viel zu groß für sie allein und verschwenderisch.
Danke und lg
Wenn der TE bereits jetzt zur Miete wohnt und die jetzige billiger ist, werden nach einem Umzug ohne wichtigen Grund eh nur die bisherigen Unterkunftskosten berücksichtigt. Ohne grundlegende Informationen kann man die Frage daher gar nicht beantworten.
Zitat von: TripleH am 09. Juli 2024, 14:58:22Wenn der TE bereits jetzt zur Miete wohnt und die jetzige billiger ist, werden nach einem Umzug ohne wichtigen Grund eh nur die bisherigen Unterkunftskosten berücksichtigt. Ohne grundlegende Informationen kann man die Frage daher gar nicht beantworten.
Ja die jetzige wäre billiger aber auf Grund da die jetzige Wohnung auch nur 28m hat ist mittlerweile nach 11 Jahren Wohnen hier alles zugestellt . Und mit 34 hat man dann auch mehr Ansprüche wie mit 23. Plus der soziale Aspekt weil mein Familie in dem anderen Landkreis lebt.
Aktuelle Kaltmiete 220 Euro
Nebenkosten 90 Euro
Heizkosten gerade nicht genau aufem Schirm aber auch über fernwärme.
Die neue würde 475 bis 480 komplett Kaltmiete kosten. Aber wie gesagt auch wesentlich größer und der mitspiegel in dem Landkreis ist auch höher als in mein aktuellen.
Hier 438 pp dort 478pp
LG und danke
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 15:57:48mitspiegel
Meinst Du damit das, was das JC als angemessen betrachtet? Damit hat der Mietspiegel nämlich nur theoretisch zu tun.
Zitat von: turbulent am 09. Juli 2024, 16:31:34Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 15:57:48mitspiegel
Meinst Du damit das, was das JC als angemessen betrachtet? Damit hat der Mietspiegel nämlich nur theoretisch zu tun.
Genau laut " Grundsicherungsrelevanter mietspiegel ab Februar24" laut PDF Datei des jobcenters um das es geht .
1person bis 45m2 477.78 Euro ohne heizkosten im Landkreis wo ich hinmöchte
In mein jetzigen 431.11 pp laut selbiger Liste. Qm2 steht dort nix dabei
Oder was wären noch Faktoren da du sagst nur theoretisch
LG und danke
Hallohallo
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 14:24:31(wg Partner bzw fremder Mitbewohner will Vermieter nicht da bei mir Ausnahme machen würde, der Vermieter ist kein Familienmitglied)
Damit wird es noch verwirrender.
Liest sich als ob du da nicht alleine wohnen wirst oder was soll das oben genau heißen?
Zitat von: Hallohallo am 08. Juli 2024, 21:22:48Der Vermieter würde mir die Wohnung als 2 Zimmer Küche Bad vermieten in dem einfach der grösste raum ,abgesperrt wird und nicht von mir benutzt wird das man mit den m2 in etwa den regel Bereich von ca 50m2 kommt. Die Kaltmiete wäre aber in dem regelbereich. Heizen würde ich ja nur die von mir bewohnten Räume.
Dann kann er es aber auch als 3ZKB vermieten wenn sich am Preis eh nichts ändert.
Ausserdem ist das "Gschmäkle" des versuchten Sozialleistungsbetrug weg. Falls das JC aus Versehen mitbekommt das es eine Dreizimmer Whg. ist.
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 14:24:31Jap die Wohnung soll 475-480 Euro kosten bruttokalt. Und der Rahmen ist in dem Landkreis ist 478 Euro.
Eher noch 10.- Euro nach unten nicht das es dann zu knapp an der Angemessenheit liegt.
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 09:25:28An sich wär das für mich ok wenn ich anteilmässig aus eigenertasche zahlen würde.
Das würde bedeuten keine Zusicherung zum Umzug keine Umzugskosten und bei NK/BK Jahresabrechnungen keine Erstattung.
Zitat von: TripleH am 09. Juli 2024, 14:58:22werden nach einem Umzug ohne wichtigen Grund eh nur die bisherigen Unterkunftskosten berücksichtigt. Ohne grundlegende Informationen kann man die Frage daher gar nicht beantworten.
