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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andreas_HH am 19. Juli 2024, 15:56:21

Titel: Umzug Verweigerung trotz Attest vom neurologen
Beitrag von: Andreas_HH am 19. Juli 2024, 15:56:21
Hallo Liebe Gemeinde,
eine Schwiegermutter hat mehrfach einen Antrag auf Umzug gestellt mit Attest ihrer Neurologin und Befürwortung Sozialarbeiterin ihres 1€ Job.
Dies würde.immer wieder abgelehnt. Nun hat sie die Wohnung gekündigt u d den neuen Mietvertrag unterschrieben. Können ihr heraus Nachteile entstehen, bzw. Kann dies noch nachträglich doch bewilligt werden?
Wie seht ihr die Rechtslage?

Grüße

Andreas
Titel: Aw: Umzug Verweigerung trotz Attest vom neurologen
Beitrag von: Sheherazade am 19. Juli 2024, 16:02:40
Ein Umzug kann nicht abgelehnt werden. Abgelehnt werden höchstens die Mehrkosten.

Um mehr dazu sagen zu können, müsste man mehr wissen.
Titel: Aw: Umzug Verweigerung trotz Attest vom neurologen
Beitrag von: jens123 am 19. Juli 2024, 19:29:01
Es gibt keinen "Antrag auf Umzug". Jeder (25+) kann jederzeit hinziehen wohin er will.

Falls Umzugskosten beantragt wurden und die Übernahme nicht bewilligt wurde, hilft nur der Rechtsweg. Zu beachten ist, dass Wohnungsbeschaffungskosten (inkl. Kaution) vor dem Umzug beantragt werden müssen. Wenn Umzugskosten wegen vermeintlich fehlender Notwendigkeit nicht anerkannt werden, bleibt immer die Durchführung in finanzieller Eigenregie.