Hallo ich bin neu hier und wende mich an dich, da ich keine Möglichkeit finde einen Beitrag zu schreiben.
Folgendes: meine Mutter ist vor drei Wochen verstorben. Ich muss jetzt einen Weiterbewilligungsantrag stellen und die wollen Kontoauszüge meiner Mutter. Auch einen Erbschein. Ich habe aber keinen Erbschein beantragt da es nichts zu erben gibt. Ist es zulässig das alles ein zu fordern? Wäre über eine kurze Rückmeldung sehr dankbar.
Gab es ein Testament, welches dich zum Alleinerben bestimmt, oder eine über den Tod hinaus gültige Vorsorgevollmacht mit dir als Bevollmächtigter Person?
Andernfalls benötigst du zum Nachweis und der Geltendmachung deiner Rechtsstellung als Erbe (z.B. Kündigung von Verträgen der Verstorbenen, Inbesitznahme der Besitztümer einschl des Kontos der Verstorbenen etc.) einen Erbschein.
Schreibe dem JC, dass du keinen Erbschein besitzt und auch niemand verpflichtet ist einen solchen zu beantragen. Fordere ggf. dazu auf, dir die konkrete gesetzliche Grundlage für die Aufforderung zur Vorlage des Erbscheins schriftlich mitzuteilen und dafür, dass ein solcher beantragt werden muss.
nun wenn nichts da ist eher möglicherweise finanzieller Verpflichtungen keinen Erbschein. Ausschlagung des Erbes aber Kosten vorher geltend machen an die Millionen Fahnder des zuständigen JC
Wieso ist da überhaupt das JC involviert?
Als meine Mutti starb, hat das für das JC absolut keine Bedeutung gehabt. :scratch:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Juli 2024, 19:08:37Wieso ist da überhaupt das JC involviert?
Als meine Mutti starb, hat das für das JC absolut keine Bedeutung gehabt. :scratch:
offenbar möchte man unbedingt das die millionen die man verzweifelt sucht und nicht findet gefunden werden oder eher nicht...