Das wurde gemacht da hat er Glück was die KdUH angeht:
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 15:57:48Plus der soziale Aspekt weil mein Familie in dem anderen Landkreis lebt.
das wichtigste zum Schluss > Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juli 2024, 17:36:44Hallohallo
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 14:24:31(wg Partner bzw fremder Mitbewohner will Vermieter nicht da bei mir Ausnahme machen würde, der Vermieter ist kein Familienmitglied)
Damit wird es noch verwirrender.
Liest sich als ob du da nicht alleine wohnen wirst oder was soll das oben genau heißen?
Zitat von: Hallohallo am 08. Juli 2024, 21:22:48Der Vermieter würde mir die Wohnung als 2 Zimmer Küche Bad vermieten in dem einfach der grösste raum ,abgesperrt wird und nicht von mir benutzt wird das man mit den m2 in etwa den regel Bereich von ca 50m2 kommt. Die Kaltmiete wäre aber in dem regelbereich. Heizen würde ich ja nur die von mir bewohnten Räume.
Dann kann er es aber auch als 3ZKB vermieten wenn sich am Preis eh nichts ändert.
Ausserdem ist das "Gschmäkle" des versuchten Sozialleistungsbetrug weg. Falls das JC aus Versehen mitbekommt das es eine Dreizimmer Whg. ist.
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 14:24:31Jap die Wohnung soll 475-480 Euro kosten bruttokalt. Und der Rahmen ist in dem Landkreis ist 478 Euro.
Eher noch 10.- Euro nach unten nicht das es dann zu knapp an der Angemessenheit liegt.
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 09:25:28An sich wär das für mich ok wenn ich anteilmässig aus eigenertasche zahlen würde.
Das würde bedeuten keine Zusicherung zum Umzug keine Umzugskosten und bei NK/BK Jahresabrechnungen keine Erstattung.
Zitat von: TripleH am 09. Juli 2024, 14:58:22werden nach einem Umzug ohne wichtigen Grund eh nur die bisherigen Unterkunftskosten berücksichtigt. Ohne grundlegende Informationen kann man die Frage daher gar nicht beantworten.
Das wurde gemacht da hat er Glück was die KdUH angeht:
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 15:57:48Plus der soziale Aspekt weil mein Familie in dem anderen Landkreis lebt.
das wichtigste zum Schluss > Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
MfG FN
Hallo und danke.
Nene es würde nur ich einziehen.
Ich wollte damit einfach vorab greifen da ich auch schon gelesen habe das man eine wg gründen oder sich einen Untermieter heranziehen könnte nur um das vorab schon mal auszuschließen .
Nein Betrug ist nicht meine Intention mir ging es Einfach drum von diesen 3 Zimmern und 2 zu mieten um von den 70m2 auf 50m2 zu kommen das es im Rahmen ist. Und da nicht schon eine Absage hagelt da ich den dritten Raum wirklich nicht nutzen würde dann.
Ok muss ich den Vermieter fragen ob er sich auf 470 einigt wäre dann ja 8 Euro knapp unter dem Spiegel.denke 467 wäre ja eine merkwürdige zahl😂
Umzugskosten wären nicht erheblich da würde ich mit einem Kumpel seinen Sprinter holen der Ort ist nur 20km weg.
Aber wieso bei nk/bk Abrechnung keine Erstattung wenn es ja im Rahmen des üblichen wäre ? Würde das auch für Heizung dann zählen ?
Ok und den Ratgeber werde ich lesen.
Vielen Dank und hoffe aut Antwort. Lg
Hallohallo
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 18:09:01Nein Betrug ist nicht meine Intention mir ging es Einfach drum von diesen 3 Zimmern und 2 zu mieten um von den 70m2 auf 50m2 zu kommen das es im Rahmen ist.
Betrug will ich auch nicht unterstellen aber darauf hinweisen wie ein JC so etwas sieht wenn es davon Kenntnis bekommt.
