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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hendrik B am 19. Juli 2024, 13:27:42

Titel: von Bürgergeld zu Wohngeld soll erzwungen werden
Beitrag von: Hendrik B am 19. Juli 2024, 13:27:42
Hallo,
meine Lebensgefährtin bekommt Witwenrente und Aufstockung vom JC, ihre Tochter ist psychisch krank (U25) und ich bekomme Altersrente.
Nun unser Problem:
Wegen der Rentenerhöhung haben wir eine Mitteilung vom JC bekommen, das wir Wohngeld beantragen sollen. Der Bescheid kam Heute, haben Frist bis zum 02.08. den Antrag auf Wohngeld zu stellen. nicht macht es das JC. Das größte Problem ist in diesem Fall, das dann meine Stieftochter auch raus fliegt und dann keine Krankenversicherung mehr hat. Und privat versichern geht aus Bekannten Gründen nicht.
Bürgergeld 190 €, nach der Erhöhung 120 €.
Ich würde gerne Widerspruch einlegen, weis aber nicht so recht, wie und mit welcher Begründung.
Kann jemand helfen?
Titel: Aw: von Bürgergeld zu Wohngeld soll erzwungen werden
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juli 2024, 13:35:09
Ist deine Lebensgefährtin nicht über die Witwenrente krankenversichert? Dann könnte sie ihre Tochter in die Familienversicherung nehmen. Oder wie alt ist genau u25?
Titel: Aw: von Bürgergeld zu Wohngeld soll erzwungen werden
Beitrag von: Hendrik B am 19. Juli 2024, 13:42:19
Tochter ist am 21.01. 23 geworden und fällt daher aus der Familienversicherung heraus. Deshalb haben wir Bürgergeld beantragt, um sie Krankenversichert zu haben.
Und ja, meine Lebensgefährtin ist auch über die Rente KV.
Titel: Aw: von Bürgergeld zu Wohngeld soll erzwungen werden
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juli 2024, 14:23:01
Dann bleibt noch die freiwillige Krankenversicherung in der GKV, kostet irgendwas um die 200€ und ist beim Wohngeld einkommensmindernd anzusetzen.