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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rettungsfuzzy am 14. Juli 2024, 22:02:28

Titel: Sofortzuschlag nach §72 noch gültig?
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 14. Juli 2024, 22:02:28
Liebe Leute,

Der Sofortzuschlag nach §72 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde uns zuletzt für 01.2023 bewilligt...

Nun ist mir dieses "inzwischen aufgefallen" (ok, bereits vor einiger Zeit!), also habe ich denen in 03.24 geschrieben:

ZitatSehr geehrte Frau Jobcenter team.arbeit.hamburg,
sehr geehrter Herr Jobcenter team.arbeit.hamburg,

soweit uns bekannt ist, haben wir einen gesetzlichen Anspruch auf 20,00 € mtl. je Kind als Sofortzuschlag gem. §72 SGB II. zzgl. zu unserer Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zur Einführung der Kindergrundsicherung, voraussichtlich im Januar 2025.
Nach Durchsicht unserer Unterlagen mussten wir leider feststellen, daß uns  der o.g. Betrag zuletzt für 01.2023 angewiesen & ausbezahlt wurde. Auch ist der o.g. Betrag gem. Berechnungsbogen NICHT Teil der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts geworden.
Aufgrund dessen möchten wir Sie bitten, den Vorgang zu prüfen und die fehlende Leistung des Sofortzuschlages gem. §72 SGB II anzuweisen.
und... wie solls anders sein... natürlich ohne jedwede Reaktion von denen...

Bevor ich denen nun eine letzte Frist vor Klage eröffne, wollte ich euch fragen, ob es diesen Sofortzuschlag noch gibt... oder ob er, mir unbekannter Weise, bereits eingestellt/abgeschafft wurde (und wann) ???

LG RF
Titel: Aw: Sofortzuschlag nach §72 noch gültig?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 14. Juli 2024, 22:14:00
Bin zwar nicht betroffen, aber habe erst letzte Woche einen Hinweis dazu im JC gelesen. Also  gibt es ihn grdstzl noch.
Titel: Aw: Sofortzuschlag nach §72 noch gültig?
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 15. Juli 2024, 11:02:32
OK, danke soweit...
dann werde ich mal die Klageandrohung schreiben...
(Ob ich auch gleich die Klage anfertige... hmmm ?!?! :) )

LG RF
Titel: Aw: Sofortzuschlag nach §72 noch gültig?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2024, 12:28:46
Zitat von: Rettungsfuzzy am 15. Juli 2024, 11:02:32(Ob ich auch gleich die Klage anfertige... hmmm ?!?! )


Du hast das bereits im Juli '23 festgestellt und einen Thread dazu eröffnet.
Wenn Du tatsächlich erst im März '24 nachgefragt hast, würde ich persönlich erstmal nach dieser Nachfrage fragen, ohne gleich an eine Klage zu denken, weil:
Wie kann es passieren, dass Du das Geld so lange nicht vermisst (sprich: gebraucht) hast ...?
Das ist eine rhetorische Frage.  :zwinker: 
Nur als Gedanke wegen Klage.
Titel: Aw: Sofortzuschlag nach §72 noch gültig?
Beitrag von: Rettungsfuzzy am 15. Juli 2024, 17:59:33
Ja, das ist richtig. aber zuvor waren noch andere Rückforderungen und Dinge in der Pipeline wie z.B. JC übernimmt bei einem 4-Personen Haushalt nur 80% der KdU (angemessen) - Hab ich auch mal zum Thema gemacht (da fehlt noch ne Abschlußmeldung im Forum!)...

Ich muss mit meinem JC leider jedes Thema einzeln abarbeiten, egal wie lange es dauert - sonst verschlucken die sich immer heftig!
(Bsp: WBA mit der Bitte um Ausstellung einer Sozialkarte (als dieses noch übers JC lief) - Antwort: Antrag auf WBA bewilligt, im übrigen abgelehnt! - Als ich daraufhin dort eingeflogen bin, hab ich Sie mit Kopfschütteln auf den Text im Bescheid ausgehändigt bekommen gehabt.)

Auch hier zeigt sich ja, daß die ihren Job nicht auf die Kette kriegen...

LG