Und wenn der VM Post vom Finanzamt bekommt mit einer höheren als geleisteten Zahlung.?
Dem Finanzamt ist es egal will aber bei einer 70qm Whg. auch die Steuern die so eine Whg. bringt.
Und die bringen es fertig von 50qm auf 70qm hochzurechnen; wenn denen nicht auffällt das es sich um fast identische Mietkosten handelt. Da wird in der Regel der Mietspiegel zur Berechnung herangezogen.
Ein normaler VM macht so etwas auch eher nicht.
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 18:09:01Aber wieso bei nk/bk Abrechnung keine Erstattung wenn es ja im Rahmen des üblichen wäre ? Würde das auch für Heizung dann zählen ?
Vorab Heizung ist ein Thema was nur zum tragen kommt wenn du einen überdurchschnittlichen Verbrauch, gesehen auf die 45-50qm, hättest.
Wenn es im Rahmen der Angemessenheit wäre würdest du auch die Erstattung bekommen.
Da du aber dass:
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 09:25:28An sich wär das für mich ok wenn ich anteilmässig aus eigenertasche zahlen würde.
geschrieben hast.
Also die Whg dann nicht angemessen wäre, sonst müsstest du ja nicht aus eigener Tasche draufzahlen, dann wäre es eben nicht angemessen und die Folge wäre keine Kostenübernahme bei Nachzahlungen davon.
Ein bischen wie ein Schachtelsatz aber besser krieg ich es nicht hin. :grins:
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juli 2024, 18:36:22Hallohallo
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 18:09:01Nein Betrug ist nicht meine Intention mir ging es Einfach drum von diesen 3 Zimmern und 2 zu mieten um von den 70m2 auf 50m2 zu kommen das es im Rahmen ist.
Betrug will ich auch nicht unterstellen aber darauf hinweisen wie ein JC so etwas sieht wenn es davon Kenntnis bekommt.
Und wenn der VM Post vom Finanzamt bekommt mit einer höheren als geleisteten Zahlung.?
Dem Finanzamt ist es egal will aber bei einer 70qm Whg. auch die Steuern die so eine Whg. bringt.
Und die bringen es fertig von 50qm auf 70qm hochzurechnen; wenn denen nicht auffällt das es sich um fast identische Mietkosten handelt. Da wird in der Regel der Mietspiegel zur Berechnung herangezogen.
Ein normaler VM macht so etwas auch eher nicht.
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 18:09:01Aber wieso bei nk/bk Abrechnung keine Erstattung wenn es ja im Rahmen des üblichen wäre ? Würde das auch für Heizung dann zählen ?
Vorab Heizung ist ein Thema was nur zum tragen kommt wenn du einen überdurchschnittlichen Verbrauch, gesehen auf die 45-50qm, hättest.
Wenn es im Rahmen der Angemessenheit wäre würdest du auch die Erstattung bekommen.
Da du aber dass:
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 09:25:28An sich wär das für mich ok wenn ich anteilmässig aus eigenertasche zahlen würde.
geschrieben hast.
Also die Whg dann nicht angemessen wäre, sonst müsstest du ja nicht aus eigener Tasche draufzahlen, dann wäre es eben nicht angemessen und die Folge wäre keine Kostenübernahme bei Nachzahlungen davon.
Ein bischen wie ein Schachtelsatz aber besser krieg ich es nicht hin. :grins:
MfG FN
Danke für die Antwort.
Alles gut habe es auch nicht als Unterstellung aufgefasst :smile:
Ok das mit dem Finanzamt hab ich garnicht auf dem Schirm gehabt. Da ich sowie der Vermieter da wirklich keine böse Absichten hatten.aber klar das könnte passieren. Wäre halt von dem besagten Vermieter ein " guter Wille " da er nur Leute im Haus will wo er weiss das die ordentlich sind.
Plus halt soziale ader um jemand auch in meiner Situation was zu ermöglichen daher würde er auch auf 50 Euro Miete verzichten und nur die 475 nehmen .
