Guten Tag allerseits,
mir wurde gestern eine Unterbrechungsankündigung der Gasversorgung zugestellt. Grund Mai und Juni und teilweise April konnte ich meine Gasrechnung nicht begleichen, bzw. die Bank hat mangels ausreichender Deckung des Kontos den Dauerauftrag nicht ausgeführt. Natürlich gab es im Vorgeld eine Zahlungserinnerung, die aber offensichtlich übersehen wurde. Anruf beim Jobcenter und schriftlicher Antrag auf ein Darlehen ergab, dass die Bearbeitungszeit sechs Wochen dauern kann. Was bedeuten würde, dass ich mindestens 6 Wochen ohne Gas dasitzen würde, da das Gas kommenden Montag abgestellt werden soll. Der Gasversorger lässt sich auch auf keine Ratenzahlung ein. Eas kann ich tun?
LG,
P.
Spätestens mit Ankündigung der Versorgungsunterbrechung hat der Energielieferant die Pflicht, Ihnen eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. In dieser Vereinbarung müssen Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlung sowie eine Weiterversorgung durch Vorauszahlung angeboten werden. Wenn Sie die Vereinbarung annehmen und einhalten, können Sie so die Versorgungsunterbrechung vermeiden.
=> https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Hinweis_Sperre_WasTun.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zitat von: Ottokar am 17. Juli 2024, 11:09:03Spätestens mit Ankündigung der Versorgungsunterbrechung hat der Energielieferant die Pflicht, Ihnen eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. In dieser Vereinbarung müssen Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlung sowie eine Weiterversorgung durch Vorauszahlung angeboten werden. Wenn Sie die Vereinbarung annehmen und einhalten, können Sie so die Versorgungsunterbrechung vermeiden.
=> https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Hinweis_Sperre_WasTun.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Danke für die Info, scheint mir jedoch etwas widersprüchlich zu sein, denn weiter oben im Text heißt es:"Was könnten Lösungsvorschläge sein? 1. Wenn Sie die offenen Rechnungen nicht auf einmal bezahlen können, sollten Sie um eine Ratenzahlung bitten. Das geht meistens nicht bei Abschlägen, aber bei der Jahresabrechnung." Macht aber nichts, das Jobcenter hat mir inzwischen eine mündliche Darlehenszusage gegeben.