Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FAX am 10. Juli 2024, 20:16:50

Titel: Was bedeutet die Sperre bei eigener Kündigung?
Beitrag von: FAX am 10. Juli 2024, 20:16:50
Wenn man selbst kündigt (und Anspruch auf ALG I hat), bekommt man normaler Weise eine Sperre von 3 Monaten - ich verstehe aber eines nicht. Wenn jetzt jemand 6 Monate Anspruch auf ALG I hat, bedeutet die Sperre dann, dass man 3 Monate nix bekommt und dann anschließend volle 6 Monate ALG I gezahlt werden oder wird dann anschließend nur noch 3 Monate ALG I gezahlt?
Titel: Aw: Was bedeutet die Sperre bei eigener Kündigung?
Beitrag von: Hary am 10. Juli 2024, 20:57:59
Es ist ganz einfach:
Anspruch - Sperrzeit.

Also Beispiel ein Anspruch von 6 Monate mit 3 Monate Sperrzeit bedeutet 3 Monate Bezug.

Zitat von: FAX am 10. Juli 2024, 20:16:50Wenn man selbst kündigt (und Anspruch auf ALG I hat), bekommt man normaler Weise eine Sperre von 3 Monaten
Nicht zwingend, es gibt durchaus Gründe die dazu führen, dass keine Sperrzeit Eintritt.
Titel: Aw: Was bedeutet die Sperre bei eigener Kündigung?
Beitrag von: Rotti am 10. Juli 2024, 21:02:55
Zitat von: Hary am 10. Juli 2024, 20:57:59Nicht zwingend, es gibt durchaus Gründe die dazu führen, dass keine Sperrzeit Eintritt.
ich hatte mal Widerspruch dagegen geschrieben weil meine Vorarbeiterin mir den zustehenden Urlaub nicht genehmigte hat aber nichts genützt. Aber durch die Kündigung hatte ich dann doch den Resturlaub mir erkauft von der Agentur für Arbeit.
Titel: Aw: Was bedeutet die Sperre bei eigener Kündigung?
Beitrag von: SOMMERKOMMTDOCHNOCH am 14. Juli 2024, 16:28:10
Zitat von: Rotti am 10. Juli 2024, 21:02:55
Zitat von: Hary am 10. Juli 2024, 20:57:59Nicht zwingend, es gibt durchaus Gründe die dazu führen, dass keine Sperrzeit Eintritt.
ich hatte mal Widerspruch dagegen geschrieben weil meine Vorarbeiterin mir den zustehenden Urlaub nicht genehmigte hat aber nichts genützt.
Das liegt daran, dass das kein Grund für eine Kündigung ist. Wenn es betriebliche Gründe gibt, die gegen den Urlaub in der Zeit sprechen, dann kann man den eben nicht nehmen., Gehört zu den Pflichten als Arbeitnehmer. Wenn die Vorarbeiterin ihn Dir grundlos nicht gegeben hat, gibt es arbeitsrechtliche andere Möglichkeiten, doch noch das Recht zu bekommen.

Zitat von: Rotti am 10. Juli 2024, 21:02:55Aber durch die Kündigung hatte ich dann doch den Resturlaub mir erkauft von der Agentur für Arbeit.
mit 3 Monaten Sperre etwas teuer, zumal genehmigter Urlaub auch noch bezahlt wird, aber jeder wie er mag
Titel: Aw: Was bedeutet die Sperre bei eigener Kündigung?
Beitrag von: Birgit63 am 15. Juli 2024, 09:09:50
Du machst es dir aber einfach. So wird das aber nix im Arbeitsleben. Ich habe auch schon mal Urlaub beantragt und ihn nicht bekommen. Auf die Idee zu kündigen bin ich allerdings nicht gekommen.
Titel: Aw: Was bedeutet die Sperre bei eigener Kündigung?
Beitrag von: eddie am 15. Juli 2024, 10:10:27
Zitat von: FAX am 10. Juli 2024, 20:16:50oder wird dann anschließend nur noch 3 Monate ALG I gezahlt?
Genau
Die Sperrzeit dient schließlich der, sagen wir mal, Abschreckung.