Ok sprich wenn ich die 3 Zimmer bewilligt bekommen würde und die heizkosten (fernwärme) im norm Bereich wären würde das JC keine Probleme machen und zb sagen jaa ok aber wir rechnen jetzt diese Summe runter als ob es nur auf 45-50m wäre da sie ja wenn das die tätsäcjoche größe wäre noch weniger Verbrauch wäre.wie gesagt Raum Nr 3 würde quasi echt nicht belebt werden da ich garnicht so viel Kram habe :lachen:
Ok verstehe quasi nach dem Motto,die Wohnung ist ja eig zu groß jetzt bezahl die nachzahlung aus der nettokaltmiete selbst nach...
Würde mich über Antwort freuen Danke und LG
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juli 2024, 17:36:44Das wurde gemacht da hat er Glück was die KdUH angeht:
Ich verstehe nicht, was du damit sagen willst. Er lebt seit mindestens 11 Jahren so wie jetzt. Da ist der private Wunsch, näher bei den Eltern oder Geschwistern etc. wohnen zu wollen, kein wichtiger Grund im Sinne des § 22 Absatz 1 SGB II. Was anderes wäre es, wenn es sich um eigene Kinder handelt oder die Eltern pflegebedürftig geworden sind und man die Pflege übernehmen will. Davon ist aber hier keine Rede.
Der TE zäumt das Pferd von hinten auf, wie Wolf27 bereits geschrieben hat. Er soll einfach ein Mietangebot unter diesen 478 Euro nehmen (Quadratmeter sind dabei nämlich so ziemlich egal) und einen Antrag auf Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II stellen. Dann und nur dann hat er die Gewissheit, wie das neue Jobcenter handeln wird.
Wenn der Vermieter dir zwei Zimmer vermietet, kann er auch nur für diese anteilig die Nebenkosten abrechnen. Anderes ist ja nicht Bestandteil des Mietverhältnisses. Das leerstehende Zimmer geht auf Rechnung es Vermieters, falls da überhaupt kostenmäßig etwas anfällt.
Zu beachten ist eben, dass die neue/zukünftige Miete die alte nicht überschreiten darf, falls man innerhalb des bisherigen JC-Dunstkreises umzieht. Eine höhere Miete wäre zustimmungspflichtig, man könnte auf der darüberliegenden Differenz sitzen bleiben (also vom Regelsatz zuzahlen müssen). Wer an einen anderen Ort zieht, muss die alte Miethöhe nicht beachten, es gelten ohne Einschränkung die dort ortsüblichen Obergrenzen der KdU.
Zitat von: jens123 am 09. Juli 2024, 19:37:15Wenn der Vermieter dir zwei Zimmer vermietet, kann er auch nur für diese anteilig die Nebenkosten abrechnen. Anderes ist ja nicht Bestandteil des Mietverhältnisses. Das leerstehende Zimmer geht auf Rechnung es Vermieters, falls da überhaupt kostenmäßig etwas anfällt.
Zu beachten ist eben, dass die neue/zukünftige Miete die alte nicht überschreiten darf, falls man innerhalb des bisherigen JC-Dunstkreises umzieht. Eine höhere Miete wäre zustimmungspflichtig, man könnte auf der darüberliegenden Differenz sitzen bleiben (also vom Regelsatz zuzahlen müssen). Wer an einen anderen Ort zieht, muss die alte Miethöhe nicht beachten, es gelten ohne Einschränkung die dort ortsüblichen Obergrenzen der KdU.
Hallo danke für die Antwort.
Ok sprich Niederschlag. Haftpflicht etc müsste dann quasi alles was über dem von mir gemieteten qm von ihm gezahlt werden.
Also die neue Wohnung wäre im Nachbar Landkreis nicht gemeide.und wie gesagt dort sind die Mietpreise auch höher .
Danke und LG
Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 18:51:35Ok sprich wenn ich die 3 Zimmer bewilligt bekommen würde und die heizkosten (fernwärme) im norm Bereich wären würde das JC keine Probleme machen und zb sagen jaa ok aber wir rechnen jetzt diese Summe runter als ob es nur auf 45-50m wäre da sie ja wenn das die tätsäcjoche größe wäre noch weniger Verbrauch wäre.wie gesagt Raum Nr 3 würde quasi echt nicht belebt werden da ich garnicht so viel Kram habe
Das wiederum kann zwar passieren.
Aber es wäre nicht korrekt denn die HK sind immer in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen. Genauer im:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatNeben- und Heizkosten
Da der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat und diese somit nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, sind Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret zu hoher Verbrauch durch unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (vgl. BSG Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R).
Eine nur anteilige Übernahme nach angemessener Wohnungsgröße ist ebenfalls unzulässig, da dies eine rechtswidrige Pauschalierung darstellt. Der Hilfebedürftige kann aber im Regelfall seine tatsächlichen Heizkosten nur bis zur Obergrenze aus dem Produkt des Wertes für extrem hohe Heizkosten lt. Heizkostenspiegel mit der angemessenen Wohnfläche (in Quadratmetern) geltend machen (vgl. auch BSG Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R). Zur Bestimmung eines Grenzwertes für den Regelfall einer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizten Wohnung können die im "Kommunalen Heizspiegel" bzw. - soweit diese für das Gebiet des jeweiligen Trägers fehlen - die im "Bundesweiten Heizspiegel" genannten Höchtsbeträge herangezogen werden => http://www.mieterbund.de
Zitat von: TripleH am 09. Juli 2024, 18:59:29kein wichtiger Grund im Sinne des § 22 Absatz 1 SGB II.
das gilt wenn er Unterstützung finanzieller Art wie Kaution oder Umzugskosten etc will. Das steht hier auch nirgends.
Oder wenn es innerhalb des selben Jobcenterbereiches wäre.
Das weißt du doch. Warum verstehst du es dann nicht? Hilf mir bitte meinen Denkfehler zu finden!
Und das es ein anderer Landkreis ist steht hier öfters, daher braucht er keine Zusicherung. Zumindest wenn die gemachten Angemessenheitskriterien stimmen.
Zitat von: jens123 am 09. Juli 2024, 19:37:15Wer an einen anderen Ort zieht, muss die alte Miethöhe nicht beachten, es gelten ohne Einschränkung die dort ortsüblichen Obergrenzen der KdU.
Ich bessere das mal aus damit keine Unsicherheiten aufkommen:
Zitat von: jens123 am 09. Juli 2024, 19:37:15Wer an einen anderen Ort zieht,Wer in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JC zieht muss die alte Miethöhe nicht beachten, es gelten ohne Einschränkung die dort ortsüblichen Obergrenzen der KdU.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2024, 15:09:18Zitat von: Hallohallo am 09. Juli 2024, 18:51:35Ok sprich wenn ich die 3 Zimmer bewilligt bekommen würde und die heizkosten (fernwärme) im norm Bereich wären würde das JC keine Probleme machen und zb sagen jaa ok aber wir rechnen jetzt diese Summe runter als ob es nur auf 45-50m wäre da sie ja wenn das die tätsäcjoche größe wäre noch weniger Verbrauch wäre.wie gesagt Raum Nr 3 würde quasi echt nicht belebt werden da ich garnicht so viel Kram habe
Das wiederum kann zwar passieren.
Aber es wäre nicht korrekt denn die HK sind immer in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen. Genauer im:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatNeben- und Heizkosten
Da der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat und diese somit nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, sind Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret zu hoher Verbrauch durch unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (vgl. BSG Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R).
Eine nur anteilige Übernahme nach angemessener Wohnungsgröße ist ebenfalls unzulässig, da dies eine rechtswidrige Pauschalierung darstellt. Der Hilfebedürftige kann aber im Regelfall seine tatsächlichen Heizkosten nur bis zur Obergrenze aus dem Produkt des Wertes für extrem hohe Heizkosten lt. Heizkostenspiegel mit der angemessenen Wohnfläche (in Quadratmetern) geltend machen (vgl. auch BSG Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R). Zur Bestimmung eines Grenzwertes für den Regelfall einer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizten Wohnung können die im "Kommunalen Heizspiegel" bzw. - soweit diese für das Gebiet des jeweiligen Trägers fehlen - die im "Bundesweiten Heizspiegel" genannten Höchtsbeträge herangezogen werden => http://www.mieterbund.de
Zitat von: TripleH am 09. Juli 2024, 18:59:29kein wichtiger Grund im Sinne des § 22 Absatz 1 SGB II.
das gilt wenn er Unterstützung finanzieller Art wie Kaution oder Umzugskosten etc will. Das steht hier auch nirgends.
Oder wenn es innerhalb des selben Jobcenterbereiches wäre.
Das weißt du doch. Warum verstehst du es dann nicht? Hilf mir bitte meinen Denkfehler zu finden!
Und das es ein anderer Landkreis ist steht hier öfters, daher braucht er keine Zusicherung. Zumindest wenn die gemachten Angemessenheitskriterien stimmen.
Zitat von: jens123 am 09. Juli 2024, 19:37:15Wer an einen anderen Ort zieht, muss die alte Miethöhe nicht beachten, es gelten ohne Einschränkung die dort ortsüblichen Obergrenzen der KdU.
Ich bessere das mal aus damit keine Unsicherheiten aufkommen:
Zitat von: jens123 am 09. Juli 2024, 19:37:15Wer an einen anderen Ort zieht,Wer in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JC zieht muss die alte Miethöhe nicht beachten, es gelten ohne Einschränkung die dort ortsüblichen Obergrenzen der KdU.
MfG FN
Danke für deine Antwort.
Ok das heisst ja das sie die heizkosten am Ende des Tages über nehmen " müssten ". Muss dazu sagen bin eh immer jemand der versucht moderat zu heizen und nur Wenn nötig und sich auch mal ne Decke überziehen kann.
Zum Thema Umzugskosten und Kaution. Klar würde einfach mal versuchen ein Antrag zu stellen aber das wäre für mich ok wenn es nicht gewährt werden würde.
Leider bekomm ich von meiner jetzigen Wohnung wohl keine Kaution zurück da das laminat halt verlebt und teils verkratzt ist( was wohl nach 11 Jahren Wohnen auch normal ist) vorallem da das billigste vom billigsten laminat ist .
Danke und LG
Dass das Laminat abgewohnt ist, ist nach 11 Jahren normal und darf nicht zur Einbehaltung der Kaution führen. Dafür zahlt man Miete.
Hallohallo
Zitat von: Hallohallo am 10. Juli 2024, 23:46:07Zum Thema Umzugskosten und Kaution. Klar würde einfach mal versuchen ein Antrag zu stellen aber das wäre für mich ok wenn es nicht gewährt werden würde.
Dann schaust du am besten nochmal in den
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juli 2024, 17:36:44das wichtigste zum Schluss > Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Und wenn du den Antrag stellen willst gilt
das von TrippleH und Wolf27
Zitat von: TripleH am 09. Juli 2024, 18:59:29Der TE zäumt das Pferd von hinten auf, wie Wolf27 bereits geschrieben hat. Er soll einfach ein Mietangebot unter diesen 478 Euro nehmen (Quadratmeter sind dabei nämlich so ziemlich egal) und einen Antrag auf Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II stellen.
Zitat von: Wolf27 am 09. Juli 2024, 13:04:31Lass dir vom Vermieter ein Mietangebot (für alle Räume) anfertigen und leg das beim JobCenter vor. Wenn die das so absegnen (schriftlich!), dann kannst du die Wohnung ohne die beschriebenen Klimmzüge anmieten.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Juli 2024, 14:13:18Hallohallo
Zitat von: Hallohallo am 10. Juli 2024, 23:46:07Zum Thema Umzugskosten und Kaution. Klar würde einfach mal versuchen ein Antrag zu stellen aber das wäre für mich ok wenn es nicht gewährt werden würde.
Dann schaust du am besten nochmal in den
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Juli 2024, 17:36:44das wichtigste zum Schluss > Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Und wenn du den Antrag stellen willst gilt
das von TrippleH und Wolf27Zitat von: TripleH am 09. Juli 2024, 18:59:29Der TE zäumt das Pferd von hinten auf, wie Wolf27 bereits geschrieben hat. Er soll einfach ein Mietangebot unter diesen 478 Euro nehmen (Quadratmeter sind dabei nämlich so ziemlich egal) und einen Antrag auf Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II stellen.
Zitat von: Wolf27 am 09. Juli 2024, 13:04:31Lass dir vom Vermieter ein Mietangebot (für alle Räume) anfertigen und leg das beim JobCenter vor. Wenn die das so absegnen (schriftlich!), dann kannst du die Wohnung ohne die beschriebenen Klimmzüge anmieten.
MfG FN
Danke für die Antworten.
Das mit dem laminat is super weil ansonsten ist nichts wirklich zu beanstanden in wohnung.
Dann werde ich die Tage mal die vermieterbescheinigung ausfüllen und beim JC abgeben leider ist Vermieter bis Ende nächster Woche im Urlaub.
3 Zimmer 72qm
410 kalt plus 60 NK wären dann ja 470 sind ja knapp 8 Euro unter dem Spiegel.sollte das reichen oder etwas knapp bemessen ?
Ich halte euch auf dem laufenden wenn möglich thread nicht schließen.
Danke und LG
Hallohallo
Zitat von: Hallohallo am 11. Juli 2024, 18:22:45410 kalt plus 60 NK wären dann ja 470 sind ja knapp 8 Euro unter dem Spiegel.sollte das reichen oder etwas knapp bemessen ?
Wenn die Angemessenheitskriterien stimmen reicht es.
Wenn du weißt wie in etwa dein Verbrauch ist dann kannst du ja mal nachrechnen ob es passt nicht dass durch Mehrverbrauch höhere Kosten entstehen und im nächsten Jahr eine Kostensenkungsaufforderung kommt. Wobei das bei geringfügiger Überschreitung nichts ausmacht da würde dann die Wirtschaftlichkeitsprüfung einen Riegel vorschieben.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juli 2024, 17:01:46Hallohallo
Zitat von: Hallohallo am 11. Juli 2024, 18:22:45410 kalt plus 60 NK wären dann ja 470 sind ja knapp 8 Euro unter dem Spiegel.sollte das reichen oder etwas knapp bemessen ?
Wenn die Angemessenheitskriterien stimmen reicht es.
Wenn du weißt wie in etwa dein Verbrauch ist dann kannst du ja mal nachrechnen ob es passt nicht dass durch Mehrverbrauch höhere Kosten entstehen und im nächsten Jahr eine Kostensenkungsaufforderung kommt. Wobei das bei geringfügiger Überschreitung nichts ausmacht da würde dann die Wirtschaftlichkeitsprüfung einen Riegel vorschieben.
MfG FN
Hallo danke für die Antwort.
Kenne eine Person die in dem Haus lebt dadurch kenne ich ca die laufenden Nebenkosten und kann sie etwas runterrechnen ,da diese Wohnung kleiner wäre. Wasser gehe ich von ähnlichen Bedarf wie von dem Bekannten aus so lässt es sich ca einkalkulieren.
Joa wenn ich die 7 - 8 Euro unter dem Spiegel bin sind das ja knapp 100 Euro im Jahr. Und wenn es ein paar Euro mehr wären sei es drum Hauptsache wird genehmigt :lol: :ok:
Heizung ist ja eh wieder separates Thema.
Danke und LG
Zitat von: Hallohallo am 11. Juli 2024, 18:22:45Danke für die Antworten.
Das mit dem laminat is super weil ansonsten ist nichts wirklich zu beanstanden in wohnung.
und selbst wenn es so wäre: Nach 11 Jahren ist der Zeitwert bei Null. Der Vermieter, der ein neues verlegt, muss "alt für neu" in Abzug bringen, denn er kann nicht auf Deine Kosten ein neues Laminat verlegen. Der Restwert nach 11 Jahren ist wie genannt: 0 (null). Selbst wenn da Schäden wären...
Hey die Sache hat sich leider erledigt . Thread kann geschlossen werden .
Lg
Du bist uns zwar keine Rechenschaft schuldig. Interessant wäre trotzdem, ob du die Wohnung bekommen hast.